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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Christine89 am 03. Oktober 2021, 10:45:17

Titel: Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Christine89 am 03. Oktober 2021, 10:45:17
Hallo zusammen,

bei uns am Standort gibt es einen bestimmten Truppenarzt mit dem einige Soldaten und Soldatinnen immer wieder Probleme haben. Ich selbst fühle mich ebenfalls sehr unwohl und schlecht behandelt bei ihm.
Gibt es einen offiziellen Anspruch (Vorschriften, Weisungen, etc.) darauf sich unter den vorhandenen Truppenärzten auszusuchen von wem man behandelt wird? Inoffizielle Absprachen mit dem GeZi Personal funktionieren hier nicht.
Und wie genau funktioniert dieses "Vertrauen zu einem Arzt entziehen" von dem ich immer wieder gehört aber ebenfalls nichts offizielles in Vorschriften oder Ähnlichem gefunden habe?

Vielen Dank fürs Lesen bis hierher.
Viele Grüße,
Christine
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: F_K am 03. Oktober 2021, 10:50:00
NEIN,

Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten TrArzt oder eine "Möglichkeit, das Vertrauen zu entziehen".

Genau deshalb gibt es dazu keinen Hinweis in Vorschriften.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Andi8111 am 03. Oktober 2021, 10:50:27
Es gibt keine freie Arztwahl. Vielleicht würde es helfen, um ein Gespräch unter sechs Augen zu bitten, vllt. mit dem KpFw. Da kann man seine Probleme vielleicht besprechen.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Andi8111 am 03. Oktober 2021, 10:57:14
Ich wollte gerne noch etwas anmerken: Wenn man Probleme mit Truppenärzten hat und meint, dass ein beschwerdefähiger Grund vorliegt, dann sollte man sich auch schriftlich unter Beachtung der entsprechenden Fristen und der Form beschweren. Dann wird das Verhalten des TrArztes von einer übergeordneten Dienststelle geprüft. Jeder Truppenarzt, mich eingeschlossen, musste das Spiel schon sehr oft mitspielen. Objektiv besteht aber sehr selten Fehlverhalten. Aber einen Effekt hatte eine entsprechende Beschwerde gegen meine truppenärztliche Tätigkeit immer: Ich wollte den Soldaten oder die Soldatin, die sich. beschwert hat, nicht mehr in meiner Sprechstunde sehen ;)
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Minnesota am 03. Oktober 2021, 13:18:32
Servus,

ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass sich genau aus diesen Gründen manche Truppenärzte für den Allmächtigen halten. Es wird ausgenutzt, dass der Patient eben keine Wahl hat. Im Zivilen würden diese Quacksalber vermutlich pleite gehen und in der Bedeutungslosigkeit versinken- aber eben auch auf der Ebene (wie natürlich auch in anderen Tätigkeitsfeldern der Bw) gibt es die Möglichkeit sich im "Sozialsystem Bundeswehr" einzunisten.
Ich habe das als TEFhr eines PzGrenZg lange Jahre mitbekommen. Soldaten die nachweislich nicht oder falsch behandelt wurden, weil der ansässige Truppenarzt sich für den Mittelpunkt des Verbandes gehalten hat und unantastbar fühlte.
Ich kann in so einem Fall akut empfehlen: Standortfremde NK-Meldung. Dem dortigen Arzt die Situation erklären und auf sein Verständnis hoffen. Hat bei mir des Öfteren funktioniert.
Weiterhin natürlich Druck über Beschwerden und den Verbandsführer machen.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Andi8111 am 03. Oktober 2021, 16:07:36
Das ist genau die Herangehensweisen, die zu großen Problemen führt. Eine StOfremde Krankmeldung ist nur in Notfällen gestattet. Aber mei, sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Minnesota am 03. Oktober 2021, 20:38:08
Naja, in einer Situation wo man mit einem ernsthaften Problem beim zuständigen Truppearzt nicht weiterkommt, weil dieser aus den merkwürdigsten Gründen anderer Ansicht ist, handelt es sich nach meinem Dafür halten durchaus um einen Notfall. Ich habe in solchen, begründeten Fällen meinen Soldaten, in Absprache mit Spieß und Chef, dazu geraten einen anderen Standort aufzusuchen und in den allermeisten Fällen ist ihnen dort dann auch geholfen worden.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Andi8111 am 03. Oktober 2021, 20:47:33
Was medizinisch indiziert ist und was nicht und was ein Notfall ist und was nicht; Ansichten dazu differieren zuweilen und vor allem Soldaten mit geringfügigen Problemen denken oft, sie seien etwas besonderes und vor allem dringlich zu behandeln. Aber hey, wenn den fremde TrArzt das mitmacht, warum nicht.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: F_K am 03. Oktober 2021, 21:00:46
Ganz allgemein:

