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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Kristel am 12. Juli 2021, 20:49:13

Titel: Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Kristel am 12. Juli 2021, 20:49:13
Guten Abend,
Da ich nun schon seit 3Monaten auf eine Reaktion warte vom KC ,habe bisher nur die eingangsbestätigung erhalten.
Frage ich mich ob ich evtl noch gesperrt bin,da ich mich gleich wieder auf eine Stelle bei der BW beworben habe nach meinen widerruf ( längere Geschichte).
Gibt es da irgendwelche sperren bzw strafen?
Im Bereich Saz Mannschaften.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Andi8111 am 12. Juli 2021, 20:57:07
Nein. Aber einen Widerrufler wird man bei aktuell eingeschränkten Kapazitäten sicher nicht sofort wieder einladen. Erst dann, wenn die aussichtsreichen Bewerber durch sind und man für den Rest Zeit hat.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: KlausP am 12. Juli 2021, 21:00:37
Außerdem wird es wohl auch darauf ankommen, für welche Verwendung Sie sich beworben haben. Für infanteristische Verwendungen z.B. gibt es regelmäßig mehr als genug Bewerber, egal in welcher Laufbahn.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: christoph1972 am 12. Juli 2021, 21:07:59
Man sollte vielleicht die Zeit nutzen, zu reflektieren, ob der Widerrufsjoker in ähnlicher Situation wieder gezogen wird. Dann kann man sich die Zeit als auch die Zeit der Auswahlkommission sparen.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Kristel am 12. Juli 2021, 21:17:07
Bei mir war es als Kraftfahrer/C/CE.
Ich gehe selbst auch nicht von einer wiedereinstellung aus,da es genug bewerber momentan einfach sind.
Aber ob es nun zu einer Einladung kommt ist erstmal meine Erwartung.
Im Endeffekt entscheidet das Psychologische Gespräch über Einstellung oder nicht,das ist mir klar.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Ralf am 13. Juli 2021, 05:36:49
ZitatAber ob es nun zu einer Einladung kommt ist erstmal meine Erwartung.
Im Endeffekt entscheidet das Psychologische Gespräch über Einstellung oder nicht,das ist mir klar.
Oder halt eben die Vorauswahl, die ja dann auch dazuführen kann, dass
a) eine Absage kommt
b) eine Zusage ohne weiteres Gespräch kommt oder
c) eine erneute Enladung zum KarrC Bw folgt.
Da alles offen ist, wirst du wohl abwarten müssen, auf was es hinausläuft.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Kristel am 13. Juli 2021, 18:51:29
Und wenn es zu einer Absage in der Vorauswahl kommt, gibt es aber eine sperre für eine erneute Bewerbung?
Die Vorauswahl dauert aber dann für eine Absage sehr lange schon.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: KlausP am 13. Juli 2021, 18:58:03
Eine ,,Sperre" gibt es nur bei negativem Ergebnis bei der Eignungsfeststellung, weil deren Ergebnis zwei Jahre Gültigkeit hat.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: BulleMölders am 14. Juli 2021, 07:27:46
Wenn es zu einer Absage in der Vorauswahl kommt, dann gibt es keine sperre aber bei einer erneuten Bewerbung wird natürlich das Ergebnis der ersten Bewerbung für die weitere Betrachtung herangezogen und wenn sich gegenüber der ersten Bewerbung nichts wesentliches geändert hat, z. B. höherer Bildungsabschluss oder Berufsausbildung, dann ist das Ergebnis der Vorauswahl nicht schwer vorherzusagen.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Aurelius42 am 14. Juli 2021, 13:42:33
Zitat von: Andi8111 am 12. Juli 2021, 20:57:07
Nein. Aber einen Widerrufler wird man bei aktuell eingeschränkten Kapazitäten sicher nicht sofort wieder einladen. Erst dann, wenn die aussichtsreichen Bewerber durch sind und man für den Rest Zeit hat.

Diese pauschle Antwort ist schlicht und einfach falsch. Das hängt stark davon ab, wie gut man im Eignungsfeststellungsverfahren abgeschnitten hat und welche Begründung vorliegt. Wenn jemand für mehrere Dinge geeignet ist und sich für A entscheidet, aber dann feststellt, dass B doch besser gepasst hätte, dann ist das vollkommen legitim. Manchmal ist es eben notwendig seine Erfahrungen zu sammeln.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Andi8111 am 14. Juli 2021, 14:28:25
Wenn sie das meinen. Jeder hat ja seine eigenen Überzeugungen.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: F_K am 14. Juli 2021, 14:30:59
@ Aurelius42:

Um welche Laufbahn / Verpflichtungszeit / Optionen soll es hier denn gehen?

