Liebe Kameraden,
wie verhält es sich momentan eigentlich mit der Selbst- und Kameradenhilfe für (beorderte) Reservisten?
Mir ist zu Ohren gekommen, dass Reservisten NICHT mehr den EEH-A (Einsatzersthelfer - Alpha) benötigen sondern den sogenannten Ersthelfer TerRes (Territoriale Reserve). Dieser ist ein Jahr gültig und quasi ein Erstehilfekurs nach BG.
Entfallen damit die Kompetenzerhalte für den EEh-A, da dieser ja nun von (beorderten) Reservisten nicht mehr benötigt wird?
Wo wird dieser Ersthelfer TerRes ausgebildet?
MkG
Servus aus Oberbayern,
ich als beorderter Reservist (Seiteneinstieg als Reserveoffizier) muss den kompletten EEH-A machen.
Ist Teil meiner Ausbildung, neben nSAK und den ROL Modulen 1-3.
MkG
Dirk
Die EH TerrRes werden oft über die RAG San ausgebildet.
Ich habe davon noch nichts gehört - wie Dirk bin ich noch in Ausbildung zu RO-SE und da ist der EEH-A wohl für den Abschluss/ROL3 notwendig. Ist die neue Ausbildung dann nur für den Kompetenzerhalt relevant?
ulli, hast du zufällig irgendein Statement von offizieller Seite dazu?
@ p4uLe83:
VORSICHT - immer genau schauen, wer für welche Gruppe welche Anforderungen stellt.
Für "richtige" Soldaten ist EEH A gefordert - und da gehören wohl auch die RO-SE dazu.
Für Soldaten TerrRes "reicht" wohl ein EH TerrRes.
(Ähnlich beim Schießen - für Kompetenzerhalt ist für TerrRes eine "alte" WÜ ausreichend, fürs Leistungsabzeichen und bei "richtigen" Soldaten ist NSAK gefordert).
Insoweit würde ich EH TerrRes auch nicht als "neue" Ausbildung bezeichnen, sondern maximal als "abgespeckte" Schmalspurversion.
Vielen Dank, F_K!
Also sind das zwei völlig verschiedene Paar Stiefel und ein Ersthelfer TerRes kann z. B. auch nicht zum Erhalt des EEH-A genutzt werden??
Zitat von: snitch am 28. September 2021, 12:26:31
Also sind das zwei völlig verschiedene Paar Stiefel und ein Ersthelfer TerRes kann z. B. auch nicht zum Erhalt des EEH-A genutzt werden??
Das ist so korrekt!
Ausbildung und Erhalt der IGF (A1-221/0-24) , 3. Änderung fordert EEH A Nachweiss / Nachschulung alle 2 Jahre.
Und mal ernsthaft: Weder Tourniquet, noch Notverband, noch Schussverletzungen, allgemein sind Thema bei ziviler erster Hilfe - aber für Soldaten sollte es ein Thema sein, oder nicht?
Aktuell geregelt durch:
KdoTerrAufgBw Befehl 130/2019 für die Ausbildung und den Kompetenzerhalt "Ersthelfer Territoriale Reserve (ErsthelferTerrRes)" v. 25.04.2019
Zuständig in den LKdo > Abt StOAufg BE
@ LwPersFw:
Also eine sehr spezielle Bereichsregelung (Nur SKB, nur Res im Bereich TerrRes) ...
Zitat von: F_K am 28. September 2021, 14:11:25
@ LwPersFw:
Also eine sehr spezielle Bereichsregelung (Nur SKB, nur Res im Bereich TerrRes) ...
"Absicht ... dass alle Angehörigen der TerrRes die Vorgaben bzgl. der Ausbildung und des Kompetenzerhalts ErsthelferTerrRes erfüllen."
Ja, schon erkannt - aber für den Thread wichtig, da z. B. RO-SE nicht unter diese Regelung fallen.
Zitat von: F_K am 28. September 2021, 18:53:28
Ja, schon erkannt - aber für den Thread wichtig, da z. B. RO-SE nicht unter diese Regelung fallen.
Ich hatte das als Frage verstanden... was im Befehl steht... ;)
Zitat von: F_K am 28. September 2021, 18:53:28
Ja, schon erkannt - aber für den Thread wichtig, da z. B. RO-SE nicht unter diese Regelung fallen.
