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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: stclv am 05. Mai 2021, 19:29:53

Titel: Einlass / Torkontrolle / Prüfung
Beitrag von: stclv am 05. Mai 2021, 19:29:53
Beim betreten der Liegenschaft wird der Personalausweis gegen Chipkarte getauscht.

Es wird nicht nach Anliegen, Verhältnis oder Dauer gefragt.

Gibt es für die zivilen Bediensteten am Tor eine Arbeitsanweisung oder Durchführungsordnung?
Titel: Antw:Einlass / Torkontrolle / Prüfung
Beitrag von: F_K am 05. Mai 2021, 19:31:26
Ja, die besondere Wachanweisung.
Titel: Antw:Einlass / Torkontrolle / Prüfung
Beitrag von: stclv am 05. Mai 2021, 19:46:59
Danke für die Antwort. Der zivile Wächter lässt sich ja nicht mit dem §44 WStG einschüchtern. Daher dachte ich auch nicht dass sie danach handeln müssen.



Titel: Antw:Einlass / Torkontrolle / Prüfung
Beitrag von: christoph1972 am 05. Mai 2021, 22:48:11
Zitat von: stclv am 05. Mai 2021, 19:46:59
Danke für die Antwort. Der zivile Wächter lässt sich ja nicht mit dem §44 WStG einschüchtern. Daher dachte ich auch nicht dass sie danach handeln müssen.

Ich finde da schon gleich den Fehler ... zivil-gewerbliche Wache = WStG, da dieses nur für Soldaten gilt!?

Aus der Erfahrung mit zivil-gewerblichen Wachen heraus, in aller Regel haben die Wachmänner schon im Blick, wer die Liegenschaft regelmäßig legal betritt oder Besucher ist oder Lieferant ... Das nicht gefragt wird, heißt nicht zwingend, dass bei anderen Personen nicht gefragt wird.

Ansonsten gibt es ja den S2-Fw oder S2-Offz, der zumindest früher die Autorenschaft der "Besonderen Wachanweisung" innehatte.
Titel: Antw:Einlass / Torkontrolle / Prüfung
Beitrag von: stclv am 06. Mai 2021, 00:47:05
Das ist mir soweit klar. Dennoch, auch wenn Unverständnis herrscht, hatte mich diese legere Handhabe überrascht.