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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Anja G. am 04. August 2021, 20:06:28

Titel: Nebenjob als Soldat: Modell oder (privat) Dancer
Beitrag von: Anja G. am 04. August 2021, 20:06:28
Ich model nebenher noch unentgeltlich als Fotomodel (Akt) und würde gerne auch in die Richtung Stripperin gehen.
Kann es hier Probleme mit der Sicherheitsüberprüfung geben? Es findet bisher alles auf Privatveranstaltungen statt.
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Beitrag von: SlatiBartfass am 05. August 2021, 08:50:14
Antrag auf Nebentätigkeit beim Disziplinarvorgesetzten stellen und abwarten.
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Beitrag von: christoph1972 am 05. August 2021, 13:38:37
Zitat von: Anja G. am 04. August 2021, 20:06:28
Ich model nebenher noch unentgeltlich als Fotomodel (Akt) und würde gerne auch in die Richtung Stripperin gehen.
Kann es hier Probleme mit der Sicherheitsüberprüfung geben? Es findet bisher alles auf Privatveranstaltungen statt.

Ja, es kann Probleme geben, da hier ein Grund für eine Erpressbarkeit gegeben sein kann.
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Beitrag von: Anja G. am 05. August 2021, 14:11:04
@ Christoph 1972
Danke für die Antwort mit nachvollziehbarer Begründung.
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Beitrag von: SGBunny am 05. August 2021, 14:20:48
Ich bin durchaus tolerant und offen und mir persönlich wäre das total egal was Sie da machen (wollen).
Jemand könnte den §17.2 des Soldatengesetzes aber ggf. gegen Sie auslegen
Titel: Antw:Nebenjob als Soldat: Modell oder (privat) Dancer
Beitrag von: KillBurn93 am 05. August 2021, 14:30:53
Wieso fühle ich mich gerade an die Kameradin aus der Sanität erinnert die 2015/2016 für die Bild blank und die Uniform in den Dreck gezogen hat.
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Beitrag von: VeggieBurger am 05. August 2021, 15:19:57
Das Bild-Girl Virginia  :D
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Beitrag von: christoph1972 am 05. August 2021, 16:47:47
Zitat von: Anja G. am 04. August 2021, 20:06:28
Ich model nebenher noch unentgeltlich als Fotomodel (Akt) und würde gerne auch in die Richtung Stripperin gehen.
Kann es hier Probleme mit der Sicherheitsüberprüfung geben? Es findet bisher alles auf Privatveranstaltungen statt.

Im Übrigen fällt mir gerade noch § 20 Abs. 2 Nr. 2 SG ein. Eine Nebentätigkeit, ist dann zu untersagen, wenn die Ausübung der Nebentätigkeit dem Ansehen der Bundeswehr abträglich sein kann.

Es reicht also schon der Anschein, dass die Nebentätigkeit dem 'Ansehen der Bundeswehr schaden kann. Ohne jetzt Moralapostel sein zu wollen, die Nebentätigkeit einer Soldatin als Aktmodell bzw. Stripperin schadet mMn dem Ansehen der Bundeswehr und ist daher durch den Disziplinarvorgesetzten der Stufe 2 gem. § 20 Abs. 2 Nr. 2 SG bei Bekanntwerden zu untersagen.

Da sind wir noch nicht mal bei einer sicherheitsempflindlichen Tätigkeit, sondern noch beim 08/15-Soldaten.

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Beitrag von: 200/3 am 05. August 2021, 17:23:27
Zitatwenn die Ausübung der Nebentätigkeit dem Ansehen der Bundeswehr abträglich sein kann.
Solange bei der Nebentätigkeit der Status Soldat nicht bekannt oder sich zum Beispiel auf einer Party lasziv aus dem Feldanzug geschält wird kann hier auch kein Ansehen geschädigt werden. Jedoch kommt sowas heutzutage schneller raus als man gucken kann...da kennt dann einer einen, der einen kennt usw...und dann hat man den Salat.

Andersrum macht eine solche Nebentätigkeit aber auch in der Dienststelle ruckzuck die Runde, auch hier wieder: Einer kennt einen usw...
Das wäre dann dem Arbeitsklima im Allgemeinen und dem persönlichen Ansehen im Speziellen nicht gerade zuträglich.

Also ganz egal ob nun zulässig oder nicht würde ich dringend dazu raten sich das nochmal ganz genau zu überlegen.
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Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 05. August 2021, 19:51:21
Es ist auch nicht gerade förderlich für den Dienstbetrieb, wenn Vorgesetzte/Untergebene (zufällig) in solche Vorstellungen als Gäste anwesend sind - alles schon vorgekommen.
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Beitrag von: Holger1970 am 07. August 2021, 12:11:24
Allgemeine Frage aus Interesse von einem ehemaligen GWDL mit eigenem Gewerbe.

Hat der Soldat "Anspruch" auf eine sachliche Prüfung, bevor die Genehmigung des Nebenjobs versagt wird oder reicht ein blosses "ISSO", " finde ich doof" oder "Will ich halt nicht" seitens der DV ?
Wie ist das in der Praxis ?

Zumindest im Zivilleben gehen pauschale Nebenjobverbote nicht mehr.
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Beitrag von: Ralf am 07. August 2021, 12:30:04
Eigentlich selbsterklärend, dass willkürliche sachfremde Entscheidungen anfechtbar sind und somit tunlichst zu unterbleiben sind.
Es gibt auch einen Erlass, der die Rahmenbedingungen vorgibt, da steht bestimmt auch dazu etwas.
Titel: Antw:Nebenjob als Soldat: Modell oder (privat) Dancer
Beitrag von: Anja G. am 07. August 2021, 19:59:03
Danke für die Einschätzungen.
Also, solange ich mich nicht erpressbar mache, steht einer SÜ 2 nichts im Wege? Ebenso, wenn ich das Ansehen der Bundeswehr nicht schädige, darf der Disziplinarvorgesetzte mir diese Nebentätigkeit nicht verwehren...

Im heutigen Zeitalter der Diversity, wo sich StOffz zum anderen Geschlecht gendern, sollte der Kameradenkreis auch o.g. Nebentätigkeiten nicht verurteilen.
Titel: Antw:Nebenjob als Soldat: Modell oder (privat) Dancer
Beitrag von: Ralf am 07. August 2021, 20:01:08
Zitat von: Anja G. am 07. August 2021, 19:59:03
Im heutigen Zeitalter der Diversity, wo sich StOffz zum anderen Geschlecht gendern, sollte der Kameradenkreis auch o.g. Nebentätigkeiten nicht verurteilen.
Völlig daneben, was du so von dir gibst.
Wegen getrolle, dicht.