Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CharlieSierra am 27. September 2021, 09:19:57

Titel: Einstellung als Oberfähnrich - auch rückwirkend wirksam?
Beitrag von: CharlieSierra am 27. September 2021, 09:19:57
Guten Morgen Community,

mir ist gestern durch einen befreundeten Stabsfeldwebel zu Ohren gekommen, das SLV würde dahingehend geändert, dass, unter anderem, Offizieranwärter, die bereits ein Hochschulstudium abgelegt haben, direkt als Oberfähnriche eingestellt werden. Den Referentenentwurf dazu konnte ich bereits ausmachen.

Hierzu frage ich mich, ob diese Regelung auch für mich positive Auswirkungen hat, da ich seit 01.07.21 OA im Heer bin und ebenfalls bereits einen Bachelorgrad habe.
Falls ja, welche Maßnahmen sollte ich am besten ergreifen, um von der neuen Regelung zu profitieren?

Mit kameradschaftlichen Grüßen
CharlieSierra
Titel: Antw:Einstellung als Oberfähnrich - auch rückwirkend wirksam?
Beitrag von: Chern187 am 27. September 2021, 09:24:20
Für dich hat das leider keine Auswirkungen. Du wurdest auf Basis der vorherergehenden SLV eingestellt. Die alte SLV ist in diesem Punkt noch bis zum Ende des Jahres gültig ist.

Außerdem heißt es in der Forumlierung, dass eingestellt werden KANN, d.h. man hat grundsätzlich kein Anrecht darauf.

Titel: Antw:Einstellung als Oberfähnrich - auch rückwirkend wirksam?
Beitrag von: KlausP am 27. September 2021, 09:29:46
Außerdem gilt das erst für Einstellungen ab dem 01.01.2022, wie ich hier letztens gelesen habe.
Titel: Antw:Einstellung als Oberfähnrich - auch rückwirkend wirksam?
Beitrag von: KlausP am 27. September 2021, 09:31:44
Ergänzung: siehe §51(2) SLV
Titel: Antw:Einstellung als Oberfähnrich - auch rückwirkend wirksam?
Beitrag von: F_K am 27. September 2021, 09:45:25
KÖNNEN - was für ein Studium hast Du denn absolviert?