Die RUA/RFA TerrRes müssen auch den EEH-A nachweisen.
Das ergibt sich doch schon alleine daraus, dass der TE beorderter Reservist ist.
Sobald er im Soldatenstatus auf seiner Beorderungsstelle übt ist er den Aktiven rechtlich gleichgestellt und muss damit auch einen EEH-A haben,
da für Ihn dann die ganz normalen Anforderungen IGF/KLF gelten.
Mal ganz ab davon, dass den EEH-A aufgrund der nach wie vor geltenden Vereinfachungen nach Corona gültig zu halten mit 30min Klickerkunde am Rechner
gehalten ist....
@ Deepflight:
Der Thread erläutert mit Vorschriftenzitaten, warum je nach Beorderungsstelle die Anforderungen unterschiedlich sein können.
Erhalt ist eine andere Frage als Erwerb.
Hi,
für RO-SE ist zwingend der EEH-A und neuSAK VOR Durchlaufen der ROL-Module abzulegen. Wegen Corona wurde diese Regelung 2020/2021 nicht strikt angewandt, weil schlicht keine EEH-A Ausbildung durchgeführt wurde und RO-SE, die (noch) keinen Beorderungs-DP hatten, auch keine neuSAK-Ausbildung bekommen konnten. Seit Q4/21 wurde diese Aufweichung aber wieder rückgängig gemacht, weil ja auch nun wieder Ausbildungen, z.B. EEH-A über den Reservistenverband, erhalten werden konnten.
Nichtsdestotrotz bliebt die "Lage" schwierig an neuSAK-Ausbildungen für RO-SE ohne Beorderungs-DP zu kommen.
so long
arcd008
Hi arcd008,
Hast du dafür eine Quelle?
Man kann auch 2022 noch ohne EEH-A auf die RO-Lehrgänge, dafür bin ich das beste Beispiel. Bei der Lw war nicht mal nSAK in Q1 zwingend, dann wurden andere Übungen bei den betroffenen Kameraden geschossen...
ZitatHast du dafür eine Quelle?
Es gibt dazu ein Schreiben des Ausbildungskommando vom 03.05.2021 samt zugehörigen Formblatt, in dem die Lehrgangsvorausetzungen (u.a. nSAK und EEH-A) eingetragen werden müssen.
In dem mir vorliegendem Exemplar des Formblattes (ggf. nicht mehr aktuell) ist bei EEH-A noch eingetragen "bis auf weiteres nicht erforderlich", nSAK jedoch ist erforderlich.
Beste Grüße,
der Panzerjäger (RO-SE)
Anmerkung:
Unabhängig von der derzeitigen covid Situation, und den damit verbundenen Ausnahmen, ist die Anforderung an aktive Soldaten doch klar - EEH A!
Darum sollte sich der engagierte Reservist also kümmern!
Hi,
Zitat von: p4uLe83 am 20. April 2022, 15:48:30
Hast du dafür eine Quelle?
Aussage des BAPers und Erfahrungen von Kameraden, die nach mir "dran" waren und teilweise explizit deswegen nicht auf die Lehrgänge gebucht wurden. Die Buchung auf die Lehrgänge durch das BAPers ist eine Sache, wie die Schulen OSH, OSLw, etc. das dann vor Ort handhaben nochmal eine andere...
Und als Reservist sollte - da das jetzt wieder "in der Fläche" angeboten wird - zumindest der EH-A nur noch ein temporäres Problem darstellen. Notfalls hilft auch ein Anruf beim BApers, die dann Rücksprache mit der jeweiligen RK halten, damit ggf. ein RO-SE noch den EH-A "schnell" vor den Modulen machen kann...Initiative ist gefragt.
so long
arcd008
Vielen Dank für die Quellenangabe, dann schärft sich das wohl und ich hatte noch Glück, dass ich zum Jahresende die Lehrgänge buchen konnte.
Dass man den EEH anstreben sollte und grundsätzlich auch haben muss, da bin ich bei euch, war nur bisher echt schwierig. Ich höre mich um.
Wenn jemand für Berlin/Brandenburg eine EEH-A Vollausbildung kennt - ich wäre sehr dankbar für eine PN!
