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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DerS am 12. September 2021, 21:54:16

Titel: Zivil im Anlieger Frei Bereich mit PKW Gefahren und geparkt, bw melden?
Beitrag von: DerS am 12. September 2021, 21:54:16
Abend,
Heute wollte ich im Wald einen Spaziergang machen und bin in einen anlieger feldweg gefahren wo ich später auch geparkt habe,und aus dem nichts kam so ein von der Stadt Beauftragter frührenter und hat bilder vom PKW gemacht, und mir so ein Schreiben gezeigt das er das als ordnungswidrigkeit melden bzw anzeigen muss.
Laut Google kommt da ein Bußgeld auf mich zu,aber mich irritiert das Wort Anzeige?!
Muss ich sowas melden? Da ich ja nun auch lkw fahre.
Titel: Antw:Zivil im Anlieger Frei Bereich mit PKW Gefahren und geparkt, bw melden?
Beitrag von: ulli76 am 12. September 2021, 22:08:32
Nein, nicht melden. Wird ne Ordnungswidrigkeit sein. Warte mal ab was da kommt.
Titel: Antw:Zivil im Anlieger Frei Bereich mit PKW Gefahren und geparkt, bw melden?
Beitrag von: KlausP am 12. September 2021, 22:47:53
Zitat... so ein von der Stadt Beauftragter frührenter ...

Hat der sich ausgewiesen? Oder war das so ´n selbsternannter ,,Blockwart", der sonst nix zu melden hat und deshalb Nachbarn ansch****?
Titel: Antw:Zivil im Anlieger Frei Bereich mit PKW Gefahren und geparkt, bw melden?
Beitrag von: stclv am 13. September 2021, 06:57:19
Wenn du Glück hast sind es 30-50€. Ist es Wasserschutz oder Naturschutzgebiet kann es richtig teuer werden.
Titel: Antw:Zivil im Anlieger Frei Bereich mit PKW Gefahren und geparkt, bw melden?
Beitrag von: Somethingwrong am 16. September 2021, 16:39:19
Falls was kommen sollte, in Form einer bitte eine Art Stellungnahme aufzufüllen, nur das nötigste ausfüllen. Pflichtangaben machen, sich nicht selber belasten. Mit Glück wird das eingestellt.
Titel: Antw:Zivil im Anlieger Frei Bereich mit PKW Gefahren und geparkt, bw melden?
Beitrag von: F_K am 16. September 2021, 16:46:14
Für Parkverstöße gilt die Halterhaftung, z. B. https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/verkehrsrecht/halterhaftung-parkverstoesse/

Insoweit ist es für alle Beteiligten am Einfachsten, wenn man zu dem eigenen (oder dem des Verwandten / Bekannten) Fehlverhalten steht und einfach den kleinen Betrag begleicht.
Titel: Antw:Zivil im Anlieger Frei Bereich mit PKW Gefahren und geparkt, bw melden?
Beitrag von: Barko am 28. September 2021, 21:40:56
Zitat von: KlausP am 12. September 2021, 22:47:53
Zitat... so ein von der Stadt Beauftragter frührenter ...

Hat der sich ausgewiesen? Oder war das so ´n selbsternannter ,,Blockwart", der sonst nix zu melden hat und deshalb Nachbarn ansch****?

erst gestern einen bericht gesehen. das sind park ranger oder leute von ordnungsamt. die sind nicht befugt das "ticket" auszustellen sondern müssen das melden ;)
Titel: Antw:Zivil im Anlieger Frei Bereich mit PKW Gefahren und geparkt, bw melden?
Beitrag von: christoph1972 am 02. Oktober 2021, 12:55:23
OMG

Welch dramatisches Vergehen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten i. S. des StGB, sondern eben "Ordnungswidrigkeiten" und werden im ersten Zug von Verwaltungsbehörden abgehandelt.

Daher ist da nichts zu melden, weil es da keine MiStra (Mitteilung in Strafsachen) an den Disziplinarvorgesetzten gibt. Entweder gibt es ein Verwarngeld/Anhörung oder eine Anhörung zur OWi. Im Falle des Verwarngeldangebotes, den Betrag innerhalb einer Woche nach Zugang überweisen und das Verfahren ist ruckzuck erledigt.