Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Laufbahnrechtes.
Vor 5 Jahren wurde ich nach Antrag und Eignung vom SU zum SU (FA) ernannt.
Nach Beginn des FA Lehrganges kamen bei mir persönliche Gründe zum vorschein, die mich dazu zwangen diesen abzubrechen.
Ich wurde also wieder in die Uffz Laufbahn zurückgeführt.
Heute würde ich gerne wieder in die Felwebellaufbahn zurückkehren und die Lehrgänge absolvieren, so dass ich irgendwann nach
Abschluss zum Fw ernannt werden kann.
Frage: Ist die erneute Beantragung des Laufbahnwechsels für mich möglich, oder habe ich meine eine Chance jetzt vertan.
Danke und Grüsse
Das ist formal möglich, damalige Beweggründe spielen ggf. bei der Entscheidung eine Rolle.