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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: VA99 am 19. Mai 2021, 18:12:47

Titel: Nach dem Physikum bei der Bundeswehr einsteigen
Beitrag von: VA99 am 19. Mai 2021, 18:12:47
Ich hatte vor meinem Studium bereits den Gedanken zur Bundeswehr zu gehen und auch über diese Medizin zu studieren, hatte mich dann aber dagegen entschieden. Ich habe dann ganz normal über Hochschulstart meinen Studienplatz bekommen. Nun stehe ich kurz vorm Physikum und habe immer noch Interesse zur Bundeswehr zu gehen. Hat jemand von euch schon einmal die Erfahrung gemacht nach dem Physikum als Offiziersanwärter einzusteigen und dann über die Bundeswehr weiter zu studieren. Ist dies überhaupt theoretisch möglich? Wenn ja, wie sieht es damit aus, die militärischen Ausbildungen, die die Soldaten in der Vorklinik bereits abgeleistet haben, nachzuholen?

Ich habe mich natürlich bereits auf etlichen anderen Seiten belesen, allerdings kommt ein solcher Fall wie meiner nun nicht allzuoft vor, so dass keine aktuellen Berichte vorliegen. Es wurde jedoch in alten Berichten davon erzählt, dass der Einstieg nach dem Physikum wohl möglich sei. Ich habe auch bereits mit jemanden über die Hotline telefoniert, jedoch konnte man mir so direkt nicht weiterhelfen.

Außerdem bitte ich keine Diskussion zu entfachen, ob mir die Nachteile der Bundeswehr bewusst seien. Ich habe mich auch hierzu sehr ausführlich informiert. Ich habe tatsächliches Interesse am Soldatenberuf.

Schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Titel: Antw:Nach dem Physikum bei der Bundeswehr einsteigen
Beitrag von: dazonle am 19. Mai 2021, 18:49:01
Ja das geht, als Seiteneinsteiger im Dienstgrad Oberfähnrich (SanOA), die Verpflichtungszeit würde sich von 17 auf Ich meine 13 Jahre reduzieren. Nachzuholen wäre du nur noch die Grundausbildung, wofür du vermutlich ein Urlaubssemester einlegen müsstest.

Bedenke aber auch, dass der Vorteil für die frisch approbierten zivilen Seiteneinsteiger, sich nach Abschluss des Studiums ihre weitere Wunschverwendung mitzuverhandeln und damit sich gegenüber den normalen SanOA vorzudrängeln, dann entfällt. Dafür erhältst du aber natürlich auch eine finanzielle Vergütung gemäß deines Dienstgrades.