Guten Tag,
gibt es jemanden der Erfahrungen mit Elterngeld während der Beurlaubung zum Studium hat?
Konkret:
- Das Elterngeld kann auf 14 Monte verlängert werden, wenn ein Partner 12 Monate und der andere Partner 2 Monate Elternzeit nimmt.
- Theoretisch könnte man ja während des Studiums (Humanmedizin) problemlos Elternzeit nehmen, man ist ja sowieso vom Dienst beurlaubt und zum Studieren frei gestellt. Nimmt man jetzt als Paar gemeinsam Elternzeit, dann könnte ich ja ganz normal weiterstudieren.
Ich habe schon etwas im Internet recherchiert, aber jetzt nicht wirklich etwas zu dieser Konstellation gefunden, scheint wohl eher selten vorzukommen, aber ich würde mich freuen, wenn jemand ein paar Infos. hätte.
Aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht? Sie bekommen doch Ausbildungsgeld in Höhe ihrer Besoldungsgruppe?
"Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. "
Wo fehlt denn dann das Einkommen? Bei ihrer Frau/Freundin?
Bei ihnen wird jedenfalls das Elterngeld gemäß §3 Abs. 1 Satz 2 BEEG gekürzt, da ihnen für die Dauer der Ausbildung ein Ausbildungsgeld als Dienstbezüge gezahlt werden.
So funktioniert das mit Elternzeit und Elterngeld nicht.
Sie müssen die Elternzeit dem Amt ja nachweisen, sprich sie können nicht gleichzeitig "zum Studium beurlaubt" sein und in "Elternzeit" sein. Die Bw müsste bei einem Antrag auf Elternzeit, ihre beurlaubung aufheben und sie dann in Elternzeit schicken, dann fällt auch ihre Besoldung weg und sie bekommen Elterngeld.
Das Konzept Elterngeld bedeutet ja "nicht arbeiten / studieren", sondern Kinderbetreuung, und den Verdienstausfall zum Teil ersetzt zu bekommen.
"Einfach weiterstudieren" ist nicht das Konzept.
Danke, ja macht auch keinen Sinn. Jetzt habe ich es auch verstanden. Irgendwie bin ich zu dem Schluss gekommen, dass wenn ich 2 Monate in Elternzeit gehe, dass meine Freundin dann 14 Monate Elterngeld bekommt und wir somit einen Mehrwert generieren, habe mich schon gewundert, aber klar, der Zeitraum bezieht sich auf mich und Sie. Des Geldes wegen macht es definitiv keinen Sinn.
Ja, die Bezüge fallen weg, aber studieren könnte man theoretisch weiterhin, aber aufgrund meiner falschen Interpretation ist das sowieso hinfällig.
Wusste ich es doch, dass da irgendwo der Wurm drinnen ist ;D.
THEORETISCH wäre das sogar möglich aber eben so nicht gedacht.
Der Studienplatz ist ja zivil und würde nicht verfallen (es wäre ggf. möglich Urlaubssemester wegen Elternzeit zu beantragen).
Es sei denn man müsst beim Elterngeldantrag irgendwie unterschreiben, dass man nicht (vollzeit) studiert.
Die Bundeswehr könnte auf Antrag die Beurlaubung zum Studium wiederrufen und direkt Elternzeit genehmigen.
Arbeiten ist in einem bestimmten Umfang sogar erlaubt. Gibt SanOffze die in der Zeit z.B. Weiterbildungszeiten sammeln, die sie sonst nie genehmigt bekommen würden. Zumindest einzelne Studienkurse wären durchaus denkbar.