Servus Kameraden,
Unsere Vorgesetzten haben gesagt, dass das Tragen des Krempenhutes außerhalb der Kaserne verboten ist. Das ist zunächst einmal ein Befehl den ich befolgen muss. Nun habe ich selber aber mal in den Vorschriften gestöbert und dort kein explizites Verbot gefunden (Krempenhutes gehört zu der Abwandlung des Feldanzug es). Gerade jetzt in den Sommermonaten bietet er ja einen ausreichenden Sonnenschutz daher interessiert es mich wie es in anderen Einheiten gehandhabt wird (da man ja relativ selten mit dem Krempenhutes in der Öffentlichkeit sieht)
Danke für die Antworten
.. auch die Wollmütze, mod. ist eine Abwandlung des FAs.
Beide finde ich ausserhalb der Kaserne im "Zivilen" unangemessen - auch wenn es die Anzugordnung hergibt.
Wie gesagt, Du hast einen Befehl.
Zitat von: F_K am 18. Juni 2021, 14:32:52
.. auch die Wollmütze, mod. ist eine Abwandlung des FAs.
Beide finde ich ausserhalb der Kaserne im "Zivilen" unangemessen - auch wenn es die Anzugordnung hergibt.
Wie gesagt, Du hast einen Befehl.
Ich wüsste nicht, was im Winter an der Wollmütze unangemessen sein sollte, wenn man damit im " Zivilen" rum läuft.
Die "Badekappe"?
Zitat von: F_K am 20. Juni 2021, 22:06:34
Die "Badekappe"?
Also die grüne Fleece Wintermütze oder die schwarze Strickmütze meine ich.
Finde ich beides im Winter vollkommen legitim als Kopfbedeckung.
Aber nicht außerhalb der Kaserne. Einige bekommen ja schon Schnappatmung, wenn sie Soldaten mit Feldmütze zum FA sehen und nicht mit Barett.
Und nun wieder zurück zum Thema und da gings es um den Krempenhut und nicht um irgendwelche anderen Kopfbedeckungen.
Mal abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wie jemand den Gipserhut freiwillig aufsetzen kann, ist es so wie von F-K erläutert. Auch wenn der Krempenhut eine Abwandlung des FA ist, kommt es immer darauf an, welche Abwandlung, wenn überhaupt, der Disziplinarvorgesetzte befiehlt. ISSO
ZitatUnsere Vorgesetzten haben gesagt, dass das Tragen des Krempenhutes außerhalb der Kaserne verboten ist. Das ist zunächst einmal ein Befehl den ich befolgen muss. Nun habe ich selber aber mal in den Vorschriften gestöbert und dort kein explizites Verbot gefunden (Krempenhutes gehört zu der Abwandlung des Feldanzug es).
Man darf nicht immer da aufhören zu lesen, wo man eine Stelle gefunden hat die einem paßt ;-)
Der DV Abweichungen von den grundsätzlichen Regelunger der "Anzugsordnung" befehlen. Und damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Da spielt es auch keine Rolle wer wie was in anderen Einheiten befohlen hat.
Für seinen Dienstbetrieb darf er das. Außerhalb des Dienstes darf er das nur in den ganz engen Grenzen, die die Vorschrift vorsieht.
Mal ganz naiv gefragt, grundsätzlich darf ich doch nicht alles, was als Anzug/Abwandlung in der Vorschrift aufgeführt wird, einfach so auch außerhalb der Kaserne (etc) tragen, oder?
Ich meine, der Große Dienstanzug mit Helm findet sich auch dort, aber wäre wohl kaum das angemessene Outfit für die Heimfahrt? ;D
FA ja nur auf dem Weg vom umd zum Dienst (umd Bahnfahrt), lediglich DA meistens.
Aber wie schlammtreiber schon andeutet: Es ist die Grundform gemeint. Oder stehts irgendwo anders? Ehrlich gemeinte Frage.
Ausserhalb von Formation / Dienst wählt der clevere Soldat (im Rahmen der Vorschrift) entsprechende Ergänzungen / Abwandelungen.
Zitat von: schlammtreiber am 23. Juni 2021, 16:24:19
Ich meine, der Große Dienstanzug mit Helm findet sich auch dort, aber wäre wohl kaum das angemessene Outfit für die Heimfahrt? ;D
Ist mir aber auch schon begegnet.
Der Große Dienstanzug ist aber ein schlechtes Beispiel, weil er den deutlichsten Einschränkungen unterliegt und vom Soldaten nur auf Anordnung getragen werden darf.
Ansonsten hat der Soldat außerhalb des Dienstes grundsätzlich alle Freiheiten, die die Ergänzungen und Abwandlungen hergeben. Und die können auch von Vorgesetzten nur in sehr engem Rahmen (z.B. Standortbefehl auf Grund der Sicherheitslage) eingeschränkt werden. Was aber auch nicht geht ist z.B. das pauschale "Aufheben" einer Pflicht zum Tragen einer Kopfbedeckung innerhalb einer Liegenschaft. Auch das geht nur auf Grund spezifischer zwingender Gründe in dem maximal notwendigen Bereich (z.B. Flugbetriebsbereich).
An die Anzugordnung haben sich alle Vorgesetzten zu halten. Das mussten schon TSK-Inspekteure lernen.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 25. Juni 2021, 15:31:14
Zitat von: schlammtreiber am 23. Juni 2021, 16:24:19
Ich meine, der Große Dienstanzug mit Helm findet sich auch dort, aber wäre wohl kaum das angemessene Outfit für die Heimfahrt? ;D
Ist mir aber auch schon begegnet.
Der Große Dienstanzug ist aber ein schlechtes Beispiel, weil er den deutlichsten Einschränkungen unterliegt und vom Soldaten nur auf Anordnung getragen werden darf.
Ansonsten hat der Soldat außerhalb des Dienstes grundsätzlich alle Freiheiten, die die Ergänzungen und Abwandlungen hergeben. Und die können auch von Vorgesetzten nur in sehr engem Rahmen (z.B. Standortbefehl auf Grund der Sicherheitslage) eingeschränkt werden. Was aber auch nicht geht ist z.B. das pauschale "Aufheben" einer Pflicht zum Tragen einer Kopfbedeckung innerhalb einer Liegenschaft. Auch das geht nur auf Grund spezifischer zwingender Gründe in dem maximal notwendigen Bereich (z.B. Flugbetriebsbereich).
An die Anzugordnung haben sich alle Vorgesetzten zu halten. Das mussten schon TSK-Inspekteure lernen.
Gruß Andi
Man könnte ja mal dem Eberhard sagen, dass Flecktarn-Dienstgradschlaufen auch nicht erlaubt sind ;)