Ab UA aufwärts wird man innerhalb der möglichen Fristen kaum auf dem Dienstposten verwendet (auf dem DP B überhaupt nicht) - wie soll man dann die von Dir genannten Erfahrungen sammeln können?
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Aurelius42 am 14. Juli 2021, 14:39:52
Es ist nicht immer zwingend notwendig, dass man den DP selbst ausübt, manchmal sind Gespräche mit Kameraden oder auch kurze Eindrücke ausreichend. Konkrekt: Stellen Sie sich vor, Sie werden als SanOA mit Verwendung Pharmazie eingestellt, aber geben ihren Widerruf nicht ab, dann werden Sie in dem halben Jahr igendwo eingesetzt werden. Bei diesen Verwendungen ist es durchaus möglich, den oder anderen Einblick bezüglich zukünftiger Dienstposten zu bekommen. Daraufhin kann man dann zumindest eine Tendenz entwickeln. Angenommen sie haben sich auch als Truppenoffizier beworben und wurden erfolgreich getestet, dann ist es durchaus möglich den Widerruf zu ziehen und in anderer Verwendung einzusteigen. Natürlich ist das nicht garantiert, aber dennoch möglich. (Erfahrungen aus erster Hand.)

@Andi811 Es geht nur um die Pauschalität Ihrer Aussage, damit bin ich nicht einverstanden.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: BulleMölders am 14. Juli 2021, 15:33:24
Zurück zum Thema und das war Sperrzeit!
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: F_K am 14. Juli 2021, 16:12:13
Also zusammenfassend:

Ein Widerruf führt zu Schäden (Kosten, Verdienstausfall, Ausbildungskosten, unbesetzter DP) auf beiden Seiten und ist zu vermeiden.

Eine Bewerbung ist auch nach Widerruf möglich, es mag aber sein, dass nicht sofort (oder überhaupt) eine Einladung erfolgt. Zeit verliert man in jedem Fall.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Chern187 am 14. Juli 2021, 17:33:07
Ja das stimmt, aber das ist kein Argument, um nicht Gebrauch vom Widerruf zu machen, wenn es einem nicht gefällt. Das ist einer der Gründe, weshalb es ihn gibt.

Zurück zum Thema: Eine Sperrzeit bei positivem Eignungsfeststellungsverfahren gibt es nicht.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Aurelius42 am 14. Juli 2021, 17:44:31
@F_K Ich sehe das ähnlich wie mein Vorredner, stimme aber zu, dass man sich besser schon vorher sicher ist, denn eine Widereinstellung ist nicht garantiert und führt unnötig zu Verzögerungen.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: F_K am 14. Juli 2021, 17:52:02
AFAIK:

- darf eine positive OA Testung für 2 (?) Jahre NICHT wiederholt werden, die Bewerbung innerhalb dieses Zeitraumes ist aber möglich (also keine Platzverbesserung)
- eine negative OA Testung ist für das Jahr gültig, Bewerbung geht dann erst wieder für den nächsten OAJ

- rein vom Zeitablauf wird man durch einen Wideruf einige Monate "verlieren", gleichwohl ist dass natürlich keine "offizielle zeitliche Sperre".
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Chern187 am 14. Juli 2021, 18:38:54
Soweit ich weiß ist das Ergebnis aus Köln für zwei Jahre gültig, unabhängig davon ob es positiv oder negativ war.

Fiel die Offizierseignung positiv aus, aber es reicht nicht für die gewünschte Verwendung kann man sich bestimmt für andere Verwendungen bewerben und testen lassen.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2021, 18:55:48
Der TE hat sich für die Wiedereinstellung in der Mannschaftslaufbahn beworben. Was soll da jetzt die Nebelkerze mit der Offiziereignung?
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: Paulsen am 15. Juli 2021, 01:34:24
Zitat von: BulleMölders am 14. Juli 2021, 07:27:46
Wenn es zu einer Absage in der Vorauswahl kommt, dann gibt es keine sperre aber bei einer erneuten Bewerbung wird natürlich das Ergebnis der ersten Bewerbung für die weitere Betrachtung herangezogen und wenn sich gegenüber der ersten Bewerbung nichts wesentliches geändert hat, z. B. höherer Bildungsabschluss oder Berufsausbildung, dann ist das Ergebnis der Vorauswahl nicht schwer vorherzusagen.

Als Mannschafter abgelehnt ist eigentlich trotz widerruf fast unmöglich.
Titel: Antw:Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?
Beitrag von: BulleMölders am 15. Juli 2021, 07:46:38
Wer nicht hören will muss fühlen und deshalb ist hier jetzt dicht.

Eindeutige Antwort auf die Frage: Nein es gibt keine Sperrzeit.