Guten Morgen,
ich bin auf 2 jahre SaZ Mannschaften meine 4te woche im Dienst, wollte aber gerne auf die Regelverpflichtungszeit von 8Jahren verlängern, ist das schon möglich und an wen muss ich mich zuerst wenden?Grundausbildung ist durch da ich wiedereinsteller bin, wurde letztes jahr nach der Aga ausgemustert. Aber anderes thema.
Bin Gefreiter,und mir selbstverständlich sicher das ich bleiben möchte.
Nein, das geht erst nach Beendigung der Dienstpostenausbildung.
Ja aber wenn die erst in 13 Monaten beginnt wird die Zeit knapp.
Es ist aber nur dann möglich. Und jetzt? Das ist die Regel seit Oktober. Soll davon abgewichen werden, dann mit Begründung.
Zitat von: Andi8111 am 09. November 2021, 11:43:45
Nein, das geht erst nach Beendigung der Dienstpostenausbildung.
Das müsste auch so in der Verpflichtungserklärung drin stehen und Zeit ist dann noch genug (rd. 8 Monate).
Da steht nix von drin.
Und laut einplaner würde es nach 2 bis 3 Monaten gehen,weil der sagte auch wenn man zu lange wartet dann wird die Stelle wieder neu ausgeschrieben.
Ist das auch irgendwo nachzulesen?Am besten online.
Zitat von: Mickelson am 09. November 2021, 11:27:04
Guten Morgen,
ich bin auf 2 jahre SaZ Mannschaften meine 4te woche im Dienst, wollte aber gerne auf die Regelverpflichtungszeit von 8Jahren verlängern, ist das schon möglich und an wen muss ich mich zuerst wenden?Grundausbildung ist durch da ich wiedereinsteller bin, wurde letztes jahr nach der Aga ausgemustert. Aber anderes thema.
Bin Gefreiter,und mir selbstverständlich sicher das ich bleiben möchte.
Das ist ja schön das Sie sich sicher sind. Aber Ihre Stammeinheit muß sich auch sicher sein.
Die formellen Dinge wurden ja bereits angesprochen.
Ich würde meinem DV dazu raten, erst mal zu schauen ob das passt.
Ja Ralf das ist richtig das ich dann noch zeit habe, allerdings meinte der Einplaner das die Stelle schon ein Jahr vor dem Frei werden ausgeschrieben wird, und deshalb man sich auf diese Stelle nicht mehr verlängern kann.
Zudem kann es ja sein, daß ich alles noch weiter aufschiebt durch Amtshilfe was ein Nachteil wieder wäre für das schnelle beenden der DPA.
Und was haben nun
- Ihr TEFhr,
- Ihr PersFw
- Ihr Spieß und/oder
- Ihr Disziplinarvorgesetzter dazu gesagt?
Was meinen Sie Klaus?
Ich habe in der Einheit noch niemanden gefragt, was ich mir ja auch sparen kann wie zu lesen ist.
Zitat von: Mickelson am 09. November 2021, 13:07:46
Ja Ralf das ist richtig das ich dann noch zeit habe, allerdings meinte der Einplaner das die Stelle schon ein Jahr vor dem Frei werden ausgeschrieben wird, und deshalb man sich auf diese Stelle nicht mehr verlängern kann.
Zudem kann es ja sein, daß ich alles noch weiter aufschiebt durch Amtshilfe was ein Nachteil wieder wäre für das schnelle beenden der DPA.
Wo wäre das dienstl. Interesse, die Stelle so frühzeitig auszuschreiben, dass man jemand, der regulär durch die Ausbildung läuft, nicht mehr festsetzen kann? Das macht man doch nicht, um jemanden zu ärgern.
Zitat von: Mickelson am 09. November 2021, 13:16:45
Was meinen Sie Klaus?
Ich habe in der Einheit noch niemanden gefragt, was ich mir ja auch sparen kann wie zu lesen ist.
Sie wollten dich wissen, an wen Sie sich zuerst wenden sollen. Meine Antwort: Genau in der Reihenfolge, die ich geschrieben habe.
