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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Hans Landa am 26. Oktober 2021, 00:34:12

Titel: Sicherheitserklärung inoffizielle Wohnsitze in Deutschland angeben
Beitrag von: Hans Landa am 26. Oktober 2021, 00:34:12
Hallo,
ich fülle gerade meine Sicherheitserklärung aus (ich bewerbe mich aktuell) und habe leider bei dem Punkt Wohnsitze der letzten fünf Jahre ein Problem:
Ich bin mehrfach umgezogen und habe mich dabei teilweise nicht fristgerecht umgemeldet, und über ein Jahr schwarz gewohnt. Das das extrem dämlich war, weiß ich heute selber.
Mein Frage: Soll ich alle Wohnsitze angeben, wo ich mich korrekt umgemeldet habe, alle Wohnsitze angeben, auch wenn ich mich nicht umgemeldet habe, in den ergänzenden Angaben das erklären oder um ein Gespräch bitten? Der Rest von Sicherheitserklärung ist kein Problem, alles sauber.
Vielen Dank
Titel: Antw:Sicherheitserklärung inoffizielle Wohnsitze in Deutschland angeben
Beitrag von: Ralf am 26. Oktober 2021, 05:36:45
Alles so aufschreiben, wie es gewesen ist. Wenn ein Gespräch erfolgen muss, wird man das schon mit dir besprechen.
Titel: Antw:Sicherheitserklärung inoffizielle Wohnsitze in Deutschland angeben
Beitrag von: christoph1972 am 26. Oktober 2021, 09:54:23
In der Sicherheitserklärung (SE) sind alle Wohnsitze wahrheitsgemäß anzugeben. Wenn man die Meldepflichten mal nicht ganz so ernst genommen hat, ist das sicher nicht schön, in Zeiten von Corona wurde das "Ummelden" aber auch nicht gerade einfach gestaltet.

Falsche Angaben in der Sicherheitserklärung sind schlimmer, als evtl. erklärungsbedürftige Angaben. Wenn in der SE kein Erläuterungsfeld vorgesehen ist, dann auf dem Beiblatt oder einem Extrab,´latt kurz erklären, wie es zum "schwarzwohnen" kam. Wichtig ist, dass Du ggf. das Wohnverhältnis über ein Mietvertrag bzw. Untermietvertrag nachweisen kannst, falls es zu Nachfragen kommt.
Titel: Antw:Sicherheitserklärung inoffizielle Wohnsitze in Deutschland angeben
Beitrag von: F_K am 26. Oktober 2021, 13:04:45
Ein "Nachweiss" der Wohnanschriften ist nicht gefordert - es geht ja nur ggf. Um die Abfragen an die Polizeidienststellen bzw. StAs.