Guten Tag liebe Kameradinnen/Kameraden und die, die es noch werden möchten :-)
Im Hinblick auf IGF/KLV kam heute morgen die Frage auf, ob das Kleiderschwimmen auch durch 200m Schwimmen auf Zeit ersetzt werden kann. Hierzu gab es unterschiedliche Meinungen, ohne verlässliche Quellen.
Leider finde ich aber selber kein Schriftstück, welche die tatsächlichen Anforderungen an das abzulegende IGF belegen. Könnte mir da jemand eine Quelle/Vorschrift nennen?
Kleiderschwimmen IST Kleiderschwimmen - lediglich als Schwimmnachweiss fürs DSA kann Kleiderschwimmen, alternativ 200 m Schwimmen genutzt werden (alternativ Sprint oder Langstrecke) - daher vermutlich die Kappenverdrehung.
100 m Kleiderschwimmen kann gem. Zentralvorschrift A- (muss ich mal nachschauen, wenn ich mal wieder im Büro bin) durch 200 m Schwimmen innerhalb von 7 Minuten ersetzt werden.
Gem. der A1-221/0-24, Nr. 5.2 ist Kleiderschwimmen oder 200-m-Schwimmen abzulegen.
Zitat von: Al Terego am 25. August 2021, 16:20:27
Gem. der A1-221/0-24, Nr. 5.2 ist Kleiderschwimmen oder 200-m-Schwimmen abzulegen.
Danke für die Quelle 👍