Guten Tag Kameraden,
Der Zeitraum, um für das Jahr 2020 seine IGF-Leistungen abzulegen, wurde ja bekannterweise um ein Jahr bis zum 31.12.21 verlängert.
Wie verhält es sich beim Leistungsabzeichen? Müssen die dortigen Leistungen, die z.T. auch IGF-Leistungen sind, ebenfalls bis zum 31.12.21 erbracht werden, oder für 2021 in 2021?
MkG
Hierfür gibt es keine Ausnameregel, ist auch nicht notwendig, weil es keine Verpflichtung hierzu gibt.
Ergo 2020 und 2021 jeweils vollständig erfüllen, um im jeweiligen Jahr das Abzeichen zu bekommen😉
Korrekt, haben schon diverse Kameraden versucht mit Resultat Bauchlandung.
Ist irgendwie auch logisch, soll ja eine Auszeichnung für "Leistung" sein.
Kann dir aber aus eigener Erfahrung sagen, es war in 2020 schaffbar die Leistungen zu erbringen und dieses Jahr mit den zeitweisen Lockerungen der Corona-Richtlinien schon zweimal
... für Reservisten bleibt es mangels Angebot sehr schwierig ...