Manchmal frage ich mich, wie ich als Reservist eigentlich einen Überblick behalten können sollte, falls ich nicht auf bundeswehrforum.de angemeldet wäre. Vielleicht bin ich ein idealistischer Träumer, aber: Gibt es eigentlich irgendwo von BW-Seite eine Übersicht, welche Voraussetzungen für was (von Fähigkeitsnachweisen bis zu den Bedingungen für Auszeichnungen) für Reservisten gelten?
ZitatMal ganz ab davon, dass den EEH-A aufgrund der nach wie vor geltenden Vereinfachungen nach Corona gültig zu halten mit 30min Klickerkunde am Rechner
gehalten ist....
@ Deepflight:
Wie funktioniert das mit dem Kompetenzerhalt mit "Corona-Vereinfachungen"?
Ich habe meine EEH-A- Vollausbildung erstmals 2021 durchlaufen (davor nur "Ersthelfer territoriale Reserve", bzw. das Programm, das Ende der 1980er angesagt war), und muss 2022 den ersten Kompetenzerhalt durchführen.
Gibt es da einen "Online-Kompetenzerhalt", oder was meinst Du mit "Klickerkunde"?
Beste Grüße,
der Panzerjäger
Ja, es gibt mWn einen Online-Erhalt, haben an der Offiziersschule auch einige durchgeführt. Kann ich bei Gelegenheit mal mit Details erfragen, außer hier kann direkt jemand Näheres dazu sagen.
Zitat von: p4uLe83 am 25. April 2022, 20:35:01
Ja, es gibt mWn einen Online-Erhalt, haben an der Offiziersschule auch einige durchgeführt. Kann ich bei Gelegenheit mal mit Details erfragen, außer hier kann direkt jemand Näheres dazu sagen.
Naja, viel mehr ist es ja nicht - man bekommt einen Link zu einem online-Folienvortrag, bei uns gab es an die Wissensvermittlung anschließend noch einen Multiple-Choice-Test, und nach erfolgreichem Abschluß desselbigen konnte man sich ein "Zertifikat" ausdrucken, bzw. einen Bildschirmschnappschuß herunterladen und einreichen.
Zitat von: Unproomn am 25. April 2022, 08:33:29
Manchmal frage ich mich, wie ich als Reservist eigentlich einen Überblick behalten können sollte, falls ich nicht auf bundeswehrforum.de angemeldet wäre. Vielleicht bin ich ein idealistischer Träumer, aber: Gibt es eigentlich irgendwo von BW-Seite eine Übersicht, welche Voraussetzungen für was (von Fähigkeitsnachweisen bis zu den Bedingungen für Auszeichnungen) für Reservisten gelten?
https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr
ggf. ist auch dieses neue Projekt etwas ... soll auch Reservisten offen stehen ... https://linkandlearn.auf.bundeswehr.de/
https://www.reservistenverband.de/ratgeber/
Und natürlich der eigene BeorderungsTrT...
Die FwRes...
"Was ist
Link and Learn?
Link and Learn ist eine Plattform, welche Social Media Anteile mit einem Learnmanagementsystem (LMS) im Internet verbindet.
Wieso wird diese Plattform benötigt?
Link and Learn ist als Brückenlösung vorgesehen, bis die Virtuelle Lernumgebung der Bundeswehr (VLBw) vefügbar ist und Extranet die Grundlagen für den Zugang aus dem Internet legt.
Für wen ist Link and Learn?
Link and Learn ist für eine Plattform für Bundeswehrangehörige (zivil wie militärisch)
und Reservist*innen.
Sie soll orgübergreifend fungieren, um einzelne Plattformen wie z.B. das San-Netz im Sanitätsdienst oder die Bundeswehr Community für Reservist*innen abzulösen und zusammenzuführen.
Was ist besonders an Link and Learn?
Der Unterbau von Link and Learn besteht aus Open-Source Produkten, was die Anpassung und auch Integration von zusätzlichen Services grundsätzlich sehr zeitnah möglich macht.
Welche Funktionen bietet Link and Learn?
Der Social Media-Anteil bietet Möglichkeiten sich in einem Newsfeed sowie über eine Gruppenfunktion auszutauschen.
Dazu ist eine Messengerfunktion mit Videotelefonie sowie ein separater E-Mail-Service integriert.
