Guten Abend,
Ich bewerbe mich als Feldwebel bei der Bundeswehr. Nun bin ich gerade am Zusammenstellen aller Unterlagen und bei einem Punkt bin ich mir nicht schlüssig.
Das Formular "Inhaltsangabe Bewerberakte", da gibt es einen Passus bei dem ich mir unsicher bin. Dieser lautet wie folgt: "bei Einstellung im DGrad FW u höher Tätigkeitsnachweis der maßgebenden Beschäftigung".
Vor einigen Jahren musste man einen Lückenlosen Tätigkeitsnachweis von Arbeitsamt mit einreichen. Hier steht jetzt das ich einen tabellarischen Lebenslauf benötige und eben diese Formulierung. Ich bin mir bewusst was maßgebend bedeutet, dennoch verstehe ich den Zusammenhang dieses Satzes nicht. Ich steh gerade ganz schön auf dem Schlauch und wollte fragen, ob jemand von euch weiß, was genau damit gemeint ist. Alle Arbeitsverträge die ich aktuell noch besitze, wurden kopiert und der Bewerbung beigelegt. Ist damit der Lückenlose Tätigkeitsnachweis gemeint? Oder einfach die Arbeitsverträge meiner ehemaligen Arbeitgeber?
Bei meinem zuständigen Karriereberater war heute niemand erreichbar, daher frage ich hier.
VG
Wenn du als Fw eingestellt wirst, hast du eine Meisterausbildung.
Hierzu den Tätigkeitsnachweis aus dem hervorgeht, dass du als Meister gearbeitet hast, was du da gemacht hast und wie lange.
Kann man natürlich nur beilegen wenn man das hat. Nicht jeder arbeitet mit dem Meistertitel ja auch als Meister, nur dann ist es eben keine einstellung als Oberfeldwebel oder höher sondern eben "nur" Feldwebel.
Ich habe zumindest keinen Tätigkeitsnachweis eingereicht weil ich nei als Meister angestellt war, aber wäre dann eben als Fw eingestellt worden.
Hallo zusammen,
Hier müsste mal kurz nachfragen.
Bei mir ist es genau anders, ich habe Jahrelang als Meister gearbeitet allerdings nur mit Facharbeiter ... hab also keinen Meisterabschluss.
Wäre es dann zumindest möglich als FA eingestellt zu werden und die Meisterausbildung über die BW zu bekommen?
Für die Einstellung als Feldwebelanwärter (FA) reicht der Abschluss auf Gesellenebene in dem für die Verwendung geforderten Beruf. Und ja, die Meisterqualifikation erfolgt dann während der Dienstzeit.
Kleine Ergänzung, nur vorsichtshalber: Solange mal nicht FwTrD werden will, stimmt das alles.
Danke für die Information.