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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: Emil123 am 21. Mai 2021, 14:11:58

Titel: Kündigung htD
Beitrag von: Emil123 am 21. Mai 2021, 14:11:58
Servus zusammen,

befinde mich zzt in einer verzwickten Situation: Fange offiziell am 01.06. im Vorbereitungsdienst htD an, habe aber noch zwei Firmen in der Schweiz, die hochinteressiert an mir sind. Da ich nächste Woche erst die beiden Gespräche in der Schweiz habe, wollte ich schon einmal fragen wie es sich mit der Kündigung verhält, sollte es letztendlich doch die Schweiz werden. Es gibt doch trotzdem eine Probezeit und ich sollte mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende wieder dort rauskommen, oder?

Ganz lieben Dank für eure Antwort und viele Grüße.
Titel: Antw:Kündigung htD
Beitrag von: RikerT am 21. Mai 2021, 15:00:07
Ich denke dann wirst du die Anwärtersonderzulage zurückzahlen müssen! Ansonsten denke ich nicht dass es ein Problem gibt. Bist ja Beamter auf Widerruf. Welches Fachgebiet bist Du. Fange auch am 01.06 an :-)
Beste Grüße
Titel: Antw:Kündigung htD
Beitrag von: christoph1972 am 21. Mai 2021, 20:51:40
Ich reiße ja ungern Leute aus Ihren Träumen.

Zur Lektüre sei empfohlen: § 33 BBG - Bundesbeamtengesetz.

Ansonsten zur Rückforderung von Bezügen: §§ 12, 63 BBesG - Bundesbesoldungsgesetz.

Mit der Entgegenahme der Ernennungsurkunde zum Regierungsbaureferendar unter der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf wie es bei den angehenden Beamten des höheren technischen Dienstes praktiziert wird, beginnt bereits das Beamtendasein.
Titel: Antw:Kündigung htD
Beitrag von: Emil123 am 22. Mai 2021, 15:16:37
@ christoph1972: Besten Dank! Weiß nur nicht was du mit deinem Einstiegssatz meinst. Meiner Ansicht nach kommt man ja dann unbeschadet dort raus, bis auf Rückzahlungsaspekte, die ja dann auch überschaubar sind, weil ich mich ja max. 1-2 Wochen nach Beginn entscheiden werde.
Titel: Antw:Kündigung htD
Beitrag von: christoph1972 am 22. Mai 2021, 19:49:04
Zitat von: Emil123 am 22. Mai 2021, 15:16:37
@ christoph1972: Besten Dank! Weiß nur nicht was du mit deinem Einstiegssatz meinst. Meiner Ansicht nach kommt man ja dann unbeschadet dort raus, bis auf Rückzahlungsaspekte, die ja dann auch überschaubar sind, weil ich mich ja max. 1-2 Wochen nach Beginn entscheiden werde.

Wie soll ich das jetzt höflich formulieren .... das BAPersBw arbeitet nicht immer schnell