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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: HubertStaller am 25. August 2021, 15:10:16

Titel: IGF Anforderungen - Weisung
Beitrag von: HubertStaller am 25. August 2021, 15:10:16
Guten Tag liebe Kameradinnen/Kameraden und die, die es noch werden möchten :-)

Im Hinblick auf IGF/KLV kam heute morgen die Frage auf, ob das Kleiderschwimmen auch durch 200m Schwimmen auf Zeit ersetzt werden kann. Hierzu gab es unterschiedliche Meinungen, ohne verlässliche Quellen.
Leider finde ich aber selber kein Schriftstück, welche die tatsächlichen Anforderungen an das abzulegende IGF belegen. Könnte mir da jemand eine Quelle/Vorschrift nennen?
Titel: Antw:IGF Anforderungen - Weisung
Beitrag von: F_K am 25. August 2021, 15:28:00
Kleiderschwimmen IST Kleiderschwimmen - lediglich als Schwimmnachweiss fürs DSA kann Kleiderschwimmen, alternativ 200 m Schwimmen genutzt werden (alternativ Sprint oder Langstrecke) - daher vermutlich die Kappenverdrehung.
Titel: Antw:IGF Anforderungen - Weisung
Beitrag von: SolSim am 25. August 2021, 15:35:11
100 m Kleiderschwimmen kann gem. Zentralvorschrift A- (muss ich mal nachschauen, wenn ich mal wieder im Büro bin) durch 200 m Schwimmen innerhalb von 7 Minuten ersetzt werden.
Titel: Antw:IGF Anforderungen - Weisung
Beitrag von: Al Terego am 25. August 2021, 16:20:27
Gem. der A1-221/0-24, Nr. 5.2 ist Kleiderschwimmen oder 200-m-Schwimmen abzulegen.
Titel: Antw:IGF Anforderungen - Weisung
Beitrag von: SolSim am 25. August 2021, 16:41:14
Zitat von: Al Terego am 25. August 2021, 16:20:27
Gem. der A1-221/0-24, Nr. 5.2 ist Kleiderschwimmen oder 200-m-Schwimmen abzulegen.

Danke für die Quelle 👍