Guten Tag,
ich bin frisch Selbsteinkleider geworden und möchte mir teilweise Ausrüstung, die ich selbst vorhalten muss, wie zB Diensthose schneidern lassen und als Fremdrechnung einreichen.
Dass nicht jede x-beliebige Hose vom C&A in einer ungefähren Farbe funktioniert, sollte klar sein.
Wo finde ich denn, welche Anforderungen an die Bekleidung gestellt werden, um sie einreichen zu können? Dürfte man sich zB auch zwei Paar Halbschuhe fremd beschaffen, wenn einem die der LHD nicht gefallen, obwohl auf der Liste der vorzuhaltenden Artikel nur ein Paar steht und das damit als Minimum zu verstehen ist?
Danke!
Liste vorzuhaltender Artikel=Liste der Artikel, die in der geforderten Anzahl bei Eigenbeschaffung dann bezuschusst werden. Was man sich darüber kauft, ist reines Privatvergnügen und kann im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches steuermindernd geltend gemacht werden.
Heisst die LHD nicht inzwischen wieder BwBekleidungsmanagement oder so ähnlich?
Dankeschön für die Antwort!
Würde ja aber auch bedeuten, nur zwei Sportshirts über das Treuhandkonto abrechnen zu können?!
Die Abrechnung über das Treuhandkonto ist das kleinere Übel (ein schwarzer Lederhalbschuh wird auch nicht auf die Beschaffenheit geprüft). Interessant wird es im Dienst (es gibt technische Richtlinien für die Bekleidung, diese sind im Intranet - ich glaube beim BAAINBw - zu finden.
Abrechnen kann man auch mehr als ein Sportshirt, nur wenn das Konto erschöpft ist, muss man selbst in die Tasche greifen. D.h. zu Beginn legt man drauf, wenn man alles gem. Soll erwirbt.
Ja, aktuell heißt es BwBM.