Ebenso sind ein Veranstaltungstool sowie ein Dateimanagementsystem nutzbar.
Einen Mehrwert bildet ein implementierter Marktplatz, der die Möglichkeit bietet, beispielsweise nach ausgeschriebenen Reservedienstleistungen, Jobs oder Promotionen zu suchen.
Im ,,Learn" Anteil bietet es einen Zugang zu den Lernmanagementsystemen Moodle und ILIAS.
Ergänzt werden die LMS mit einem virtuellen Klassenzimmer mit spezieller Videokonferenzfunktion.
Unterstützt werden diese Services durch ein Kollaborationstool, was u.a. das gleichzeitige Arbeiten an Dokumenten ermöglicht.
Ebenso steht ein Projektbearbeitsungswerkzeug zur Verfügung. Auch das Erstellen von Mindmaps ist einfach anwendbar.
Über einen Zugang (Single Sign On) wird der Eingang zu der Plattform ,,Link and Learn" über
das Internet sowohl von BWI-Rechnern
als auch über eigene Endgeräte auf bis zu ,,offen" eingestufte Inhalte möglich sein. Es stehen somit nur mit wenigen Klicks Services dem Nutzer zur Verfügung.
Was ist zu beachten?
Es handelt sich bei der Plattform
im ersten Schritt nicht um eine 100%-Lösung.
Ab 01. Januar 2022 steht die Plattform zur Verfügung
Die Plattform ,,Link and Learn" steht ab sofort, gehostet an der IT-Schule der Bundeswehr,
Bundeswehrangehörigen und Reservist*innen unter https://linkandlearn.auf.bundeswehr.de zur Verfügung.
Eine Überführung in die BWI ist mittelfristig geplant.
Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt in der Bereitstellung einer Plattform für Aus- und Fortbildung in der Bundeswehr."
Zitat von: doc. am 26. April 2022, 07:10:33
Zitat von: p4uLe83 am 25. April 2022, 20:35:01
Ja, es gibt mWn einen Online-Erhalt, haben an der Offiziersschule auch einige durchgeführt. Kann ich bei Gelegenheit mal mit Details erfragen, außer hier kann direkt jemand Näheres dazu sagen.
Naja, viel mehr ist es ja nicht - man bekommt einen Link zu einem online-Folienvortrag, bei uns gab es an die Wissensvermittlung anschließend noch einen Multiple-Choice-Test, und nach erfolgreichem Abschluß desselbigen konnte man sich ein "Zertifikat" ausdrucken, bzw. einen Bildschirmschnappschuß herunterladen und einreichen.
Eine Nachfrage zum Thema (da sich herauskristalisiert, dass es aktuell kaum Alternativen zum Online-Kompetenzerhalt gibt):
Welcher Zeitansatz ist für diese Online-Veranstaltung ungefähr anzusetzen?
Ich überlege das im Rahmen der ASSA-2 in Appen "zwischendurch" durchzuführen - wüsste aber gerne zuvor, ob das realistisch sein könnte.
Beste Grüße,
der Panzerjäger
Prüf lieber erstmal ob das noch geht, diese CUA Regelung galt nur bis zum 1.4. und war covid geschuldet.
Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie es sich bei Reservisten verhält, der aktive Soldat hat wieder Ausbildung wie damals.
Der EEH-A wird von verschiedenen RK wieder als Wochenendkurs angeboten. Der Reservistenverband führt inzwischen eine Veranstaltungsdatenbank in der man auch IGF/KLF findet. Dort einfach mal scrollen bis man Einsatzersthelfer-Ausbildungen findet.
Die einzige "Vereinfachung" für uns Reservisten ist, dass IGFK/KLF innerhalb von 2 Jahren erbracht werden dürfen statt jährlich. Wenn ich mich recht entsinne, ist es jedoch sehr gewünscht, dass auch Reservisten den EEH-A jährlich auffrischen (Meine das so herausgelesen zu haben, aber da könne die Spezialisten hier im Forum sicher genaueres sagen)
Für den Aktiven gilt EH-A 2 Jahre, wenns der Reservist jährlich macht, ist das durchaus löblich!