Wenn Zeit ist, mit TEFhr, KpFw und DV zu sprechen, und danach dann noch einen anderen Standort auf zu suchen - dann kann es kein Notfall sein!

Anonyme Poster sind halt oft "Trolle" ohne Sachkenntnis.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: F_K am 03. Oktober 2021, 21:02:48
https://safereach.com/de/glossar/notfall-definition/
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: christoph1972 am 03. Oktober 2021, 22:14:06
Bei der Bundeswehr gibt es keine "freie" Arztwahl, weil der Grundsatz der "uTV" das nicht vorsieht.

Die Definition eines Notfalles im medizinischen Sinne ist sicher eine andere Definition als die der Durchschnittssoldat und/oder Durchschnittsbürger den Notfall umschreiben würde. Wenn es "klimatische" Unstimmigkeiten zwischen den Ärzten des SanVersZ und allen zu behandelnden Soldaten geben würde, dann würde ich tatsächlich mal ein annehmen wollen, dass der Arzt/die Ärztin tatsächlich besser in einer "patientenfernen" Verwendung untergebracht wäre .... und ein Behandlungsfehler - umgangssprachlich auch Kunstfehler genannt - ist in der hausärztlichen Versorgung dann doch eher seltener als in operativen Fachgebieten ...

Meinungsverschiedenheiten zwischen TrA und Soldaten sind nun mal vorprogrammiert. "Dr. Google" und "Netdoktor" sind nicht vor Ort und erheben keine Befunde und zivile Ärzte und deren Behandlungsweisen sind in Teilen anders, weil andere Maßstäbe gelten und ich nicht solange zum Arzt laufen kann, bis ich eine mir genehme Meinung erhalte. Ein klärendes Gespräch mit klaren Worten seitens des Patienten zu seiner Erwartungshaltung, ermöglichen dem Truppenarzt dann auch mal die Erklärung seiner Herangehensweise bei Diagnostik und Behandlung.

Der Dienst als Soldat bringt manch Beschwernis mit sich und eine Erkältung bei einem Soldaten mit Geländedienst ist eben wahrscheinlicher als wenn ich im Stab Bleistifte anspitze und SASPF verfluche. Eine Erkältung ist für einen Truppenarzt eben kein Grund eine vorübergehende Dienstunfähigkeit und KzH zu attestieren, sondern es wird symptombezogen behandelt. solange sich kein Anhalt für einen fiebrigen Infekt findet.

Ich kann mich trotz lange zurückliegender Jahre an einen Flottillenarzt im BwK HH erinnern, der mir mit bestehender Gonarthrose im Frühstadium sagte, ".... es ist normal, wenn die Knie in der Grundausbildung schmerzen, das liegt an der Grundausbildung, und nicht an der Gonarthrose, die so gering ausgeprägt ist, dass Sie weiterhin wehrdienstfähig sind ...".

