Hallo,
ich bin zwar seit 2 Jahren aktiver Soldat, jedoch gibt es eine Sache die mir von Kameraden immer unterschiedlich bisher erklärt wurde.
Es geht um die Vorgesetzenverordnung, genauer um den §4 Absatz 1
Absatz 1 regelt die Vorgesetztenverhältnisse innerhalb derselben Einheit
den Offizieren gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften,
2.
den Unteroffizieren vom Feldwebel an aufwärts gegenüber allen Stabsunteroffizieren, Unteroffizieren und Mannschaften,
3.
den Stabsunteroffizieren und den Unteroffizieren gegenüber allen Mannschaften.
Es geht ja hier eindeutig um Dienstgradgruppen, was ich mich frage:
Ist ein Hauptfeldwebel jetzt einem Oberfeldwebel nach 4.1 vorgesetzt oder nicht?
Oder geht es hier einfach nur um die Sache des Respekts, dass der OFw Befehle vom HptFw ausführt
Ich würde sagen nein, mit Unteroffizier sind wohl die Uffze gemeint.
Ein SU darf ja auch einem Uffz keinen Befehl erteilen und so wird es auch mit einem HptFw ggü einem Fw sein.
Davon ausgenommen sind natürlich andere Verhältnisse wie Gruppenführer usw.
Nein, innerhalb der Dienstgradgruppe besteht kein Vorgesetztenverhältnis. Zum guten Ton gehört es aber sicherlich, dass z.B. ein Fw die Aufträge eines OStFw umsetzt. Zumindest habe ich als Feldwebel und aufwärts das Wort der "alten Hasen" immer zu schätzen gewusst und die Worte meines Oberstabers immer sehr ernst genommen. Dennoch: Nach 4.1 kein Vorgesetztenverhältnis.
Allein nach § 4 Abs. 1 nicht. Evtl. aber nach § 1 o. ä.
Ein OFw kann in dieser Konstellation gar keine Befehle des HptFw umsetzen, da der HptFw kein Vorgesetzter ist und somit keine Befehle erteilen kann.
In der Regel gibt es eine informelle Arbeitsgliederung, bei der der HptFw Aufträge zuweist, dies aber nicht befehlen kann. Dafür wäre dann ZgFhr, Abteilungsleiter,... zuständig.
Wobei der Dienstgrad auch nur bedingt ne Rolle spielt.
Zitat von: Bundi1202 am 20. Dezember 2021, 19:55:05
Oder geht es hier einfach nur um die Sache des Respekts, dass der OFw Befehle vom HptFw ausführt
Hiermit wäre ich ehrlich gesagt sehr vorsichtig.
Ein echter Befehl ist für den Untergebenen eine super Sache, da er sich über die Rechtmäßigkeit kaum Gedanken machen muss. Nur in Extremfällen (Verstoß gegen Völkerrecht, Straftat etc) muss man sich hier wirklich Gedanken machen. Das ist ja nur ganz selten und auch offensichtlich. Wenn ein Befehl z.B. "nur" ein Dienstvergehen beinhaltet, ist man als ausführender Untergebener disziplinar fein raus. Der Vorgesetzte allein ist in der Verantwortung und steht dafür gerade. Und das ist auch gut so.
Auf diesen Luxus kann man sich halt nicht berufen, wenn ein OFw das macht, was ein HptFw "befiehlt". Da ist man dann selbst voll in der Haftung für alles. Daher sollte man hier jedes mal ganz genau prüfen, was da genau "befohlen" wird und auch mal "nein" sagen.
In aller Regel wird in solchen Fällen aber eh nach einem anderen Paragraphen ein Vorgesetztenverhältnis bestehen.
Ist auch davon auszugehen das die Jungs recht gut bescheid wissen -meist zumindest- wo sie befegle erteilen können und wo nicht.
Das ein OFw mal eben so ohne vernünftiges Vorgesetztenverhältnis nem HptFw was befiehlt oder der HptFw mal eben einem nicht unterstellten OFw passiert in meiner Erfahrung eher nicht, höchstens wenn einer von beiden fälschlich von einem bestehenden Vorgesetztenverhältnis ausgeht....oder ne totale Wurst ist.
Aus meiner Sicht eher eine akademische Diskussion hier, mag zwar passieren aber denke nicht das es häufig vorkommt.