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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: KarlGustav am 22. Juni 2021, 09:45:37

Titel: Direkteinstellung htD -> §28 BBesG Berücksichtigungsfähige Zeit Erfahrungsstufen
Beitrag von: KarlGustav am 22. Juni 2021, 09:45:37
Hallo Kameraden,

ich habe folgendes Verstanden bisher:

Die Einschätzung welche Berufserfahrung als Zeit für die Einordnung der Erfahrungsstufen gewertet wird, trifft der Vorgesetzte des jeweiligen Dienstpostens.

Meine Frage ist wie ich es ihm leichter machen kann meine zivile Karriere in seinen Bewertungsrahmen zu übersetzen?

Wird mein W10 Grundwehrdienst mit angerechnet?

Ich deute es so, dass ein Master als 2 Jahre Erfahrung angerechnet wird.

Ich habe einige Zeit im  öffentlichen Dienst gearbeitet auf gtD-Niveau gearbeitet, zählt dies bei der Bewertung der Probezeitlänge?

Anbei der Link zum Gesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html

und einige relevante Passagen für Mitlesende

2) Beamten können weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind. Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen. Zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen von hauptberuflichen Zeiten erworben wurden, können Beamten in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, mit bis zu drei Jahren als Erfahrungszeit im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt werden.

Hat jemand Erfahrungswerte hierzu?

Ist eine solche Sache immer eine Diskussion oder wird das überlichweise überhaupt nicht diskutiert und schlichtweg einmal festgelegt? Ist soetwas verhandelbar?









Titel: Antw:Direkteinstellung htD -> §28 BBesG Berücksichtigungsfähige Zeit Erfahrungsstufen
Beitrag von: Andi8111 am 22. Juni 2021, 10:58:55
Es gibt einen ausführlichen Thread zu den Erfahrungsstufen, bitte dort nachlesen.
Titel: Antw:Direkteinstellung htD -> §28 BBesG Berücksichtigungsfähige Zeit Erfahrungsstufen
Beitrag von: LwPersFw am 22. Juni 2021, 18:08:16
Auch hier kann man sich einlesen...

Ab: Zu § 28 – Berücksichtigungsfähige Zeiten

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm


Und wie im öffentlichen Dienst üblich...
Es wird von der zuständigen Stelle geprüft und festgelegt.