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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: SaZ8 am 07. September 2021, 07:43:25

Titel: Kann man trotz Depression verlängern?
Beitrag von: SaZ8 am 07. September 2021, 07:43:25
Guten Tag Kameraden,

Sorry für das neue Thema aber ich habe bezüglich meinem Anliegen nichts gefunden, da alle immer nur einer Verkürzung wollen aber es bei mir gerade anderst herum ist.

Ich bin zurzeit SaZ 8 und im letzten Diensjahr und mir geht es psychisch nicht ganz so gut will es auch nicht weiter ausschmücken bzw darauf eingehen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage ich traue mich nicht mit dem Arzt darüber zu sprechen da ich Zweifel daran habe das ein Verlängerungsantrag abgelehnt wenn ich mit dem Arzt spreche und eine entsprechende Therapie mache. Hat jemand Erfahrung mit meinem Problem ob es möglich ist trotz Behandlung zu verlängern oder wird dieser nicht statt gegeben?

Ich danke euch schon mal jetzt für hilfreiche Antworten
Titel: Antw:Kann man trotz Depression verlängern?
Beitrag von: F_K am 07. September 2021, 07:58:51
Wenn Du Dich krank fühlst, solltest Du zum Arzt gehen - dazu bist zu verpflichtet. Gute Besserung.

Je nach Gesundheitszustand kann natürlich die Tauglichkeit beeinflusst werden.
Titel: Antw:Kann man trotz Depression verlängern?
Beitrag von: wolverine am 07. September 2021, 08:06:19
Ihr vordringlichstes Ziel sollte Ihre  Gesundheit sein. Gehen sie zum Arzt und dann sieht man alles weitere.
Titel: Antw:Kann man trotz Depression verlängern?
Beitrag von: Andi8111 am 07. September 2021, 08:09:24
Kann man nicht.
Titel: Antw:Kann man trotz Depression verlängern?
Beitrag von: Sebastjan am 11. September 2021, 00:38:33
Zitat von: Andi8111 am 07. September 2021, 08:09:24
Kann man nicht.

Ist das nicht Einzelfall?Mir wurde mit kaputten Knie also meniskus Problem verlängert, aber wird wohl psychisch und physisch unterschiedlich gehandhabt.
Titel: Antw:Kann man trotz Depression verlängern?
Beitrag von: Andi8111 am 11. September 2021, 08:59:21
Nein. Jede akute Erkrankung oder Verletzung wird mit einer GZ der Gradation V bewertet, weshalb innerhalb des Intervalls alle wehrmedizinischen Begutachtungen mit dem Ergebnis: Vorrübergehend nicht (wehr-)dienstfähig beschieden werden müssen.