Hallo,
ich wollte malerfragen ob hier jemand eine Lösung kennt. Ich weiß leider nicht wie ich an die Nummer für
mein Zuständigen PersFw in Köln komme. Ich habe meine Unterlagen gesichtet und leider nix gefunden. Von meiner Stammeinheit bekommen ich keine
vernünftige Auskunft und werde nur von der Seite angemacht wenn ich nachfrage. Ich befinde mich derzeit auf Lehrgang und möchte gerne nach der Ausbildung näher an die Heimat, aus privaten gründen.
Ich hoffe hier kann mir einer weiterhelfen!
Versetzungsantrag schreiben, genau dafür gibt es das ja. Anrufen bringt da nichts.
Oder ein gesuch für ein PEG (personalentwicklungsgespräch) stellen.
Moin.
Hier jemand ausm S1 Bereich:
Auf deinen Kommandierungen findest du deine PST ( personalbearbeitende Stelle)
Msch/UffzoP/UffzmP beginnend mit 74......
Offz 73......
Im Regelfall 6 Zahlen und 2 Buchstaben
Dann öffnest du im Intranet die Seite des BaPersBw, da findest du sofort auf der Hauptseite ein Feld mit "Telefonverzeichnis". Diese Exceltabelle öffnen.
Anhand der Register (Msch/UoP/UmP AbtIV & Offz Abt III) passende Abteilung auswählen.
Die Spalte F in der ganz viele PSTs aufgelistet sind auswählen mit Strg + F öffnet sich ein suchfeld da gibst du nur die 6 Ziffern ein. Dann springt Excel sofort zu deinem Zuständigen Referat, dann musst du nur noch schauen in welcher Zeile deine passende PST ist.. vorne siehst du den Namen des PersBearb und ganz hinten die Bw Nr.
Solltest du ihn nicht erreichen einfach einen der unter ihm oder über ihm steht anrufen. Dein zuständiges Referat hat komplett zugriff auf deine Daten und eig kann dir da dann fast jeder helfen, nur lieb sein ;) und vor allen Dingen ehrlich!
Das BaPers sitzt immer am längeren Hebel und die treffen am Ende die Entscheidungen über Versetzungen etc..
Viel Erfolg!
Bei allen Tipps zur direkten Verbindungsaufnahme darf nicht vergessen werden, dass der DV hier mit einzubinden ist.
Und das hat nichts mit "längerem Hebel" zu tun, sondern mit der prozessualen Verantwortung die beim Personalführer liegt, jedoch bezieht die PersFhrg maßgeblich die Stellungnahmen der DV mit ein. Eine Weiterverpflichtung gegen das Votum des DV wird bspw. nicht stattfinden.