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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: Student99 am 11. November 2021, 14:59:57

Titel: Frauenstudium
Beitrag von: Student99 am 11. November 2021, 14:59:57
Hallo,

die Bundeswehr bietet exklusiv Studienplätze für den technischen Verwaltungsdienst für Frauen an. Was haltet ihr davon? Ist das überhaupt rechtssicher? Kann man sich da sonst auch als Mann bewerben oder ggfls Beschwerde einreichen?
Titel: Antw:Frauenstudium
Beitrag von: 2Cent am 11. November 2021, 16:16:05
Bewerben sie sich, beschweren sie sich und bestreiten sie den Rechtsweg.
Am Ende werden sie es wissen und alle ihre Fragen werden beantwortet sein.
Titel: Antw:Frauenstudium
Beitrag von: christoph1972 am 11. November 2021, 17:42:46
Zitat von: Student99 am 11. November 2021, 14:59:57
Hallo,

die Bundeswehr bietet exklusiv Studienplätze für den technischen Verwaltungsdienst für Frauen an. Was haltet ihr davon? Ist das überhaupt rechtssicher? Kann man sich da sonst auch als Mann bewerben oder ggfls Beschwerde einreichen?

Das BMVg sowie das BAAINBw und das BAPersBw werden die Rechtssicherheit sicher überprüft haben. Da es einen deutlichen Überschuss an Männern im gtD gibt, ist eine "Frauenquote" und damit verbundene Studienzulassung sicherlich kein Kriterium was sich erfolgreich über eine Klage beim VG anfechten lässt.

Da heißt es wohl, am ACFüKrBw ausreichend Leistung an den Tag legen um dann mal TROIAnw zu werden.

Für die Frauenstudienplätze wird sicher außer dem Geschlecht sicher kein anderer, sprich niedrigerer, Leistungsspiegel im Auswahlverfahren gelten, als bei den "allgemeinen" Studienplätzen.
Titel: Antw:Frauenstudium
Beitrag von: BulleMölders am 12. November 2021, 07:53:04
Zitat von: christoph1972 am 11. November 2021, 17:42:46
Das BMVg sowie das BAAINBw und das BAPersBw werden die Rechtssicherheit sicher überprüft haben.

Was aber keine Garantie dafür ist, dass das ganze auch vor den Verwaltungsgerichten stand hält.
Titel: Antw:Frauenstudium
Beitrag von: F_K am 12. November 2021, 09:49:49
Eben.

"Rechtssicher" ist man letztlich erst dann, wenn man ein höchstrichterliches, rechtskräftiges Urteil hat.

... und wie ich aktuell bestätigen kann, hat auch z. B. BAPers mit seiner Rechtsabteilung manchmal abwegige Auffassungen.