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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: H00digan am 11. Juni 2021, 12:10:29

Titel: Schießbucheintragungen!
Beitrag von: H00digan am 11. Juni 2021, 12:10:29
Hallo liebe Forumsgemeinde!

Ich habe diese Woche jetzt erfolgreich am nsak schießen teilgenommen und soweit die Gesetzen Ziele alle bestanden! Vorhin kam der lehrgangsleiter und meinte das die das im schießbuch nicht eintragen können und wollte nochmal mit mir reden! Weil ich habe ein komplett leeres schießbuch wo nur jeweils von der p8 und dem g36 agsap Übungen sind 2 Stück!
Ich sagte ihm daraufhin das ich die Bundeswehr 2007 verlassen habe, da gab es noch kein nsak und habe somit die Grundübungen des Grundwehrdienstes geschossen!
Da ich nun aber kein altes schießbuch mehr von damals habe, sagte mir der Stabsfeldwebel ich muss eine dienstliche Erklärung schreiben mit den Übungen die ich damals geschossen habe in meiner grundwehrdienstzeit!
Das Problem ist aber? Ich kenne die Übungen nicht mehr die damals standardmäßig geschossen wurden!
Wie finde ich jetzt raus was zu dieser Zeit geschossen wurde damit ich iwie nachweisen kann das ich die Übungen gehabt habe und somit die jetzt bestandenen nsak Übungen eingetragen werden können!?
Ich hoffe jemand kann mir helfen
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: F_K am 11. Juni 2021, 12:18:15
Ich kann nicht folgen.

Frage:
Hast Du die Vorausbildung NSAK absolviert?
Hast Du die Vorübungen (AGSHP) geschossen?
Warum sollten Übungen aus "alter Zeit" dafür notwendig sein?
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: H00digan am 11. Juni 2021, 13:58:40
Ja die trockenausbildung haben wir gemacht 2 Tage,  danach die agshp Übungen geschossen und von von Montag bis gestern also donnerstag den ganzen Tag scharf geschossen!
Und der Staba meinte die können das aber nicht Eintragen im schießbuch weil es wie gesagt komplett leer ist da ich auch die aga nicht wiederholen musste und nur eine Woche sga gemacht habe und da nur im agshp jeweils 2 Übungen p8 und G36
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 11. Juni 2021, 14:11:32
Ohne jetzt die Vorschriften zur Hand oder detailliert im Kopf zu haben gehe ich mal von folgender Konstellation aus:
Um die Module NSAK schießen zu dürfen ist Voraussetzung Übung X (NSAK) ODER Übung Y (alt). Bei Ihrem Schießvorhaben wurde die Übung X (Voraussetzung) scheinbar nicht geschossen weil man davon ausgegangen ist, dass die heutzutage eh jeder schonmal absolviert hat (Grundausbildung, Umschulung,...).
Da Sie keinen Nachweis für Übung X oder Y haben, hätte der Leitende Sie von vornherein gar nicht mitschießen lassen dürfen (Prüfung Schießbuch/Voraussetzungen vor dem Schießen).
Wenn jetzt die Eintragung der neu geschossenen Übungen ins Schießbuch erfolgen würde, dann würden die fehlenden Voraussetzungen bei einer späteren Überprüfung evtl. auffallen und dem Leitenden auf die Füße rasseln.

Lassen Sie sich sagen, welche Übungen (alt) Voraussetzung für die Teilnahme am Schießen (neu) sind und schreiben Sie eine dienstliche Erklärung genau diese Übungen in der Vordienstzeit geschossen zu haben. Die haben Sie in der Vordienstzeit garantiert geschossen, auch wenn Sie das im Detail nicht wissen...wer erinnert sich schon genau welchen Namen eine Schießübung vor 15 Jahren hatte...
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: H00digan am 11. Juni 2021, 14:15:52
Ja und genau um diese Übungen geht es ja! Ich habe sie alle in meiner Grundwehrdienstzeit geschossen vor 13 Jahren!
Das wäre ja im streng genommenen denn aber auch falsche Angaben! Oder irre ich mich da! 
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 11. Juni 2021, 14:30:00
Wieso sollten das falsche Angaben sein? Wenn Sie die Übungen irgendwann mal geschossen haben, dann schreiben Sie das in der dienstlichen Erklärung genau so auf. Dafür ist die dienstliche Erklärung ja da.
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: H00digan am 11. Juni 2021, 14:32:06
Ja okay denn werde ich den kameraden am Montag gleich mal ansprechen darauf!
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: F_K am 11. Juni 2021, 15:04:23
3 Anmerkungen:

1.) Als Leitender lässt man sich ggf. die Übungen "melden", dann ist man sauber.

2.) Wenn Voraussetzungen tatsächlich fehlen, darf nicht geschossen werden.

3.) Ein Kopie / Foto des Schießbuches auf dem Smartphone hilft da weiter ...
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: HubschrauBär am 11. Juni 2021, 15:04:38
Bevor sie eine dienstliche Erklärung abgeben, die möglicherweise falsch ist empfehle ich einfach eine Meldung an ihren Teileinheitsführer.

