Schönen guten Tag,
ich habe am Freitag eine Ausschreibung bzw. genauer gesagt ein Interessensbekundungsverfahren für einen heimatnahen DP im Intranet gefunden. (RI - Ramtm)
Sehr gerne würde ich mich als ROI auf diesen DP bewerben würde allerdings noch gerne bis ca. Ende diesen Jahres aufgrund meiner bevorstehenden Beurteilung auf meinem jetzigen DP bleiben. Leider läuft die "Bewerbungsfrist" bereits Mitte diesen Monats ab.
Macht es Sinn sich jetzt nicht auf diesen DP zu bewerben und dann evtl. in 3 -4 Monaten eine Versetzung auf diesen Dienstposten zu beantragen (sollte der DP bis dahin noch nicht besetzt sein)? Ich weiß aus ziemlich sicherer Quelle dass bisher wohl noch niemand sein Interesse bekundet hat.
Wenn BAPersBW meint, Du sollst vor der Versetzung beurteilt werden, dann wirst Du auch vor Ablauf eines Regelbeurteilungszeitraumes beurteilt. Das nennt sich dann anlassbezogene Beurteilung. In 3 bis 4 Monaten kann es durchaus passieren, dass Jemand anders eine Umsetzung beantragt oder eine Direkteinstellung auf den DP rutscht oder die Stelle eben anderweitig besetzt ist.
Also Interesse bekunden und dann ist die Verwendung heimatnah. Es ist nicht zu tun, wäre ziemlich leichtfertig.
Zitat von: christoph1972 am 09. Mai 2021, 20:44:50
Wenn BAPersBW meint, Du sollst vor der Versetzung beurteilt werden, dann wirst Du auch vor Ablauf eines Regelbeurteilungszeitraumes beurteilt. Das nennt sich dann anlassbezogene Beurteilung. In 3 bis 4 Monaten kann es durchaus passieren, dass Jemand anders eine Umsetzung beantragt oder eine Direkteinstellung auf den DP rutscht oder die Stelle eben anderweitig besetzt ist.
Also Interesse bekunden und dann ist die Verwendung heimatnah. Es ist nicht zu tun, wäre ziemlich leichtfertig.
Hi Christoph,
Danke für deine Meinung dann werde ich mich wohl direkt auf das Interessensbekundungsverfahren "bewerben".
Läuft eine Bewerbung über ein Interessensbekundungsverfahren eigentlich auch über eine vollständige Bewerbung d.h. mit Bewerbungsanschreiben Zeugnissen, Beurtrilungsbeiträgen usw.?
Was gibt es hierbeinzu beachten? Offiziell ist ein Interessenbekundungsverfahren ja keine Ausschreibung im engeren Sinne.
Beste Grüße
Hi Bundeswehrmichel,
nein, es ist im engeren Sinne eine Bewerbung ohne Anlagen. Du schickst halt Deine Interessenbekundung an die ausschreibende Stelle, schilderst kurz warum Du gerne die Stelle möchtest und warum "gerade Du" der Mann für die Stelle bist.
Wenn Du ausgewählt wirst, HGw, ansonsten heißt es weiter Ausschau halten und dann das nächste Mal der beste Mann sein.