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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: Mariaa0811 am 19. Dezember 2021, 07:20:24

Titel: Duales Studium: Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung
Beitrag von: Mariaa0811 am 19. Dezember 2021, 07:20:24
Hallo,
Hat hier jemand Erfahrung mit dem dualen Studiengang Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung bei der Bundeswehr? Der Studiengang ist ja recht neu und ich konnte daher dazu nur relativ wenige Informationen finden. Ich habe ein paar Fragen:
Muss vor dem Studien bereits die Grundausbildung absolviert werden? Steht auch bei diesem Studiengang vorher eine amtsärztliche Untersuchung an?
Wurdet ihr nach dem Studium verbeamtet?
Titel: Antw:Duales Studium: Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung
Beitrag von: Ralf am 19. Dezember 2021, 07:44:39
ZitatMuss vor dem Studien bereits die Grundausbildung absolviert werden?
Seit wann machen ziele Laufbahnauszubildende denn eine militärische (Grund-)Ausbildung?
Militärische Ausbildung gibt es erst, wenn man in den Einsatz geht (und das ist auch freiwillig): https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/aktuelles/als-zivilist-gut-ausgebildet-in-den-einsatz-161748
Titel: Antw:Duales Studium: Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung
Beitrag von: Lidius am 19. Dezember 2021, 09:36:09
Ich glaube nach dem Studium kann auch noch keiner verbeamtet worden sein. Der erste Studiengang ist im Oktober 2019 gestartet und das Studium geht drei Jahre.

Titel: Antw:Duales Studium: Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung
Beitrag von: Wolkenspringer am 20. Dezember 2021, 09:42:09
Hallo,
Ich bin dem ersten Studienjahrgang 2019 zugehörig und kann etwas Auskunft zu den Fragen geben.
1. Wie bereits erwähnt ist keine Grundausbildung vorgesehen. Der Einstieg ist zugleich der Studiumsbeginn.
2. Eine amtsärztliche Untersuchung steht vorher nicht an, jedoch gibt es eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Hierbei wird geprüft, ob man für ein Angestelltenverhältnis tauglich ist.
Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt erst zum Ende des Studiums, da diese für eine vorgesehene Verbeamtung sonst zu veraltet wäre.
3. Eine Verbeamtung ist nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgesehen, soweit man Voraussetzungen für diese erfüllt (kein Überschreiten der Höchstaltersgrenze & gesundheitliche Eignung).
Alternativ kann man sich trotz Erfüllung der Voraussetzungen auch freiwillig für ein Angestelltenverhältnis entscheiden. Eine Verbeamtung ist aus bereits erwähnten Gründen  noch nicht geschehen.