Der Leitende hat ja hier offensichtlich den Fehler gemacht. Sollen doch doe Verantwortlichen klären, ob die alten Übungen als geschossen "angenommen" werden oder die Ausbildung mit den entsprechenden Vorübungen eben wiederholt werden.

Ich würde mir den Schuh mit der dienstlichen Erklärung nicht anziehen, wenn ich es nicht 200%ig sicher weiss.
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: H00digan am 11. Juni 2021, 15:39:03
Naja an sich habt sie alle recht! Die schießbücher wurden heute erst eingesammelt um das rein zu schreiben!
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: stclv am 11. Juni 2021, 18:19:38
Ist das alte Schießbuch verloren? Es kann auch ganz banal in Ihrer Akte eingeheftet sein. Da wir damals im Chaos der Standortschließung keine Aufforderung bekamen verblieben die Bücher in unserem Besitz.
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: Erdmann am 11. Juni 2021, 18:52:44
Dazu noch ein Einwurf von mir:

Zwischen meiner Grundwehrdienstzeit und meiner Wiedereinstellung lagen ebenfalls knapp 13 Jahre, die ich nicht in der Bundeswehr verbracht habe. Wenige Wochen nach meiner Wiedereinstellung lag ein Umschlag in meinem Briefkasten, der u.a. meine alte Erkennungsmarke sowie mein altes Schießbuch enthielt. Ich war einigermaßen überrascht darüber, habe dies aber dankend zur Kenntnis genommen. Ich habe zwar ein neues Schießbuch, das alte aber immer mehr oder minder griffbereit für eben solche Fälle (im neuen Buch stehen ausschließlich nSAK Übungen).

Worauf ich hinaus will: Zumindest in meinem Fall sind diese Dokumente auch während einer 13-jährigen Abstinenz nicht verloren gegangen. Den Umschlag erhielt ich von meinem S1. Wie der daran gekommen ist und wieso die "aufgetaucht" sind habe ich natürlich nicht hinterfragt, wieso auch. Aber in Ihrem Fall könnte dies vielleicht ein weiterer Tipp sein, beim S1 mal nachzuhaken ob an die alten Unterlagen noch ranzukommen ist.
Einige hier wissen mit Sicherheit wo solche Danke nach dem Ausscheiden gelagert werden.

Die Übungen die ich in den ersten 9 Dienstmonaten geschossen habe liste ich Ihnen aber dennoch mal auf, vielleicht hilft's ja:

G36 im AGSHP:
G36 - S - 1
G36 - S - 2
G36 - S - 3
G36 - S - 4

G36:
G36 - S - 1
G36 - S - 5
G - W - 1
G36 - S - 9 (SÜ)
G36 - S - 9 (SÜ) Rot

P8:
P - S - 1
P - S - 2
P - W - 1
P - S - 2 (WÜ)

MG3:
MG3 - S - 1
MG3 - S - 2
MG3 - S - 3
MGPz - SÜ
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: H00digan am 11. Juni 2021, 19:00:05
Vielen vielen Dank,

Das könnte zumindest mal eine Möglichkeit sein! Denn werde ich dort mal nachfragen!
Wie lange liegt denn diese Dienstzeit zurück?
Ich habe ebenfalls noch mit dem mg 3 gearbeitet und müsste diese Übungen ebenfalls geschossen haben
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: Erdmann am 11. Juni 2021, 19:03:26
Das ist der Zeitrahmen 2006/2007
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: H00digan am 11. Juni 2021, 21:13:14
Okay das passt überein! Denn müssen die Übungen ja passen! Denn müsste ich die ja auch geschossen haben
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: ulli76 am 11. Juni 2021, 21:35:03
Naja- jetzt hast ja geschossen, dann sind die Übungen auch im Schießbuch zu dokumentieren. Der Fehler ist ja VORHER passiert.
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: bayern bazi am 12. Juni 2021, 06:45:52
hast du damals die Schützenschnur bekommen und noch das Zeugnis ??

dann hast du zumindest dee

G36 -   GS9Wü

und Die  P8  - Gs2 und GS3 Wü

oder MG - GS 3 und 4 GS Wü

geschossen
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: Bumblebee am 12. Juni 2021, 20:53:43
Zitat von: ulli76 am 11. Juni 2021, 21:35:03
Naja- jetzt hast ja geschossen, dann sind die Übungen auch im Schießbuch zu dokumentieren. Der Fehler ist ja VORHER passiert.

Genau DAS.