Vermutlich hätte ich mit klarer Ansage, dass ich keine Entlassung aus der Bundeswehr will, sondern einfach eine Kniebandage, vermutlich eine ganz andere Aussage geerntet. Sender-Empfänger-Problem.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2021, 08:42:25
@ Christoph1972:

Sprache formt Denken, und Denken ist dem Handeln vorgelagert.

Dass Zivilisten ggf. Notfälle falsch einschätzen, ist bekannt, und die Rettungsleitstellen und Notaufnahmen berichten davon.

Soldaten werden dazu ausgebildet und in Übung gehalten (EEH A), dass ein Soldat, sein TEFhr, der KpFw und der DV gemeinsam bei der Einschätzung eines Notfalles einen Fehler machen ist praktisch ausgeschlossen.

Insoweit ist eine solche Behauptung (Notfall NACH / TROTZ Behandlung durch TrArzt und "Besprechung" durch 4 Soldaten) sachlich unzutreffend und vermutlich sogar eine Lüge.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Andi8111 am 04. Oktober 2021, 10:39:34
Zitat von: F_K am 04. Oktober 2021, 08:42:25
Soldaten werden dazu ausgebildet und in Übung gehalten (EEH A), dass ein Soldat, sein TEFhr, der KpFw und der DV gemeinsam bei der Einschätzung eines Notfalles einen Fehler machen ist praktisch ausgeschlossen.

Passiert hier arbeitstäglich aber 10-15 Mal. Und jetzt?
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2021, 10:55:29
Frage:

Es passiert arbeitstäglich bei Dir 10 bis 15 Mal, dass 4 Soldaten einen Notfall melden, der Rettungsdienst kommt - und es ist "nichts gewesen"?

Was ist das Ergebnis der strafrechtlichen / disziplinaren Ermittlungen?

Oder ist Deine Aussage missverständlich?
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: BulleMölders am 04. Oktober 2021, 11:02:37
Ihr könnt euch gern weiter per PN zu dem Thema auslassen. Hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema. Und das war nicht, Notfall ja oder nein und dessen Folgen.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Andi8111 am 04. Oktober 2021, 12:20:38
Kurz noch als Antwort auf die Rückfrage: Es passiert jeden Tag 10 bis 15 Mal, dass ein Soldat sich als Notfall ohne Termin krankmeldet, aber es liegt kein Notfall vor. (Bsp.: Seit vier Wochen Schmerzen im Hangelenk ohne Trauma.) Und wenn man aufgrund von eingeschränkter Kapazitäten darum bittet, am Folgetag zu kommen, rufen Vorgesetzte an und erinnern uns an unsere Pflicht, solch hochnotpeinliche Notfälle unverzüglich zu versorgen. Jetzt kapiert? Ach: Es gab bereits einen Haufen Ermittlungen disziplinarer Art wegen Beschwerden nach WDO in solchen Fällen: Die ergaben: Kein Notfall, Elektivterminierung statthaft, Termin innerhalb 72h reicht aus.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2021, 13:06:35
OK, bleiben wir beim Thema:

UTV hat keine freie Arztwahl.

Lediglich im Notfall (Tod oder bleibende, schwere Schäden wahrscheinlich) kann man einen TrArzt an einem fremden StO aufsuchen - wenn man da vor Ort ist und der Notfall unvermittelt auftritt.

Ansonsten: bei Notfällen (echten!) den Rettungsdienst alarmieren - die sind dafür da.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: dinoca am 04. Oktober 2021, 13:50:12
Stimmt das?

"Ein Beispiel sind Gynäkologen, die es – trotz über 21.000 Frauen in den Streitkräften – bis heute nicht als Truppenärzte gibt"
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2021, 13:53:45
Truppenärzte sind vom Versorgungskonzept, dass, was im Zivilen der "Hausarzt" ist, also KEIN Spezialist wie ein Gynäkologe.

