Beim betreten der Liegenschaft wird der Personalausweis gegen Chipkarte getauscht.
Es wird nicht nach Anliegen, Verhältnis oder Dauer gefragt.
Gibt es für die zivilen Bediensteten am Tor eine Arbeitsanweisung oder Durchführungsordnung?
Ja, die besondere Wachanweisung.
Danke für die Antwort. Der zivile Wächter lässt sich ja nicht mit dem §44 WStG einschüchtern. Daher dachte ich auch nicht dass sie danach handeln müssen.
Zitat von: stclv am 05. Mai 2021, 19:46:59
Danke für die Antwort. Der zivile Wächter lässt sich ja nicht mit dem §44 WStG einschüchtern. Daher dachte ich auch nicht dass sie danach handeln müssen.
Ich finde da schon gleich den Fehler ... zivil-gewerbliche Wache
= WStG, da dieses nur für Soldaten gilt!?
Aus der Erfahrung mit zivil-gewerblichen Wachen heraus, in aller Regel haben die
Wachmänner schon im Blick, wer die Liegenschaft regelmäßig legal betritt oder Besucher ist oder Lieferant ... Das nicht gefragt wird, heißt nicht zwingend, dass bei anderen Personen nicht gefragt wird.
Ansonsten gibt es ja den S2-Fw oder S2-Offz, der zumindest
früher die Autorenschaft der "Besonderen Wachanweisung" innehatte.
Das ist mir soweit klar. Dennoch, auch wenn Unverständnis herrscht, hatte mich diese legere Handhabe überrascht.