Guten Morgen.
Folgende Frage beschäftigt mich:
Ein Oberfeldwebel, der seit 2 Jahren diesen Dienstgrad inne hat, wird zur Laufbahn des OffzMilFD zugelassen. Laut SLV trägt dieser dann bis zur Beförderung zum Oberfähnrich den Zusatz OA.
Gemäß §41 Absatz 2 SLV beträgt die Zeit zur Beförderung zum Oberfähnrich 24 Monate ab Zulassung zur Laufbahn. Ein Oberfeldwebel kann jedoch zum Oberfähnrich befördert werden, wenn er den Dienstgrad 1 Jahr hatte. Bezieht sich dieses 1 Jahr auf den Dienstgrad Oberfeldwebel OA oder auf den Oberfeldwebel allgemein? Ich würde jetzt letzteres interpretieren und unter den Vorraussetzungen oben, davon ausgehen, dass mit der Zulassung zur Laufbahn auch zeitnah die Beförderung zum Oberfähnrich erfolgen würde.
Das bezieht sich rein auf den Dienstgrad Oberfeldwebel ohne "Zusatz".
Sie werden zum 01.10. Oberfähnrich.
Wenn es ausreichend Planstellen gibt.
Zitat von: Ralf am 11. Mai 2021, 16:22:24
Wenn es ausreichend Planstellen gibt.
Das ist natürlich klar.
Gab es denn Jahre, wo dies bei OA nicht ausreichend war?
Ganz sicher weiß ich es 1997 8)
Danach habe ich es nicht mehr verfolgt.
Zitat von: SolSim am 11. Mai 2021, 15:35:21
Sie werden zum 01.10. Oberfähnrich.
Danke für die Antworten.
Warum aber zu dem Datum?
Weil die Übernahme zum OffzmilFD meist zum 01.10. erfolgt.
Zum wording: Zulassung zu einer Laufbahn, nicht Übernahme (in einen Status zB BS).
Datum ist auch geregelt in der A-1340/49.