Erkennt der TrArzt, dass er Fachexpertise benötigt, die er nicht hat, dann gibt es eine Überweisung an einen Facharzt - dass kann auch ein ziviler Facharzt (z. B. Gynäkologe) sein - aber auch dort keine freie Arztwahl, weil Überweisung an einen bestimmten Arzt.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Minnesota am 04. Oktober 2021, 18:07:46
So ein Schwachsinn! Standortfremde NK Meldung nur bei der Gefahr von Tod oder bleibenden Schäden.
Wenn ich Sonntag Abend mit abklingender Grippe im Bett liege, habe ich sehr wohl das recht, Montag morgen einen StOFremden Arzt aufzusuchen wenn ich mich nicht in der Lage fühle, zum Dienst zu erscheinen.
Und weiterhin mal ein Beispiel zu dem von mir aus subjektiven Empfinden definierten "Notfall" :

Soldat meiner TE meldet sich mit Schmerzen im Fuß nach Gefechtsdienst im Zugbereich NK. Soldat geht zum TrArzt, bekommt Voltaren und eine Geländedienstbefreiung für die restliche Woche (Do+Fr)
Soldat klagt am Folgetag über vermehrte Schmerzen im Fußgelenk. Wird erneut zum TrArzt geschickt. TrArzt verweist auf die Salbe und dem Ratschlag sich in der kommenden Woche bei Nichtbesserung vorzustellen. TEFhr, Spieß und Chef schicken den Soldaten Freitag morgen früher ins Wochenende sodass er einen StOFremden Termin am Heimatort wahrnehmen kann. Ergebniss: Überweisung BWK, Röntgen, MRT, = Bänderriss = Operation 4 Wochen später. Parallel Beschwerde gegen den TrArzt am Standort.

Es gibt eben Ärzte die ihrer Pflicht nicht ausreichend Nachkommen.
Denn bei der Bw bekommt man das selbe Geld, egal wie lange man sich für den Patienten Zeit nimmt. Im zivilen wäre das Wartezimmer relativ schnell leer....

Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: Andi8111 am 04. Oktober 2021, 18:43:05
Eine StoFremde Krankmeldung im geschilderten Falle ist auch völlig statthaft. Aber sich während des laufenden Dienstgeschäftes vom eigenen StO in einen anderen zu begeben und sich dort NK vorstellen, ist nicht statthaft. I.d.R. führt das auch zu unangenehmen Fragen!

Und das geschilderte Fallbeispiel ist immer noch kein Notfall im Sinne einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Nach einem adäquaten OSG Trauma gilt:
Wenn man nicht vier Schritte direkt nach dem Verletzungsgeschehen gehen kann oder eine erhöhte lokale Knochenempfindlichkeit im Bereich der hinteren Kanten oder Spitzen der Malleolen (4 Palpationspunkte) verspürt oder eine erhöhte lokale Knochenempfindlichkeit im Bereich Os naviculare oder Basis Metatarsale V verspürt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann frühelektiv eine MRT erfolgen. Thats it. Aber ja, Notfall und so weiter... eigenes Empfinden... Und ein Bänderriss am OSG wird nur in sehr seltenen Fällen operiert... Aber ich bin ja nur Arzt.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: ulli76 am 04. Oktober 2021, 18:54:09
Sprechenden Menschen kann geholfen werden:

Wenn man der Meinung ist, vom Truppenarzt falsch behandelt worden zu sein, kann man zunächst um einen Termin bei einem anderen Truppenarzt BITTEN.
Man kann sich auch schlichtweg beschweren.

Mehren sich Beschwerden über einen Truppenarzt, ist es zweckmäßig wenn Vertreter des betroffenen Verbandes mit dem Vorgesetzten des Truppenarztes sprechen. Die genaue Form kann je nach Situation unterschiedlich sein.

Es passiert immer mal, dass man mit einem Truppenarzt nicht "kann". Meist gleicht sich das an einem Standort mit mehreren Truppenärzten aus, so dass man versucht, die Termine entsprechend zuzuordnen.

Und in EINZELFÄLLEN kann nach ABSPRACHE auch mal die Behandlung an einem Nachbarstandort stattfinden.

