Hallo zusammen,
wie läuft der Unterricht zur Zeit wegen Corona ab?
Gibt es Wechselunterricht oder Fernlernen, was dann bestimmt auch von Zuhause ginge?
Braucht man eigentlich einen Laptop für den Vorbereitungsdienst?
Danke für eure Antworten.
Viele Grüße
Chris
Ich habe dieses Thema einmal abgetrennt, weil es wenig mit der Einstellung in den mntD zum 01.09.2021 zu tun hat.
Das würde mich auch mal interessieren. Gibt's hier niemanden der was dazu sagen kann?
Es gibt Wechselunterricht, es gibt Präsenzphasen und Fernlernen von zu Hause aus. Man benötigt keinen Laptop. Ich war meistens 3 - 4 Wochen in Oberammergau und 1 Monat zu Hause.
Zitat von: Apfelbaum am 16. August 2021, 20:06:58
Es gibt Wechselunterricht, es gibt Präsenzphasen und Fernlernen von zu Hause aus. Man benötigt keinen Laptop. Ich war meistens 3 - 4 Wochen in Oberammergau und 1 Monat zu Hause.
Ist das denn aktuell immer noch so? Oder wurde das inzwischen wieder auf Präsenzunterricht umgestellt so wie in den normalen Schulen?
Das ist immer noch so.
Und die An- und Abreise bekommt man dann jedes mal bezahlt?
Zitat von: abcdefgh am 18. August 2021, 11:50:57
Und die An- und Abreise bekommt man dann jedes mal bezahlt?
Wenn die Lehrgangsplanung das so auswirft, lautet die Antwort: "Ja.". Hast Du Heimweh und fährst jedes Wochenende heim zu "Mutti und Vati" zum Wäsche waschen, dann ist das Dein Privatvergnügen.
Reisekostenrecht ist übrigens auch Unterrichtsfach. Da sollte man dann aufpassen, weil man in die Verlegenheit kommen könnte, im TM verwendet zu werden, wenn das Ausbildungs-DLZ personell gut besetzt ist.
Zitat von: christoph1972 am 18. August 2021, 14:49:05
Zitat von: abcdefgh am 18. August 2021, 11:50:57
Und die An- und Abreise bekommt man dann jedes mal bezahlt?
Wenn die Lehrgangsplanung das so auswirft, lautet die Antwort: "Ja.". Hast Du Heimweh und fährst jedes Wochenende heim zu "Mutti und Vati" zum Wäsche waschen, dann ist das Dein Privatvergnügen.
Reisekostenrecht ist übrigens auch Unterrichtsfach. Da sollte man dann aufpassen, weil man in die Verlegenheit kommen könnte, im TM verwendet zu werden, wenn das Ausbildungs-DLZ personell gut besetzt ist.
Ok also wenn es so vorgesehen ist, dass man 3-4 Wochen in Oberammergau Präsenzunterricht hat und anschließend wieder 1 Monat Fernlernen von zu Haus, bekommt man quasi jedes mal die Fahrkosten erstattet, richtig?
Normalerweise bekäme man ja nur die Anfahrt zu beginn des Lehgangs bezahlt und die Abfahrt am Ende des Lehrgangs aber da es ja wegen Corona nicht möglich ist die gesamten 5 Monate vor Ort zu verbringen war ich mir nicht sicher wie es dann geregelt wird. Dass man Heimfahrten am Wochenende zum Privatvergnügen nicht erstattet bekommt war mir bewusst. ;D
ZitatNormalerweise bekäme man ja nur die Anfahrt zu beginn des Lehrgangs bezahlt und die Abfahrt am Ende des Lehrgangs
Nein, man bekommt je nach Familienstatus auch Heimfahrten bezahlt, ganz normales Reisekostenrecht. Und nicht anders verhält sich das jetzt auch unter Pandemiebedingungen.
Zitat von: Ralf am 18. August 2021, 16:05:48
ZitatNormalerweise bekäme man ja nur die Anfahrt zu beginn des Lehrgangs bezahlt und die Abfahrt am Ende des Lehrgangs
Nein, man bekommt je nach Familienstatus auch Heimfahrten bezahlt, ganz normales Reisekostenrecht. Und nicht anders verhält sich das jetzt auch unter Pandemiebedingungen.
Ja klar, wenn man Trennungsgeldberechtigt ist. Ich bezog mich auf "heim zu Mutti und Vati zum Wäsche waschen" also wenn man noch bei den Eltern wohnt. ;D
Meine Frage ist: Ob jeder ausnahmslos egal ob Trennungsgeldberechtigt oder nicht, die Kosten für die Coronabedingten Heimfahrten alle 3-4 Wochen erstattet bekommt.
Wenn der Lehrgang als ein Lehrgang angesetzt ist, dann ist er nur ein Lehrgang. Bekommst du also nur die An- und Abreise bezahlt, ist jegliche Heimfahrt von dir zu tragen. Von einer Corona-bezogenen Sonderregelung habe ich nichts gelesen.
Heimfahrten zum Fernlernen werden nicht erstattet.
Ok aber wenn man wegen Wechselunterricht gezwungen ist nach Hause zu fahren, wieso werden die Fahrten dann nicht erstattet? ???
Sie können nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten vor Ort oder dem Personal, welches die Unterkunft verwaltet sicher auch dort bleiben und aus der Stube heraus fernlernen.
Zitat von: abcdefgh am 18. August 2021, 17:54:56
Ok aber wenn man wegen Wechselunterricht gezwungen ist nach Hause zu fahren, wieso werden die Fahrten dann nicht erstattet? ???
Weil es im Bundesreisekosten
gesetz nicht vorgesehen ist.