Zitat von: StefanD am 05. Mai 2023, 09:50:47
Die einzige "Vereinfachung" für uns Reservisten ist, dass IGFK/KLF innerhalb von 2 Jahren erbracht werden dürfen statt jährlich. Wenn ich mich recht entsinne, ist es jedoch sehr gewünscht, dass auch Reservisten den EEH-A jährlich auffrischen (Meine das so herausgelesen zu haben, aber da könne die Spezialisten hier im Forum sicher genaueres sagen)
Man hat immer 2 Jahre Zeit für das nächste Modul (A,B,C,D). Jährlich auffrischen würde ja bedeuten, daß man ein Modul 2 mal macht. Macht nicht so richtig Sinn. Aber geht natürlich, klar.
Zitat von: SanStffEins am 05. Mai 2023, 07:49:19
Prüf lieber erstmal ob das noch geht, diese CUA Regelung galt nur bis zum 1.4. und war covid geschuldet.
Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie es sich bei Reservisten verhält, der aktive Soldat hat wieder Ausbildung wie damals.
Diesen Kentnisstand hatte ich auch bis vorletzte Woche, mein Pers-Fw teilte mir jedoch mit, dass dieses Verfahren bis Ende 2023 verlängert wurde.
Gerne würde ich ein "echtes" Kompetenzerhaltmodul durchführen, bin jedoch im Raum Berlin und Brandenburg auch nach intensiver Suche und Nachfrage bei den RAG Sanitätsdienst und den Landeskommandos nicht fündig geworden.
@panzerjaer
Den nächsten Lehrgang EEH-A Grundkurs, habe ich in Kassel vom 08.06. bis 11.06 gefunden. Es gibt aber noch einige andere in der Datenbank, je nachdem weit man dafür reisen möchte. Sonst einfach mal die Datenbank des Reservistenverbandes durchsuchen. Der in Berlin war dieses Jahr schon, wenn ich mich recht entsinne.
@doc und SanStfsEins
Die neue Weisung für Reservistearbeit (2023 - 2025) sagt aus, dass die IGF Leistungen grundsätzlich alle 2 Jahre zu erbringen sind. Für nicht beorderte alle 4 Jahre. In der Fußnote wird neben anderem in der Fussnote vom Kompetenzerhalt Ershelfer-A gesprochen.
Da ich selbst erst mal den Grundkurs benötige, habe ich mich mit den Modulen bisher nicht beschäftigt.
So vertehe ich die Weisung Reservistenarbeit, aber vielleicht lese ich da auch etwas falsches heraus.
Randbemerkung:
IGF / KLF für UNbeorderte Res alle 4 Jahre? Ggf. soll dies die Vorgabe sein - ich bezweifle, dass es hierzu Dienstaufsicht gibt.
Selbst in BeordTrT ist mein Eindruck, dass es eher auf die Dienstleistung auf dem DP ankommt, als darauf, ob solche Vorgaben umgesetzt worden sind (wobei diese Schwerpunktsetzung sicher nicht falsch ist).
(Wenn mir mein Leistungsabzeichen im BeordTrT beim ResTag verliehen worden ist, dann war ich meistens der Einzige von so 100 Res, der eins bekommen hat ...).
Zitat von: StefanD am 07. Mai 2023, 18:28:19
@panzerjaer
Den nächsten Lehrgang EEH-A Grundkurs, habe ich in Kassel vom 08.06. bis 11.06 gefunden. Es gibt aber noch einige andere in der Datenbank, je nachdem weit man dafür reisen möchte. Sonst einfach mal die Datenbank des Reservistenverbandes durchsuchen. Der in Berlin war dieses Jahr schon, wenn ich mich recht entsinne.
@doc und SanStfsEins
Die neue Weisung für Reservistearbeit (2023 - 2025) sagt aus, dass die IGF Leistungen grundsätzlich alle 2 Jahre zu erbringen sind. Für nicht beorderte alle 4 Jahre. In der Fußnote wird neben anderem in der Fussnote vom Kompetenzerhalt Ershelfer-A gesprochen.
Da ich selbst erst mal den Grundkurs benötige, habe ich mich mit den Modulen bisher nicht beschäftigt.
So vertehe ich die Weisung Reservistenarbeit, aber vielleicht lese ich da auch etwas falsches heraus.
Ich brauche aber eben KEINEN viertägigen EEH-A-Grundkurs (den habe ich vorletztes Jahr absolviert), sondern nur ein "Kompetenzerhalt-Modul"...
