Guten Tag,
befinde mich derzeit auf einem Lehrgang, welcher nächste Woche endet. Anfang Juli muss ich eine Prüfung nachschreiben. (Bin noch bis nach der Prufung an der Ausbildungseinrichtung stationiert).
Jetzt soll ich meinen kompletten Jahresurlaub aufbrauchen und einreichen(würde sogar nicht mal ausreichen), weil die Ausbilder keinen Auftrag für mich haben bis zur Prüfung und selber nicht da sind.
Da bleiben und mich auf die Prüfung vorbereiten oder mich von zuhause via HomeOffice/alternativer Dienstort oder wie man es nennen mag seien wohl keine Optionen laut Spieß.
Was kann ich gegen den Befehl Urlaub einzureichen machen?
Zitat... Was kann ich gegen den Befehl Urlaub einzureichen machen? ...
Eine Beschwerde schreiben? Erholungsurlaub
darf nicht befohlen werden! (Soldatenlaufbahnverordnung bzw. Ausführungsbestimmungen dazu)
Danke für die Antwort.
Habe Montag ein Gespräch mit dem Chef.
Gibts denn überhaupt sowas wie ,alternativer Dienstort'?
Vielleicht sucht man dann eine Einheit, in der du etwas machen kannst, das kann natürlich auch irgendwo anders sein.
Oder es wird Dienstort Zuhause angeordnet, damit du dich vorbereiten kannst.
Warum wirst du nicht zu deiner Stammeinheit versetzt bzw. die Kdrg-Verfügung verkürzt und du gesht nur für die Prüfung zum Lehrgangsort zurück?
Du musst ja eine Stammeinheit haben.
Der Lehrgangsort ist meine Stammeinheit aktuell.
Nach der Prüfung habe ich noch 3 Wochen Urlaub bevor ich in meine neue Einheit komme.
Dann wäre es auch kein Problem, wenn deine Lg-Einheit mit deiner zukünftigen Stammeinheit spricht und dich schon mal dorthin kommandiert für die Zeit bis zur Prüfung.