Die Einschätzungen über Behandlungen können zwischen Patient, med. Laien und Arzt durchaus differieren. S. das Beispiel mit dem Bänderriss. Das normale Vorgehen wäre gewesen, sich nach dem Wochenende noch einmal beim Truppenarzt vorzustellen. Dass Schmerzen ein paar Tage nach einem Distorsionstrauma unverändert bleiben, ist völlig normal. Nach fast einer Woche unveränderte Schmerzen sind etwas anderes. Die übliche Therapie eines Bänderrisses des Sprunggelenks sind mehrere Wochen Aircastschiene und die wird aufgrund der Schwellung in den ersten Tagen oft nicht toleriert. Eine Operation ist nicht Therapie der Wahl und wird nur in Sonderfällen durchgeführt.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: dinoca am 04. Oktober 2021, 19:05:08
Es geht um Vertrauensbasis, da wäre es wohl mehr als angebracht - für über 21.000 Frauen in den Streitkräften "Gynäkologen /Innen
als Truppenärzte"- alleine schon im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - zu haben.

Frauenarzt  ist ja oftmals auch Hausarzt.

Übrigens: Ein kleiner dreckiger Holzsplitter bspw. in der Hand - gibt ganz schnell eine Sepsis, da muss schnell und unverzüglich gehandelt werden. Wäre alles so banal und einfach wie von F_K und Andi8111 beschrieben, könnte man ja alles am Telefon abklären oder? Es gibt dann wohl nur einen Termin zu früh oder zu spät!
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: ulli76 am 04. Oktober 2021, 19:24:14
Weia- du wirfst echt alles durcheinander.

Im Zivilen sind Hausärzte in der Regel Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, keine Gynäkologen. Ohne Facharzt kein Kassensitz.

Truppenärzte sind zum einen Assistenzärzte nach ca. 2 Jahren klinischer Erfahrung in ihrem Fachgebiet oder Fachärzte.

Was auch immer du mit deinen Gynäkologen hast. Das sind keine Hausärzte. Die sind auch im Zivilen keine Hausärzte. Und warum man die unbedingt als Truppenärzte haben soll- keine Ahnung. Die Truppenärzte überweisen weibliche Soldaten zu den Frauenärzten ihres Vertrauens. Also was ist jetzt das Problem? Gynäkologen gezielt als Truppenärzte einzusetzen wäre eine ziemliche Vergeudung von Ressourcen.

Es gab mal in Westerstede eine Kooperation bei der ein Sanitätsoffizier in der zivilen Ammerlandklinik eingesetzt war. Seine Hauptaufgabe für die Bundeswehr war aber nicht unbedingt die Behandlung weiblicher Soldaten, sondern Begutachtungs- und andere Fragen in seinem Fachgebiet.

Die Standortärzte sind nicht in Notfällen zuständig (da sogar eher der Rettungsdienst und Krankenhaus), sondern bei (akuten)Erkrankungen außerhalb des eigenen Standortes insbesondere wenn die Fahrt zum zuständigen Truppenarzt nicht möglich oder nicht sinnvoll ist (am Wochende fieberhafte Erkältung, so dass man am Sonntag abend oder Montag früh nicht in die Einheit fährt, im Urlaub verletzt...)
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2021, 19:47:14
... ich bin halt Laie / FschJg - die Splitter entferne ich selber - ich bin bisher ohne Sepsis durchs Leben gekommen.

So etwas ist KEIN Notfall - deswegen den Rettungsdienst zu rufen kann ggf. strafbar sein.
Titel: Antw:Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen
Beitrag von: BulleMölders am 05. Oktober 2021, 07:39:10
So nun ging es hier lange genug um Notfälle und Gynäkologen und nicht um das eigentliche Thema was ja auch beantwortet wurde.
Sollte die TE noch Fragen haben, dann möge Sie sich an das Team wenden und dann können wir hier wieder auf machen.