Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Warix13 am 30. Mai 2021, 22:35:29

Titel: Versetzung ohne Zeitliche Festsetzung
Beitrag von: Warix13 am 30. Mai 2021, 22:35:29
Guten Tag,

ich hätte 3 Fragen,

Aktuell wohne ich noch 40 km von meiner Stammeinheit weg, habe eine Anerkannte Wohnung und beziehe TG 6

1. bei mir steht demnächst eine Versetzung an, die Entfernung zu meinem Aktuellen Zuhause wären dann 500km, jedoch wurde mir gesagt sie können die Versetzung nicht Zeitlich befristen sondern bis zum DZE(10Jahre), laut meinem Steuerberater würde ich hierdurch Steuerlich sehr viel Nachteile haben (nur noch Absetzbarkeit der Hinfahrt ...) laut der Aussage des Steuerberaters gab es immer eine Weisung wodurch auch für SAZ eine Verwendungsdauer von unter 4 Jahren in die Versetzung mit aufgenommen werden kann?

Kennt jemand zufällig denn Aktuellen stand?

2. wenn ich es richtig verstanden habe würde dann ab dem 4 Monat nach Versetzung mein Trennungsgeld bei der Auszahlung direkt Versteuert werden lieg ich mit dieser Annahme Richtig?

3. Was ist der Aktuelle Stand mit denn Stuben, ich bin beim Versetzungszeitpunkt 25 Jahre und die Kaserne hat noch freie Stuben, welchen betrag müsste ich ca. Monatlich für die Stube bezahlen, und wie wirkt sich das Steuerrechtlicht aus ?


Danke im Vorraus

Warix
Titel: Antw:Versetzung ohne Zeitliche Festsetzung
Beitrag von: Andi8111 am 30. Mai 2021, 22:45:51
Hä?
Durch die Personalmaßnahme haben sie bei freier Kapazität einen Anspruch auf eine angemessene Unterkunft, da sie dann Anspruch auf TG nach §3 (Verbleib am Dienstort) haben. Diese Unterkunft ist dann kostenfrei. Und ein steuerlicher Nachteil entsteht nicht. Sie können eine Heimfahrt pro Woche bei der Steuer angeben.

Insgesamt wird man dadurch sicher nicht schlechter gestellt. Die Steuerlast ist überschaubar.

Wenn sie umziehen möchten, können sie auch die UKV beantragen.

Und eine Weisung, die Personalmaßnahmen begrenzen würde, kenne ich nicht.

Titel: Antw:Versetzung ohne Zeitliche Festsetzung
Beitrag von: Warix13 am 30. Mai 2021, 23:02:07
Laut der Aussage des Steuerberaters wird bei einer Versetzung über 4 Jahre die neue Einheit zur neuen Tätigkeitsstätte und hierdurch kann nur noch die Hin fahrt Steuerlich abgerechnet werden (statt der Hin und Rückfahrt)

Danke für die Antworten
Titel: Antw:Versetzung ohne Zeitliche Festsetzung
Beitrag von: SolSim am 31. Mai 2021, 14:16:30
Wird das Ihr erster Dienstposten nach der Ausbildung?
Titel: Antw:Versetzung ohne Zeitliche Festsetzung
Beitrag von: LwPersFw am 31. Mai 2021, 14:32:45
Zu 1.

Dies mit der Begrenzung der voraussichtlichen Verwendungsdauer (VBis) galt zu Zeiten des nicht mehr gültigen "Strukturerlass zur UKV".

+ verheiratet + Gleichgestellte : 3 Jahre
+ Ledige mit berücksichtigungsfähigen Hausstand : 2 Jahre

Da dieser Erlass nicht mehr gilt, ist die VBis für jeden Soldaten individuell festzulegen.

Dies kann eben auch mehr als 48 Monate sein.

zu 2.

TG nach § 3 ist ab dem 4. Monat zu versteuern.
Versteuert wird nicht direkt.
TG wird brutto gezahlt.
Abrechner meldet den zu versteuernden Anteil an das BVA.
(ersichtlich im TG-Abrechnungs-Bescheid)
BVA nimmt die Besteuerung vor.


TG nach  § 6 wird nicht versteuert, wenn die VBis nicht über 48 Monate ist.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,69166.msg702980.html#msg702980

zu 3.

Siehe Andi8111




Sie bekommen dann alle 14 Tage eine Reisebeihilfe, wenn Sie innerhalb dieser 14 Tage mindestens 1 Tag am Dienstort waren.
Sie können diese Reisebeihilfen auch ansparen.

"Kraftfahrzeug
Bei  Heimfahrten mit  dem  privaten Kraftfahrzeug  wird  Wegstreckenentschädigung  von 0,20 Euro je Kilometer  zurückgelegter  Strecke  bis  zur  Höchstgrenze von 130 Euro gewährt."
(BVA)

Auch hier KANN es zu einer Besteuerung kommen, wenn VBis über 48 Monate.
RBH wird brutto gezahlt.
Abrechner meldet den zu versteuernden Anteil an das BVA.
(ersichtlich im RBH-Abrechnungs-Bescheid)
BVA nimmt die Besteuerung vor.




Unabhängig davon gibt es ja auch die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung der Bahn für Soldaten.

Titel: Antw:Versetzung ohne Zeitliche Festsetzung
Beitrag von: Warix13 am 03. Juni 2021, 11:25:50
Zitat von: SolSim am 31. Mai 2021, 14:16:30
Wird das Ihr erster Dienstposten nach der Ausbildung?

Nein, es wurde mir ein Dienstposten an der Schule Angeboten.
Titel: Antw:Versetzung ohne Zeitliche Festsetzung
Beitrag von: Warix13 am 03. Juni 2021, 11:32:22
Danke @LwPersFw das Problem liegt hierbei ich würde mich 500 km von meiner Stammeinheit versetzen lassen um eine Mangel Stelle an der Schule zu besetzen, jedoch ist es für mich als SAZ mit noch 9 Jahren Restdienstzeit bescheiden Nachteile zu haben nur weil die Versetzung mit über 48 Monate Festgeschrieben ist.
Titel: Antw:Versetzung ohne Zeitliche Festsetzung
Beitrag von: LwPersFw am 03. Juni 2021, 13:12:49
Zitat von: Warix13 am 03. Juni 2021, 11:32:22
Danke @LwPersFw das Problem liegt hierbei ich würde mich 500 km von meiner Stammeinheit versetzen lassen um eine Mangel Stelle an der Schule zu besetzen, jedoch ist es für mich als SAZ mit noch 9 Jahren Restdienstzeit bescheiden Nachteile zu haben nur weil die Versetzung mit über 48 Monate Festgeschrieben ist.

Steuerrecht betrifft jeden Bürger.
Es ist nicht Aufgabe der Arbeitgeber hier alle ggf. eintretenden "Härten" zu vermeiden oder auszugleichen.

Dies gilt auch für das TG selbst. Es soll kein vollständiger Ausgleich sein.

"Früher" hätten Sie max. 3 Monate TG bekommen... und nicht wie heute 8 Jahre... (3+5-Regel)