Guten Abend,
ich habe mich Mitte April bei der BW als Mannschafter neu beworben, es wäre meine zweite Bewerbung nachdem ich von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe,jetzt sitze ich auf heißen Kohlen ob es nochmal klappt.
Deshalb habe ich mich im bewerberportal eingeloggt und dort steht Bewerbung in Bearbeitung aber auch voraussichtliches Einstellungsdatum 01.10.2021
Bedeutet das jetzt was positives für mich oder ist das allgemein?
Das ist noch keine positive Entscheidung, zumal sich auch nicht herauslesen lässt, ob du nich einmal zur Eignungsfeststellung musst, ob deine Eignung noch Gültigkeit besitzt etc.
Mit einem schriftl. Einplanungsbescheid hast du eine erste verbindliche Entscheidung.
Ja das war eben nur so eine Vermutung, ich warte momentan noch auf Antwort.
Aber im bewerberportal steht auf so ein PDF Blatt eben geplanter Einstellungstermin 1.10.21
Natürlich gibt es eine Terminvorstellung - auch um den Prüftermin zu planen.
Zitat... geplanter Einstellungstermin 1.10.21 ...
Ja, und? Da steht ,,geplant", was ist daran so schwerzutun verstehen?
Falls Sie positiv getestet werden werden Sie zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Mehr heißt das nicht.
Ja das ist u.a ein Schreiben von den Laufbahn der Mannschaften also eine Art allgemeines Formblatt wo halt das Einstellungsdatum steht.
Allerdings gibt es davon noch eins wo es nicht steht,dort steht halt Bewerbung zurück gezogen, was von meinem widerruf war.
In welchen Rahmen hat man denn die Chancen als Mannschafter wieder nach seinen widerruf eingestellt zu werden?Die aga habe ich natürlich gemacht, was ich mir als positiv erhoffe für eine erneute Einstellung.
Du wärst nicht der erste, der nach einem Widerruf erneut eingestellt wird. Aber eine Garantie gibt es natürlich nicht und ggf. werden die gründ egenau hinterfragt.
Also liegt es wohl in der Argumentation beim Psychologen?
Der das denn entscheidet.
Gerade als Mannschafter stelle ich mir eine wiedereinstellung schon schwer vor,da dort ja nicht so ein Bedarf ist.
Zitat... Gerade als Mannschafter stelle ich mir eine wiedereinstellung schon schwer vor,da dort ja nicht so ein Bedarf ist. ...
Na ja, alles Spekulation. Es kommt wohl auf die Verwendung an.
Zitat von: Frédéric am 07. Juli 2021, 19:29:13
Also liegt es wohl in der Argumentation beim Psychologen?
Der das denn entscheidet.
Gerade als Mannschafter stelle ich mir eine wiedereinstellung schon schwer vor,da dort ja nicht so ein Bedarf ist.
Letztendlich entscheidet das Gesamtpaket "Bewerber/in".
Wenn Bedarf da ist und die Eignung erkennbar, dann Einstellungsangebot.
Eignung nicht da oder nicht erkennbar => bleibt man Zivilist.
Da ist die Bundeswehr nicht anders als der Arbeitgeber in der Wirtschaft.