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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: HalloWelt am 29. Mai 2021, 16:11:43

Titel: Diensposten Bündelung
Beitrag von: HalloWelt am 29. Mai 2021, 16:11:43
Hallo,

hiermit stelle ich eine Persfrage(OffzTrD):

Bei einer Versetzung erhält man eine Kommandierung auf welcher die Verwendunsdauer vermerkt ist. Also 2 bzw. 3 Jahre.
Ebenfalls handelt es sich um einen gebündelten Dienstposten A9-A11.
Der Soldat möchte nach den 8 Jahren die Bw als Hptm (also A11) verlassen. Das sollte ja nach meiner Logik kein Problem sein?
Oder beachte ich etwas nicht ?
Titel: Antw:Diensposten Bündelung
Beitrag von: KlausP am 29. Mai 2021, 16:15:15
Ich verstehe jetzt den Zusammenhang zwischen der Stellenbündelung und der voraussichtlichen Verwendungsdauer auf der Versetzungsverfügung nicht.
Titel: Antw:Diensposten Bündelung
Beitrag von: Ralf am 29. Mai 2021, 16:34:15
Die Verpflichtungserklärung ist ausschlaggebend für die Dienstzeitfestsetzung und damit für den Zeitpunkt, wann das DZE ist.
Titel: Antw:Diensposten Bündelung
Beitrag von: F_K am 29. Mai 2021, 17:06:22
Um Verwendungsbreite zu erreichen werden junge OffzTrDst öfter versetzt - selbst beim SaZ13 ist nach Ausbildung mit min. 2 Versetzungen zu rechnen.
Titel: Antw:Diensposten Bündelung
Beitrag von: HalloWelt am 29. Mai 2021, 18:49:08
Sry, mein Fehler. "Auf diesem Dienstposten" die Bw verlassen. So war es gemeint.
@F_K danke, Sie haben es richtig interpretiert.
Dann verstehe ich den Sinn hinter dieser Bündelung nicht. Ich dachte, das Personal soll in diesem Sinne länger verwendet werden können.
Besteht keine Möglichkeit, auf dem Dienstposten zu bleiben ? :-(
Titel: Antw:Diensposten Bündelung
Beitrag von: Ralf am 29. Mai 2021, 19:00:01
Klar besteht auch die Möglichkeit, die Vbis sagt aus, dass da überprüft wird, ob man eine Änderung vornimmt.
Wenn man für sich aber entscheidet, dass man keine Karriere (A12, BS, LGAN...) machen will, dann sollte man das seine PersFhr mitteilen und wenn das kein Entwicklungs-DP ist )also ein DP ist, den man auch für andere zum entwickeln braucht), wird der PersFhr auch keinen Grund sehen, dich zu versetzen.
Muss man sich halt gut überlegen: hab gerade einen Fall bei den Laufbahnwechslern OffzMilFD zum OffzTrD. Da ist auch einer top ausgebildet und top beurteilt, erfüllt allerdings nicht die Bedarfsträgerforderung, auch bereits mind. einmal auf Ebene Kdo-Behörde eingesetzt gewesen zu sein.
Dann fällt er hinten runter.
Titel: Antw:Diensposten Bündelung
Beitrag von: F_K am 29. Mai 2021, 19:13:18
... und ein OffzTrDst sollte nach der ZgFhrVerwendung dann zumindest KEO / Stab / Whatever gemacht haben - zumindest im Heer.