Man plant doch keine Mannschafterstellen aus und bildet DP-bezogen aus, um dann, wenn der Mann/die Frau/das Mensch seine Aufgaben beherrscht, gleich wieder vom Hof zu jagen.
Da ist wohl noch ein bisschen Aufklärungsarbeit bei den Betroffenen und den Ausbildungseinheiten zu leisten, dass Erstverpflichtungszeit 2 Jahre nicht gleich zu setzen ist, mit der im Arbeitsrecht viel genutzten sachgrundlosen Befristung von bis zu zwei Jahren und dann ist Ende Gelände, sondern erstmal 2 Jahre und dann geht es weiter.
Das Personalgeschäft der Soldaten ist echt nicht einfach. Viel "hörensagen" und Missverständnisse
Nur zum Verständnis:
Hat der Soldat sich auf eine Gesamtdienstzeit von nur 2 Jahren verpflichtet, oder hat er sich für einen längeren Zeitraum verpflichtet, ist aber erstmal nur auf 2 Jahre (Zum Beispiel) festgesetzt?
Die Mannschafter SaZ verpflichten sich seit Oktober (?) alle nur noch auf 2 Jahre mit der Option, nach erfolgreicher Dienstpostenausbildung auf 8 Jahre verlängern zu können. Eine Zwischenfestsetzung wie bei UA, FA und OA gibt es bei Mannschaften nicht.
Korrekt. Eine Weiterverpflichtungserklärung muss/darf auch erst nach Dienstantritt unterschrieben werden, vorher wäre sie nicht gültig (fehlender Status Soldat).
Sobald die DPA erfolgreich abgeschlossen ist, gibt also der/die Sdt ihre WV auf Regelverpflichtungszeit ab und wird auf die Regelverpflichtungszeit festgesetzt. In der GAIP ist das ganze Verfahren (inkl. der engen Terminsetzungen für die Meldungen) beschrieben.
Vielen Dank für die Aufklärung KlausP und Ralf.
Es ist schon interessant mitzuerleben, wie sich vieles verändert.
Ich kenne Kameraden die nicht zu 100% Dienstpostengerecht ausgebildet sind und verlängert worden sind.
Die haben z.B. auf Ihrer Versetzung stehen als Verwendungen 1. Pflegehelfer im Funktionsdienst 2. C/CE Kraftfahrer 3. ABC irgendwas und haben dann von den 3 Lehrgängen nur einen abgeschlossen und sind trotzdem verlängert worden.
Kann mir das einer erklären?
Und die sind seit 01.10. bei der Bundeswehr bzw. haben sich danach erstverpflichtet und haben die neue Verpflichtungserklärung auf SaZ 2 unterschrieben?
Im Intranet und in der GAIP gibt es dazu auch Artikel, bitte mal lesen, wen es interessiert.
Das wäre mal interessant zu wissen.
Zitat von: Ralf am 10. November 2021, 05:39:18
Und die sind seit 01.10. bei der Bundeswehr bzw. haben sich danach erstverpflichtet und haben die neue Verpflichtungserklärung auf SaZ 2 unterschrieben?
Im Intranet und in der GAIP gibt es dazu auch Artikel, bitte mal lesen, wen es interessiert.
Corona könnte sowieso wieder zu Ausnahmeregeln führen.
Kann ja nicht, wie sollen denn die "Beispiele" seit 01.10. eingestellt worden sein, die GA bestanden haben und dann nach einer bestimmten DP-Ausbildungszeit nun noch festgesetzt worden sein. Wir haben Anfang November. Bitte mal den Kopf einschalten.
Weiterhin: es gibt eine Verpflichtungserklärung, die schreibt das Modalitäten fest, da steht auch nicht, dass man ALLE Qualifikationen erreichen muss, sondern die werdegangsbestimmende Qualifikation des jeweiligen Dienstpostens.
ZitatCorona könnte sowieso wieder zu Ausnahmeregeln führen.
Nein. Wieso sollte es? Braucht es nicht. Ist doch auch in der V-Erkl. geregelt. Liest denn keiner seine Unterlagen? ::)
Bei mir steht nirgends wo was von DPA bestehen oder Lehrgängen in den Unterlagen. Und meine erstfestsetzung ist auch 3Jahre.
