Hallo Kameraden,
ich habe folgendes Verstanden bisher:
Die Einschätzung welche Berufserfahrung als Zeit für die Einordnung der Erfahrungsstufen gewertet wird, trifft der Vorgesetzte des jeweiligen Dienstpostens.
Meine Frage ist wie ich es ihm leichter machen kann meine zivile Karriere in seinen Bewertungsrahmen zu übersetzen?
Wird mein W10 Grundwehrdienst mit angerechnet?
Ich deute es so, dass ein Master als 2 Jahre Erfahrung angerechnet wird.
Ich habe einige Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet auf gtD-Niveau gearbeitet, zählt dies bei der Bewertung der Probezeitlänge?
Anbei der Link zum Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.htmlund einige relevante Passagen für Mitlesende
2) Beamten können weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind. Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen. Zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen von hauptberuflichen Zeiten erworben wurden, können Beamten in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, mit bis zu drei Jahren als Erfahrungszeit im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt werden.Hat jemand Erfahrungswerte hierzu?
Ist eine solche Sache immer eine Diskussion oder wird das überlichweise überhaupt nicht diskutiert und schlichtweg einmal festgelegt? Ist soetwas verhandelbar?
Es gibt einen ausführlichen Thread zu den Erfahrungsstufen, bitte dort nachlesen.
Auch hier kann man sich einlesen...
Ab: Zu § 28 – Berücksichtigungsfähige Zeiten
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm
Und wie im öffentlichen Dienst üblich...
Es wird von der zuständigen Stelle geprüft und festgelegt.