Grundkurse habe ich in der Tat auch selber gefunden - aber keine Kompetenzerhalt-Module.
Hi allerseits,
kurze Nachfrage...was genau heißt "alle 2 Jahre"?
a) irgendwann in 2023 Basis gemacht, irgendwann in 2025 ein Modul wiederholt, oder
b) am 20.3.2023 Basis gemacht, und ein Modul muss bis zum 19.3.2025 wiederholt werden?
Noch eine Frage...müssen alle Module A-D einmal in 8 Jahren aufgefrischt werden, sprich wenn ich 2023 Basis erledigt habe, 2025 C, 2027, D aufgefrischt habe, 2029 auf jeden Fall A oder B auffrischen und 2031 dann noch das fehlende oder ist das egal?
so long
arcd007
Zitat von: arcd008 am 07. Mai 2023, 19:30:21
Hi allerseits,
kurze Nachfrage...was genau heißt "alle 2 Jahre"?
a) irgendwann in 2023 Basis gemacht, irgendwann in 2025 ein Modul wiederholt, oder
b) am 20.3.2023 Basis gemacht, und ein Modul muss bis zum 19.3.2025 wiederholt werden?
Noch eine Frage...müssen alle Module A-D einmal in 8 Jahren aufgefrischt werden, sprich wenn ich 2023 Basis erledigt habe, 2025 C, 2027, D aufgefrischt habe, 2029 auf jeden Fall A oder B auffrischen und 2031 dann noch das fehlende oder ist das egal?
so long
arcd007
Der EEH-A verliert - gem. Vermerk auf dem entsprechendem Ausbildungsnachweis - exakt 2 Jahre minus einen Tag nach Erteilung seine Gültigkeit.
Also "b)".
Zitat von: StefanD am 07. Mai 2023, 18:28:19
@doc und SanStfsEins
Die neue Weisung für Reservistearbeit (2023 - 2025) sagt aus, dass die IGF Leistungen grundsätzlich alle 2 Jahre zu erbringen sind. Für nicht beorderte alle 4 Jahre. In der Fußnote wird neben anderem in der Fussnote vom Kompetenzerhalt Ershelfer-A gesprochen.
Da ich selbst erst mal den Grundkurs benötige, habe ich mich mit den Modulen bisher nicht beschäftigt.
So vertehe ich die Weisung Reservistenarbeit, aber vielleicht lese ich da auch etwas falsches heraus.
Zitat506. Grundsätzlich sind die IGF-Leistungen1 durch beorderte Reservistinnen und Reservisten einmal in zwei Jahren, durch nicht beorderte Reservistinnen und Reservisten, die wehrrechtlich verfügbar sind und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, einmal innerhalb von vier Jahren abzulegen, wobei der Nachweis der KLF jährlich und der Kompetenzerhalt im Bereich der Selbst- und Kameradenhilfe zweijährlich anzustreben ist.
Ich verstehe das so, dass der EEH-A für *alle* zweijährlich ist. Sonst funktioniert das mit den Modulen ja auch nicht.
Wer halt nicht alle 2 Jahre EEH A "auffrischt", verliert die ATB - und darf "von vorne" anfangen.
Zitat von: panzerjaeger am 06. Mai 2023, 08:58:27
Zitat von: SanStffEins am 05. Mai 2023, 07:49:19
Prüf lieber erstmal ob das noch geht, diese CUA Regelung galt nur bis zum 1.4. und war covid geschuldet.
Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie es sich bei Reservisten verhält, der aktive Soldat hat wieder Ausbildung wie damals.
Diesen Kentnisstand hatte ich auch bis vorletzte Woche, mein Pers-Fw teilte mir jedoch mit, dass dieses Verfahren bis Ende 2023 verlängert wurde.
Die Ausnahme war ja zuletzt geregelt in der "Ergänzungsweisung Nr. 4 zum Kompetenzerhalt der Einsatzersthelferinnen und Einsatzersthelfer A und B" vom 20.12.2022.
Diese war als Anlage 5.17 der Regelung A1-874/0-4004 "Sanitätsausbildung von Nicht-Sanitätspersonal" beigefügt.
