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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Link am 04. Oktober 2021, 01:36:50

Titel: Absehensverfügung
Beitrag von: Link am 04. Oktober 2021, 01:36:50
Kann mir bitte einer erklären was eine Absehensverfügung ist dankeschön
Titel: Antw:Absehensverfügung
Beitrag von: Ralf am 04. Oktober 2021, 05:27:35
§ 36 WDO
Titel: Antw:Absehensverfügung
Beitrag von: justice005 am 04. Oktober 2021, 06:49:23
Das ist eine Verfügung, in welcher der Disziplinarvorgesetzte entscheidet, dass keine Disziplinarmaßnahme verhängt wird. Das gibt's in zwei Varianten. Zum einen als Absehensverfügung ohne Feststellung eines Dienstvergehens (Soldat ist unschuldig) und zum anderen mit Festellung eines Dienstvergehens (Soldat hat Dienstvergehen begangen).

Die zweite Variante kommt für zwei Jahre in die Personalakte.
Titel: Antw:Absehensverfügung
Beitrag von: Deepflight am 07. Oktober 2021, 15:50:06
Stimmt, wobei mancher Chef ein kleines, aber feines Detail schon vergessen hat: habe ich eine Vernehmung als Soldat durchgeführt, muss es gem. Vorschrift zwingend eines der beiden Dokumente geben, um das Disziplinsrverfahren abzuschließen.