Moin,
ich versuch mich mal kurz zu halten.
Ich bin zivil ausgebildeter Notfallsanitäter. Die Verwendung in einem militärischen Verband welches Personenrettung in einem so hohen Niveau und mit dieser psychisch und physischer Belastung bewältigt, fasziniert mich. Ich bin in meinen jungen 20er Jahren und brenne darauf meinen Einsatz zusammen mit Kameraden dort zu bewältigen.
Ich weiß das es schwierig wird dort reinzukommen. Aber ich bin der Meinung wenn man seine Träume mit eisernem Willen verfogt, werden sie erreicht.
Nun zu meiner Frage: Welchen Weg muss ich in der Bundeswehr einschlagen um mich dort bewerben zu können? So wie ich das gelesen ist es wie beim KSK KSM etc. eine interne Bewerbung. Welche Vorraussetzung muss ich erfüllen um dafür in Frage zu kommen? Leider nichts eindeutiges gefunden.
Ich danke schonmal im Vorraus für eure Antworten und wünsch euch einen angenehmen Dienstag!
Kampfretter gibts bspw. bei der Lw beim HSG 64, das sind alles FwLwSichTr, die dann durch ein internes Auswahlverfahren sich dafür qualifizieren. Es ist also keine Einstellungsverwendung.
Ob das KSK/KSM welche hat, weiß ich nicht, aber da bspw. das KSK auch mit den Hschr des HSG 64 mitfliegt (und die 4./ u.a. deswegen auch eine schützenswerte DstSt ist), könnte ich mir vorstellen, dass die Kampfretter durch das HSG gestellt werden. Schließlich sind die ja auch Teil der Bordbesatzung und müssen regelmäßig zusammen üben.
Kann es sein, dass Ihr erster Einsatz bei der Bundeswehr nicht so erfolgreich verlaufen ist? ???
Zitat von: LetterT am 19. Juli 2019, 15:34:16
Guten Tag.
Meine Dienstzeit endet am 31.07.19.
Darf der KpChef meinen Resturlaub von 9 Tagen bis dahin aus disziplinarischen Gründen verwehren?
@ LetterT:
Die Kameraden vom KSK / KSM sind "Kämpfer", die dann in einer Zweitrolle qualifiziert werden, med. Versorgung "in der Kampfzone" durchzuführen.
Um da "mit zuspielen", müßtest Du eben "Kämpfer" beim KSK / KSM werden.
Wir Ralf richtig schreibt, gibt es eine Verantwortung für CSAR (Combat Search and Rescue) in der Luftwaffe, wo ebenfalls einer der "Kämpfer" (hier eben ein qualifizierter FwLwSichTr) eine medizinische Zusatzausbildung hat, um ggf. einen "Geretteten" vor Ort / auf dem Rückflug versorgen zu können.
Es erscheint wenig sinnvoll, eine volle "Kämpfer" Ausbildung / Auswahl zu durchlaufen, nur weil man ein "Pflaster" sehr weit vorne aufbringen möchte.
Könnte auch noch unter anderen Gesichtspunkten schwierig werden, "ganz vorne" mitzuspielen:
ZitatDer MAD hat auch Einsicht in meine Strafakte bei der Polizei oder deren Computer stimmt's?
Und wie würden Sie meine Chancen nach dem Gespräch sehen, mit zwei Eintragungen im Erziehungsregister wegen Diebstahl und Bedrohung sowei zwei eingestellten Verfahren?
Zitat von: LetterT am 19. Juli 2019, 15:34:16
...
Meine Dienstzeit endet am 31.07.19.
...
Das passt Zeitlich vorne und hinten nicht zusammen...
Die Ausbildung zum "Notfallsanitäter dauert drei Jahre. Eine Verkürzung ist NICHT möglich, da ansonsten eine anerkennung (und der Titel!) als Notfallsanitäter nicht möglich ist. Dieses ist Gesetzlich sehr eindeutig geregelt!
Notfallsanitäter ist die höchste, nicht ärztliche Ausbildung, die man im Rettungsdienst machen kann.
Wenn der TE eine zivile Ausbildung zum NotSan gemacht hat, hat diese, ihn Ausbildende HiOrg, ihn mit ABSOLUTER SICHERHEIT Vertraglich für eine mindestlaufzeit (bei uns 5 Jahre!) an sich gebunden, da diese Schulische Ausbildung recht Kostenintensiv ist und echte NotSan´s mangelversorgung sind.
Wenn der TE zum 31.07.19 aud der BW ausgeschieden ist, hat er frühestens zum 01.08.19 mit der Ausbildung beginnen können.
Ergo währe er erst 2022 damit fertig!
Für mich ist dieser Thread sehr fragwürdig, was Wahrheitsgehalt angeht!
@ Ralf:
Nunja, wird vermutlich als "Jugendsünden" nicht so kritisch sein - ggf. schon getilgt.
Zu den erheblichen Anforderungen KSK / KSM ist ja schon viel geschrieben worden - und da wäre "Combat Medic" ja nur eine Nebentätigkeit.
Ob man eine Verwendung FwSichTr anstrebt, nur wegen der "Chance", ggf. mal Kampfretter werden zu können?
Ich halte dies für abwegig.
@ TE:
Du solltest prüfen, ob ggf. ein Einstieg bei der BW als "Notfallsänitäter Fw" beim ZSan für Dich in Frage kommt - ist dann allerdings noch "so weit" vorne.
@ burner:
Ja, auch wohl richtig - ggf. ist er noch in der Ausbildung.
Wieso wird denn auf KSK/KSM "rumgeritten"? Das hat mit den Kampfrettern der Lw doch erstmal nahezu nichts zu tun, bei denen geht es im Schwerpunkt um Personnel Recovery/CSAR von Lfz-Besatzungen...
FwLwSichTr muss man nach meinem Kenntnisstand für das Auswahlverfahren auch nicht sein (das wird man dann hinterher), eine vergleichbare infanteristische Ausbildung als Feldwebel reicht auch...kenne auch Aufklärer (fahrzeuggebunden, nicht leSpäh), die sich bewerben durften.
Aber ja, das Auswahlverfahren ist fordernd, ganz grob kann man sich da wohl am Auswahlverfahren EGB orientieren...