Mit der Änderung 2.5 zur Regelung vom 29.03.2023 wurde die Anlage
ersatzlos entfernt.
"Aufgrund der Aufhebung der Ergänzungsweisung Nr. 4 zum Kompetenzerhalt der Einsatzersthelfer A und wurde die Anlage 5.17 entfernt."Somit ist seit dem
01.04.2023 wieder ausschließlich nach der A1-874/0-4004 zu verfahren.
Für den KompErh gelten dann die Module
Modulzeiträume der einzelnen Ersthelfermodule
Modulzeitraum - 2017 bis 2018 --- D
Modulzeitraum - 2019 bis 2020 --- A
Modulzeitraum - 2021 bis 2022 --- B
Modulzeitraum - 2023 bis 2024 --- C
Modulzeitraum - 2025 bis 2026 --- wieder wie 2017 folgend beginnend
Das Modul C hat im Trainingskatalog die Trainingstyp ID: 50018006
und dort wird unter "Voraussetzungen" ausgeführt:
"Eine gültige Befähigung Einsatzersthelfer A, ATN/TIV-ID 8094000 muss vorliegen. # Grundsätzlich alle Soldaten aus dem Geschäftsbereich BMVg # Ausnahme
bildet Sanitätspersonal, soweit es dem Kompetenzerhalt EH-A gemäß Weisung IGF/KLF ZSanDstBw nicht unterliegt # Reservisten sind zugelassen."
Und dies gibt es ja auch noch...
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5206084/5ca9df5bd3b26e2108cd9d26b67ec1ff/pdf-lehrgangsinformationen-einsatzersthelfer-a-20210805-data.pdf
@panzerjäger
Die Lehrgangsnummer für den Kompetenzerhalt ist 812044. Vielleicht kannst du dich ja in ein Training einbuchen.
"Unsere" Reservisten bieten das 1-2x /Jahr an einem Samstag an.
Zitat von: F_K am 07. Mai 2023, 18:43:09
Randbemerkung:
IGF / KLF für UNbeorderte Res alle 4 Jahre? Ggf. soll dies die Vorgabe sein - ich bezweifle, dass es hierzu Dienstaufsicht gibt.
In der Anweisung steht es zunächst einmal so drin. Die Dienstaufsicht könnte man ggf. dem FwRes "aufhalsen", in dem man sagt keine IGF/KLF keine DVag. Aber ob das zielführend ist?
Mit wurde von einem Sani gesagt, dass der EEH-A mir auch zivil was bringen würde.
Ich werde für meine Teil versuchen den Grundkurs noch in diesem Jahr zu absolvieren.
@panzerjaeger
Stimmt, im Lehrgangskatalg des Verbandes habe ich nur einmal ein Modul C gefunden. Ich hatte den Kommentar anders verstanden sorry!
@all
Danke an unsere Spezialisten hier! Ich habe mal wieder mehr erfahren, als beim lesen irgendwelcher Weisungen und Vorschriften!
@ StefanD:
Wissen schadet dem, der es nicht hat - um Anderen helfen zu können, ist eine EEH A Schulung hilfreich - ich rate Dir dies an.
Zumindest in unserem LKdo geht der Schwerpunkt von beorderungsunabhängiger Res Arbeit deutlich in Richtung HSch, wohl mit Reduktion von 50 %.
Ziel ist, die Res beordert zu bekommen - entweder HSch oder halt woanders - wir werden sehen ...
@ F_K
Zum einen schadet Wissen nicht, zum anderen möchte ich halt alle IGF/KLF zusammen haben, falls es zu einer Beorderung kommt.
Die Bewerbung im HSch läuft ja schon eine Weile.
@ StefanD;
Bitte meinen Post erneut lesen - ggf. Stilmittel doppelte Verneinung nachlesen ..
@ F_K:
Ich glaube schon das ich richtig gelesen haben. Wenn Wissen dem schadet, der es nicht hat kann ich doch daraus folgern, dass Wissen nicht schadet?
Ausdrucksmittel und Stil sind halt unterschiedlich, daran ist schon mein Deutschlehrer bei mir verzweifelt ...
Das Ziel am EEH Grundlehrgang teilzunehmen bleibt ja bestehen, ich muss das nur mit dem Zivilleben unter einen Hut bringen. Sollte aber funktionieren.