Guten Abend,
ich würde mich gerne demnächst bei der Bundeswehr bewerben und zwar für die Offizierslaufbahn. Nun lief leider Anfang des Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen mich, da man mir 2019 den Kauf von Cannabis vorgeworfen hatte. Das Ermittlungsverfahrne wurde gegen Auflagenerfüllung (Zahlung einer Geldauflauge) eingestellt und es wurde nicht weiter verfolgt, sprich es kam auch nicht zur Anzeige. Demnach stünde das eingestellte Ermittlungsverfahren auch nur im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.
Ich habe nun Angst, dass dieser Vorfall eventuell beim Psychologengespräch etc. zur Sprache kommen könnte und mir alles verbaut. Der damalige Vorfall war absolut dumm und mit BTMG habe ich schon längst nichts mehr zu tun. Ich habe das sehr bereut und wie gesagt nun ein wenig Angst, dass mir das auf die Füße fallen könnte bei der Bewerbung.
Kann die bw so etwas überhaupt einsehen oder geht es nur um Zugriffe auf Führungszeugnisse bzw. Bundeszentralregister?
Das wird nichts mit der Bundeswehr.
Zitat von: SolSim am 17. September 2021, 23:44:28
Das wird nichts mit der Bundeswehr.
Worauf stützt du diese These? Er ist nicht strafrechtlich verurteilt.
Bei der Sicherheitsüberprüfung für Bewerber wird auch ins staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Einsicht genommen.
Und zum Thema Drogenkonsum bei Soldaten oder Bewerbern gibt es hier genug Beiträge.
Zitat von: SolSim am 18. September 2021, 08:16:57
Und zum Thema Drogenkonsum bei Soldaten oder Bewerbern gibt es hier genug Beiträge.
Klare Kante beim Thema aktiver Drogenkonsum. Wenn die Bundeswehr aber jeden, der schonmal einen Joint in der Hand hatte ablehnen würde, man da wären ne Menge Stellen frei.
Ich bin kein Psychologe im Einstellungsverfahren, könnte mir aber vorstellen, dass ein mehrere Jahre zurückliegender Konsum mit jetzt glaubhafter Distanzierung ein anderes Ergebnis zutage fördern würde als Sie hier prophezeien.
Ich habe aber auch das Gefühl, dass der TE hier große nicht unbedeutende Teile des Sachzusammenhangs verschweigt, daher kann ihm wie jedem anderen nur eine Antwort gegeben werden:
Bewerben Sie sich und schauen sie was raus kommt. Viel Erfolg.
Lesen Sie mal hier nach:
https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Justiz-register.html
Der Eintrag sollte nach zwei Jahren gelöscht werden. Ob der Eintrag bei Ihnen noch besteht können Sie bei Ihrer Staatsanwaltschaft erfragen.
Nach dem Gesetz gelten Sie als nicht vorbestraft, sodass Sie nichts angeben müssen, insbesondere dann nicht, wenn der Eintrag gelöscht wurde => der Psychologe weiß davon nichts, Sie müssen sich nicht selbst belasten.
Sicherlich gibt es bei der Bundeswehr genug Soldaten, die selbst mal Cannabis konsumiert haben.