FDP will Altersbegrenzung für Reservisten aufhebenVerteidigung/Antrag - 29.04.2021 (hib 568/2021)Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Altersbegrenzung für Reservisten der Bundeswehr aufgehoben werden. In einem Antrag (19/29087) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Reservistengesetzes und des Soldatengesetzes vorzulegen. Die Liberalen verweisen darauf, dass sich viele Menschen auch im höheren Alter freiwillig engagieren wollten. Insbesondere in Krisenzeiten würden sich viele Reservisten freiwillig für den Dienst in der Truppe melden. Allerdings könnten beispielsweise Lungenfachärzte, die während der Corona-Pandemie dringend gebraucht würden, wegen Überschreitung der Altersgrenze keinen Reservedienst leisten.
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Ich bin schon dafür, dass man das mit der Altersbegrenzung anders regeln sollte ;) ! Und zwar pauschal über eine Tauglichkeitsuntersuchung beim KarrCBw! Wer sie "überlebt" darf Wehrdienst leisten, sagen wir mal für die nächsten zwei Jahre, und wer sie nicht "überlebt", "stirbt" sofort, egal wie alt er ist! Er erreicht dann auf der Stelle den höchsten Dienstgrad, den ein Reservist erreichen kann ;D : HGUA ( = Heim Geschickt Und Ausgekleidet ;) !)
Einführung dieser Regelung sollte das Alter von 55 Jahren sein! Bin mal gespannt, wie viele da noch übrig bleiben würden ;) !
Auf der einen Seite wäre es schon günstig, "fitte", aber ggf. lebensältere Reservisten mit benötigten Fähigkeiten länger "nutzen" zu können (auf freiwilliger Basis), auf der anderen Seite ist natürlich darauf zu achten, keine Abstriche bei der Tauglichkeit zu machen.
Hier würde ich es begrüssen, wenn auch für DVag alle paar Jahre eine Überprüfung stattfinden würde.
In diser Sache sind wir uns einig wie selten ;) ! Wer fit ist, sollte auch "wehrüben" dürfen, wen nicht fit ist, sollte genau das nicht! Altersgrenze festsetzen, aber der die regelmäßige Überprüfungsuntersuchung stattfinden soll, und dann kann es los gehen! Eine starre Altersgrenze, wie aktuell gehandhabt mit 65 Jahren, schließt wahrscheinlich fitte Reservisten aus, ermöglicht aber auf der anderen Seite "de-facto-Pflegefällen" eine RDL!
@ Tommie:
Nur zur Klarstellung:
(Bis auf Ausnahmen) ist bei der Durchführung einer RDL spätestens alle 2 Jahre eine Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen - jemand der übt (RDL) ist also per derzeitiger Weisungslage "fit".
(Mit bekannten Ausnahmen - nur Stabstätigkeiten usw., dies ist aber bei aktiven Soldaten genauso).
Lediglich bei DVag haben wir die "Sondersituation", dass die Tauglichkeit bei Antritt der DVag nur "erklärt", aber eben nicht überprüft wird.
Ok, ich war unpräzise! Benefit wäre jedoch unstreitig bei einer solchen Lösung wie vorgeschlagen, dass diejenien, die fit sind, auch weiterhin üben dürften!
Und die "Siechen und Seuchen" aus den DVags heraus gehalten würden ... ;) !