Guten Morgen Community,
mir ist gestern durch einen befreundeten Stabsfeldwebel zu Ohren gekommen, das SLV würde dahingehend geändert, dass, unter anderem, Offizieranwärter, die bereits ein Hochschulstudium abgelegt haben, direkt als Oberfähnriche eingestellt werden. Den Referentenentwurf dazu konnte ich bereits ausmachen.
Hierzu frage ich mich, ob diese Regelung auch für mich positive Auswirkungen hat, da ich seit 01.07.21 OA im Heer bin und ebenfalls bereits einen Bachelorgrad habe.
Falls ja, welche Maßnahmen sollte ich am besten ergreifen, um von der neuen Regelung zu profitieren?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
CharlieSierra
Für dich hat das leider keine Auswirkungen. Du wurdest auf Basis der vorherergehenden SLV eingestellt. Die alte SLV ist in diesem Punkt noch bis zum Ende des Jahres gültig ist.
Außerdem heißt es in der Forumlierung, dass eingestellt werden KANN, d.h. man hat grundsätzlich kein Anrecht darauf.
Außerdem gilt das erst für Einstellungen ab dem 01.01.2022, wie ich hier letztens gelesen habe.
Ergänzung: siehe §51(2) SLV
KÖNNEN - was für ein Studium hast Du denn absolviert?