Dann hast du vielleicht noch keine unter die neuen Modalitäten fallende Verpflichtungserklärung unterschrieben?
Jetzt schreibst du 3 Jahre, vorher hast du geschrieben:
Zitatich bin auf 2 jahre SaZ Mannschaften meine 4te woche im Dienst
Ja was denn jetzt?
Klar ist die 3 Jahre, Sie haben ja schon eine gewisse Vordienstzeit als Wiedereinsteller.
Und nochmal: Fragen Sie Ihre Vorgesetzten, die können und sollen Ihnen das erklären. Der Perser ist da mit Sicherheit kompetent auskunftsfähig.
Nein , die genannten Kameraden sind schon mind. 2 Jahre dabei und waren auch direkt SaZ4. Die Frage die sich mir trotzdem stellt ist folgende:
Gilt für Leute vor der Änderung was anderes in Sachen Verlängerung, die sind zwar vor der Änderung eingetreten , haben aber dieses Jahr den Antrag gestellt und ist trotzdem durchgegangen. Manche haben dann nicht direkt SaZ 8 sondern 6 bekommen, aber immerhin.
Zitat... Gilt für Leute vor der Änderung was anderes in Sachen Verlängerung ...
Ja.
Mir sagte jetzt jemand das man immer nur um 2 weitere Jahre verlängern kann,damit wäre man dann aber im zivilen besser aufgehoben....Weil etwas Planungssichherheit braucht auch ein Mannschafter.
Zitat... Mir sagte jetzt jemand das man immer nur um 2 weitere Jahre verlängern kann ...
Und wer hat Ihnen das gesagt? Fragen Sie ihn doch einfach mal, wo das steht.
Ich habs ja schon fast geahnt!
Wir beenden das nun hier, alle Informationen liegen vor und bevor von dir wieder die Tinitus-Kraftfahrerfrage kommt...
Ich würde dich bitten, dir ein andere Informationsquellen zu suchen, liebe Katalina, Jockel, DennisSan, Reiko, Derrick...
ES REICHT!
Wer eine Verpflichtungserklärung
in der Fassung bis zum 30.09.2021 unterschrieben hat, fällt nicht unter die neuen Regeln.
Und wer
diese Verpflichtungserklärung unterschrieben hat:
"Mir ist bekannt, dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit/eines Soldaten auf Zeit berufen werde
und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf zwei Jahre Erstverpflichtungszeit festgesetzt wird. Dieser Festsetzung kann ich nicht widersprechen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Grund- und dienstpostengebundenen Ausbildung (3) wird meine Dienstzeit auf Grundlage einer von mir zu unterzeichnenden Weiterverpflichtungserklärung festgesetzt.
Falls ich ohne Erfolg an der Grund- oder dienstpostengebundenen Ausbildung teilgenommen habe, endet meine Dienstzeit mit Ablauf der auf zwei Jahre festgesetzten Dienstzeit."(3) Die dienstpostengebundene Ausbildung beinhaltet nach Abschluss der Grundausbildung das Erreichen der Ausbildungshöhe 8
(Allgemeines Regelungsnahes Dokument ARD-221/0-1 Glossar Fachbegriffe Ausbildung der Bundeswehr) der werdegangsbestimmenden
Qualifikation des vorgesehenen Dienstpostens.
... fällt unter die
neuen Regeln.
Sollten die 2 Jahre nicht für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung genügen,
kann die Dienstzeit
ggf. um zunächst 1 Jahr verlängert werden. (Einzelfallprüfung!)
Die in der Weiterverpflichtungserklärung anzugebene Dienstzeit richtet dann sich nach den
jeweiligen Regelverpflichtungszeiten der Bereiche (z.B. aktuell Lw=8,H=12,Mar=4,San=4).
(und von Regeln kann es im Einzelfall natürlich immer einmal Ausnahmen geben)
Dies ist eine Falschaussage:
Zitat von: Mickelson am 10. November 2021, 14:31:45
Mir sagte jetzt jemand das man immer nur um 2 weitere Jahre verlängern kann, damit wäre man dann aber im zivilen besser aufgehoben....Weil etwas Planungssichherheit braucht auch ein Mannschafter.