Wenn es strittig ist, ob die Entfernung Wohnung <> Dienststelle in den Bereichen
+ unter 30 km
+ ab 30 km
liegt, wird von der Verwaltung ggf. das Verfahren zur amtlichen Entfernungsermittlung genutzt.
Ein Kamerad fragt nun, ob das sich dabei ergebende Ergebnis bindend ist.
Antwort:
Aus Sicht der Bw schon...
Im Einzelfall sieht das die Rechtsprechung ggf. anders...
Bsp
VG Magdeburg, Urteil vom 19.07.2018 - 8 A 333/17
Auszug
"Bei der Berechnung der Entfernungskilometer im Sinne des Trennungs- und Reisekostenrechts ist bei Werten im Grenzbereich nicht allein auf eine Messmethode abzustellen, sondern aus mehreren gängigen im Internet frei verfügbaren Routenplanern ein Mittelwert zu errechnen.
Bei der Berechnung des Reiseweges nach § 1 Abs. 2 Nr. 13 und 3 Nr. 1 TGV i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr1 Buchst. c BUKG ist der Mittelwert von Hin- und Rückweg ent-scheidend, wenn beide Wege unterschiedlich lang sind."
https://openjur.de/u/2229453.html