Dieses ganze Rumgeduckmäuser aka "dienstliche Erklärung" dient wieder nur dazu, den Fehler des Leitenden zu kaschieren und jeglichen Arbeitsaufwand / jegliche Verantwortung auf den Einzelschützen abzuwälzen. Wenn wir das endlich flächendeckend abstellen, können wir uns vielleicht irgendwann wirklich "moderner Arbeitgeber" nennen.
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: Andyxmas am 24. Juni 2021, 11:43:59
Ich fasse mal zusammen (und berichtigt mich mal wenn ich da was vielleicht völlig verkehrt auffasse mir haben da paar Punkte im Ausgangsthread gefehlt)

a) Normalerweise werden die alten Übungen überhaupt nicht gebraucht. Denn man fängt "eigentlich" von vorne an. Was sollen denn "Neueinsteiger" sonst machen?

b) Wenn man dann in die G36 Regelung rein schaut findet man in der aktuellen Regelung auf Seite 91:
das komplette Ausbildungsprogramm welches benötigt wird im AGSHP >
Dieses muss vorab geschossen sein.
(Ja auch ich als Schießausbilder, alt mit jahrelang Leitender auf diversen Schießbahnen wurde bei Umschulung auf Schießausbilder, neu durch dieses Programm gejagt > Hat auch nicht geschadet und grade als Ausbilder weiß man dann den kompletten Ablauf)

Trennung  >>> Und wenn ich es Recht verstanden habe um den Punkt geht es jetzt?

Denn sie müssen dann im folgenden sowieso mit G-GL1 gemäß Ausbildungsprogramm anfangen denn diese ist die GRUNDvorraussetzung für alle weiteren G-GLxx und G-NB Übungen.
Haben Sie denn mit denen angefangen?
Oder Direkteinstieg G-NB-I > was eigentlich nicht geht. 
Denn G-NB-I hat Vorraussetzung G-GL1 erfüllt. Punkt. (da 2007 sicher noch nicht geschossen > Keine Vorraussetzung außer sie haben die G-GL-1 angefangen jetzt das stand leider nicht im Anfangspost)


So Lösungsansatz  natürlich NUR wenn der AGSHP Nachweis fehlt >
Sollte die G-GL1 fehlen > NOCHMAL von Vorne wenn man rein nach Vorschrift geht denn die G-NB1 darf kein Datum VOR der G-GL1 haben


Sie haben ja sicherlich von xxxx - 2007 jedes Jahr ihre IGF Leistungen erbracht > G36-S9(Wü) war da noch Pflicht für Mannschafter bis UmP (außer Sani und Offz ich weiß  ;) ) >
Die G36-S9-(WÜ) hatte als Grundvorrausetzung die Sichere Handhabung der Handwaffe welche mit den ganzen G36-S1 - G36-xxx nachgewiesen wurden > ERGO > haben sie irgendwo einen Nachweis über die G36 IGF Leistung (S1, PersonalFw, Grundakte) dann dienstliche Erklärung > Habe am um letzmalig meine G36 IGF Leistung erfüllt > G36 S9 Wü hat gemäß (Regelung Schießen mit Handwaffen raussuchen > NICHT Schießausbildung mit Handwaffen) folgende Vorrausetzungen > Käse erledigt.

Lösungsansatz ist aber keine rechtliche, juristisch unanfechtbare Lösung falls jetzt gleich der Rechtsberater oder Hobbyjurist um die Ecke kommt > es ist lediglich ein Möglichkeit des Handelns.

Sicherer wäre der Ansatz gewesen das komplette Programm ordentlich durchzuführer > KEIN Angriff gegen den Threadersteller > Das muss sich absolut der Leitende auf die Agenda schreiben. Jemanden ohne Vorraussetzung an einem Schießen teilnehmen lassen > "doof" gelaufen bzw grundsätzlich falsch.
Ja ich weiß die Leitenden müssen mittlerweile ein Haufen Zeug prüfen (Helm, Schießbrille, Schießvorraussetzung, Trockentraining vorab)  aber das ist nunmal so.


PS:
Das ist so mein Ding aber kurzer Hinweis > Es gibt kein NSAK mehr > Es ist nämlich kein "Neues SchießausbildungsKonzept" mehr sonder das heißt gemäß Regelung schon seit einiger Zeit "Schießausbildung mit Handwaffen"
Dieses NSAK ist nur leider immernoch im Kopf da der Befehl (2015 wars glaub Generalinspekteur Bw) bis heute nicht von allen umgesetzt wurde sich umschulen zu lassen.
Deswegen springen immernoch Soldaten rum die nach der "Schießen mit Handwaffen > Für Reservisten und Nicht umgeschultes Personal" eine extra Behandlung beim Schießen nötig machen.

Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: Barko am 24. Juni 2021, 16:26:48
Mal ne kurze frage für mein verständnis.

Sie haben damals ein Schießbuch gehabt und ordnungsgemäß abgegeben?
wenn das der Fall ist, dann hat quasi die BW ihr Schießbuch verloren und nicht sie. Deswegen liegt (in meinem augen) die problemlösung um die neuen eintragungen nicht bei ihnen, sondern bei der BW. sie haben ja zu 100% nix falsch gemacht.
Titel: Antw:Schießbucheintragungen!
Beitrag von: wolverine am 24. Juni 2021, 16:34:45
Und was soll das bringen? Stur stellen und nie mehr Schießen?
Bei einer Neuausstellung muss doch erklärt werden, wer was schon geschossen hat. Nichts anderes versucht man hier. Mit schuld hat das doch nichts zu tun.