Tag an die Kameraden.
Folgendes Thema beschäftigt mich gerade.
Zu mir: SaZ 12 / HG / 33 Jahre /LogBtl
Eingestellt wurde ich als Mannschaftssoldat, da ich bei Einstellung zu alt war für die Uffz Laufbahn mit ZAW.
Durch den Wegfall der Altergrenze in diesem Bereich, wollte ich einen Antrag für den Laufbahnwechsel stellen. Mein Perser ist da aber etwas verunsichert. Er ist der Meinung das diese Regel nur für neuverpflichter gilt und nicht für bereits verpflichtete. Er hat jetzt nicht direkt gesagt das es gar nicht geht, er ist sich aber recht sicher das die Änderung der SLV nicht für mich im aktiven Dienst gilt.
Es geht um die ZAW als Berufskraftfahrer.
Meinungen dazu? WENN es möglich ist, würde ich natürlich wenigstens den versuch unternehmen.
Der Laufbahnaufstieg aus der Msch in die FachUffz Laufbahn war schon vorher ungeachtet der Altersgrenze möglich (nur der Einstieg nicht).
Dein Perser soll mal seinen Job machen und seine Grundlagen lesen und verstehen!
Ich lese den §16 SLV nicht so wie Ihr PersFw. Ich finde dort nichts von einer Altersgrenze.
Zitat... § 16 Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
(1) Mannschaften aller Laufbahnen können in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere aufsteigen, wenn sie mindestens den Dienstgrad ,,Gefreiter" erreicht haben und den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen. § 6 Absatz 1 gilt entsprechend.
(2) Nach dem Aufstieg führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Unteroffizier ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Unteroffizieranwärterin)", ,,(Unteroffizieranwärter)" oder ,,(UA)".
(3) § 14 gilt entsprechend. ...
Und das war mMn auch schon nach der ,,alten" SLV so.
Ich habe morgen ein erneutes Gespräch mit meinem Perser.
Es war wohl so, dass es eine Voraussetzung gab, das man bei einer ZAW nicht älter als 29 Jahre alt sein darf. Diese Grenze gibt es jetzt nicht mehr, wohl seit diesem Jahr.
Letztes Jahr, bei meiner Verpflichtung, sagte man mir, das ich von den Testergebnissen den Uffz mit ZAW bei der Bundeswehr hätte machen können, aber das Alter ist eben im weg.
Ich werde ihm morgen mal weiter nerven. Stellen kann ich den Antrag ja auch ohne seine Freigabe. Wollte halt nur ein paar Informationen haben.
Anscheinend bekommt man diese hier wohl eher.
Er soll sich einfach nur den von mir zitierten §16 SLV durchlesen. Wie @Ralf schon schrieb, die Altergrenze galt nur für die Einstellung und definitiv nicht für Laufbahnwechsler.