Moin,
reine Interessensfrage (bin selber kein MKF).
Muss man ins Fahrtennachweisheft wirklich alle Fahrten gemäß Fahrauftrag eintragen oder nur bestimmte?
Mfg
Es dient dem Nachweis der geleisteten Fahrten - also trägt man "alles" ein.
Ggf. Nach Monaten "gesammelt" - ist schnell erledigt.
Wir hatten bei uns für die ständig genutzten Fahrzeuge Wochen-Fahraufträge mit dem Zweck "Mat- und PersTransport im StO-Bereich". Wenn der Fahrauftrag am Freitag abgeschlossen wurde, hat man die Kilometer zusammengezählt und ins Nachweisheft übernommen. Wenn es aber wirklich nur wenig war, wurde das dann meist auch nicht gemacht.
Aber so richtig hat das mitunter auch nicht geklappt, weil jemand seine Einträge nicht mit der Unterschrift abgeschlossen hat oder jemand gar nichts eingetragen hat und dann auf einen anderen Namen unterwegs war. Zum Glück ist nie jemand wissentlich von den FJ kontrolliert worden. In vielen Kasernen habe ich auch erlebt, dass die Wache bei aus-/einfahrenden DienstKfz die FA kontrolliert hat.
Seit 02/2020 ist das Fahrten-/Nachweisheft nur noch für Kraftfahrtechnisches Fachpersonal oder für Personen in der Ausbildung nötig.
Alle anderen sind Freigestellt.
Einweisung, Überprüfung, Lasi usw. werden eingetragen und es muss daher auch mitgeführt werden.
Quelle?
Zitat von: BulleMölders am 28. Juni 2021, 07:16:45
Quelle?
Formular Bw-3466 (Fahrten-/Nachweisheft für Kraftfahrer der Bw)
In der heute anders benannten, ehemaligen 43/2 sollte sich ja dazu ein entsprechender Hinweis finden lassen.
Zitat von: BulleMölders am 28. Juni 2021, 07:16:45
Quelle?
Die Quelle ist die A-1050/11 oder die Seite der ZMK u.a. mal nach Bürokratieabbau 2019 Anpassung des Fahrauftrages und des Fahrten-/Nachweisheft suchen.