Ich bin Eignungsübener und habe meine Ernnenungsurkunde letzte Woche inoffiziel bekommen. Kann ich trotz dieser, meine Eignungsübung noch abbrechen? Da die ernneungsurkunde erst zu einen späteren Zeitpunkt wirksam ist.
Ich bedanke mich im voraus
Lg
Meine Vermutung: Da es mit Einführung der ,,Soldatenlaufbahnverordnung 2021" keine Eignungsübung mehr gibt gilt für Sie die 6monatige Widerrufsfrist wie bei jedem anderen Soldaten auch. Die Aushändigung und Annahme der Berufungsurkunde ändert daran nichts.
Die Verpflichtungserklärung ist von Ende 2019, somit läuft es ja als Eignungsübung. Wie verhält es sich da mit der Urkunde wenn die EÜ offiziell noch nicht beendet ist?
Die EÜ endet mit der Ernennung zum SaZ; ist es eine Wirkungsernennung, beginnt das DV als SaZ auch erst mit dem Tag des Wirksamswerdens.
Das heißt man könnte die Eignungsübung theoretisch auch noch beenden bis zu dem Wirksamkeitsdatum, obwohl die Urkunde schon ausgehändigt wurde?
Könnte man daraus schließen, oder?
Natürlich könnte man das. Die Frage ist, ob es auch so ist, denn mit der Annahme der Urkunde, willigt man ja auch ein. Sonst hätte man diese ja ablehnen müssen.
Zitat von: Ekaterinaabt am 01. August 2021, 11:57:16
... Die Frage ist, ob es auch so ist, denn mit der Annahme der Urkunde, willigt man ja auch ein. Sonst hätte man diese ja ablehnen müssen.
... und warum hast Du dies dann nicht getan?
Zu dem Zeitpunkt stand die Entscheidung. Die privaten Umstände haben sich geändert, leider.
Dann sprich morgen mit Deinem Chef über das Thema.
Die sie noch nicht wirksam geworden ist, bist du noch faktisch in der Eignungsübung und kannst diese somit auch beenden.
Vielen Dank erstmal!
Muss man das schriftlich veranlassen oder reicht es, mündlich die Beendigung zu veranlassen?
Geh morgen zu Deinem Chef, schildere ihm (oder ihr) alles und dann wird Dir weitergeholfen.
Schriftlich selbstverständlich. Würdest du ein Auto mündl. verkaufen? Und hier handelt sich um ein Dienstverhältnis, also deinen Arbeitsplatz.
Und ja auf Papier und ja mit Unterschrift. Und ja beim Chef oder Spieß abgegeben. Und du musst noch mehr Dinge unterschreiben (Belehrungen).
Ok alles klar.
Muss ich eine Begründung angeben bzw nennen?
Zitat von: Ekaterinaabt am 01. August 2021, 17:27:56
Ok alles klar.
Muss ich eine Begründung angeben bzw nennen?
Nein.
Nein - aber eine Einordnung ist für alle Beteiligten hilfreich.
(Lagen die Gründe in der Einhdit, der Personalwerbung, oder im persönlichem Bereich ... )