Guten Tag,
wir hatten kürzlich auf einem Lehrgang den Block "Recht" (ist schon 1,5 Monate her, die zivile Dozentin für das Fach ist leider nicht mehr zu sprechen). Jetzt kam abends noch eine rein hypothetische Frage zum Befehlsrecht auf, ich hoffe, jemand aus diesem Forum hat da eine gute Antwort drauf.
Es geht um Folgendes:
Feldwebel X befiehlt OG Y, keine Befehle von SU Z mehr entgegenzunehmen.
Nehmen wir einfach der Einfachheit halber an, ein dienstlicher Zweck könnte tatsächlich irgendwie durch den Feldwebel konstruiert werden.
Wäre so ein Befehl rechtmäßig und müsste der Mannschafter diesen befolgen?
Unsere bisherigen Überlegung ist wie folgt:
Könnte ein einfacher Verstoß gegen Gesetze sein (Vorgesetztenverordnung), d.h. muss befolgt werden, ist aber beschwerdefähig
Wie schätzt ihr diesen Sachverhalt ein?
... der letzte Befehl gilt - und nu?
Das ist zu konstruiert. Tendentiell dürfte der Befehl des Fw unverbindlich sein.
Hintergrund: man kann niemandem sein Befehlrecht wegnehmen, weil es sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
Der Befehl beispielsweise an Rekruten mit höherem Dienstgrad, sie dürften während der AGA von ihrem Dienstgrad keinem Gebrauch machen, ist auch rechtswidrig und unverbindlich.
Ich stimme Justice vollumfänglich zu - das Befehlsrecht, auch wenn es in der VorgV konkretisiert ist, ergibt sich aus dem Gesetz.
Ein Befehl, dies zu ändern, ist daher rechtswidrig.
... und selbst wenn er verbindlich wäre - der StUffz darf laut Gesetz Befehle geben - und dann gilt immer der letzte Befehl.
Vielen Dank für die Antworten, das soll mir auf jeden Fall genügen!