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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: TC2021 am 13. Juli 2021, 22:12:09

Titel: Pflegepflichtversicherung und somit Anwartschaft abgelehnt. Was tun ?
Beitrag von: TC2021 am 13. Juli 2021, 22:12:09
Hallo zusammen
Ich hatte einen Antrag auf Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft gestellt . Dieser wurde jetzt mit folgender Begründung abgelehnt : Leider können wir sie aufgrund der aktuellen Lage nicht bei uns versichern.
Ich hab gesundheitlich keine Probleme nur eine zurückliegende OP letztes Jahr mehr nicht.

Ich werde jetzt nachfragen woran es scheitert. Was hab ich für Alternativen wenn ich bei der Versicherung kein Erfolg habe ?
Titel: Antw:Pflegepflichtversicherung und somit Anwartschaft abgelehnt. Was tun ?
Beitrag von: F_K am 13. Juli 2021, 22:24:45
Anderer Versicherer?
Titel: Antw:Pflegepflichtversicherung und somit Anwartschaft abgelehnt. Was tun ?
Beitrag von: Chern187 am 14. Juli 2021, 06:14:19
Die Anwartschaft und die Pflegepflichtversicherung sind getrennt voneinander zu betrachten. Man kann beide Versicherungen individuell abschließen. Einfach einen anderen Anbieter wählen. Grundsätzlich ist es sinnvoll einen Antrag bei mehreren Versicherungen gleichzeitig zu stellen.
Titel: Antw:Pflegepflichtversicherung und somit Anwartschaft abgelehnt. Was tun ?
Beitrag von: Andi am 19. Juli 2021, 13:50:00
Zitat von: Chern187 am 14. Juli 2021, 06:14:19
Die Anwartschaft und die Pflegepflichtversicherung sind getrennt voneinander zu betrachten. Man kann beide Versicherungen individuell abschließen.

Das stimmt zum Teil. Die Pflegeversicherung ist immer beim Krankenversicherer abzuschließen. Wer eine Anwartschaft hat, hat dementsprechend einen Krankenversicherer und hat bei diesem auch die Pflegeversicherung abzuschließen.
Titel: Antw:Pflegepflichtversicherung und somit Anwartschaft abgelehnt. Was tun ?
Beitrag von: Thomi35 am 19. Juli 2021, 15:29:40
Grundsätzlich hat Andi Recht, aber nach § 23 Abs. 2 SGB XI ist es möglich, innerhalb der ersten sechs Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht einen anderen Versicherer zu wählen:

Zitat(2) Der Vertrag nach Absatz 1 kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht ist innerhalb von sechs Monaten auszuüben. Die Frist beginnt mit dem Eintritt der individuellen Versicherungspflicht. [,,,]
Titel: Antw:Pflegepflichtversicherung und somit Anwartschaft abgelehnt. Was tun ?
Beitrag von: F_K am 19. Juli 2021, 15:32:40
Anmerkung:

Bei Abgrenzungsproblemen ist es deutlich besser, wenn Pflege / Krankheit beim gleichen Versicherer sind.
Dann entfällt das Problem nämlich aus Sicht des Versicherers.