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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Bundeswehrsoldat27 am 25. April 2021, 21:44:56

Titel: TG Wohnung als Haupt- o. Zweitwohnsitz anmelden / Steuern
Beitrag von: Bundeswehrsoldat27 am 25. April 2021, 21:44:56
Hallo Kameraden,

bin neu versetzt nach Wilhelmshaven als TG Empfänger habe ich mir eine TG Wohnung gesucht.

Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz bezahle ich verhältnismäßig mehr Steuern als mit der Anmeldung als Hauptwohnsitz.
Deshalb meine Frage: Muss die TG Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet werden um den Anspruch des Zuschusses beizubehalten oder kann ich diese auch als Hauptwohnsitz anmelden um die Steuern der Stadt zu umgehen?


Vielen Dank für eure Hilfe.
Titel: Antw:TG Wohnung als Haupt- o. Zweitwohnsitz anmelden / Steuern
Beitrag von: alpha_de am 25. April 2021, 21:47:45
Eine Zweitwohnungssteuer wird im Rahmen des Trennungsübernachtungsgeldes erstattet (wie auch ggf. GEZ). Als Lediger müsste der Standort Hauptwohnsitz sein, bei Verheirateten darf keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden.
Titel: Antw:TG Wohnung als Haupt- o. Zweitwohnsitz anmelden / Steuern
Beitrag von: 200/3 am 25. April 2021, 23:05:03
Bitte auch mal prüfen, ob die Zweitwohnsitzsteuer überhaupt fällig wird. In vielen Gemeinden entfällt diese, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen genommen wurde.
Titel: Antw:TG Wohnung als Haupt- o. Zweitwohnsitz anmelden / Steuern
Beitrag von: KillBurn93 am 26. April 2021, 00:41:56
Wer nicht täglich pendelt oder ledig ist muss seinen Erstwohnsitz in Whv melden. Darüber sollte jeder Soldat bei Dienstantritt auf der neuen Einheit belehrt worden sein.
Die Stadt ist pleite und versucht gerne jeden Kameraden zur Kasse zu bitten der dies vergessen sollte.
Wer täglich pendelt hat Glück und muss nichts anmelden.
Verheiratete Kameraden müssen den Zweitwohnsitz anmelden.
Titel: Antw:TG Wohnung als Haupt- o. Zweitwohnsitz anmelden / Steuern
Beitrag von: Bundeswehrsoldat27 am 26. April 2021, 00:57:43
Demnach bin ich als Soldat der fest stationiert ist in Whv, nur am Wochende pendelt, sowie ledig - ohne hin verpflichtet den Wohnsitz als Hauptwohnsitz anzumelden, weshalb demnach die höheren Steuersätze der zweitwohnung entfallen.

Vielen dank für die Antworten