Guten Tag Kameraden,
mich beschäftigt seit längerem folgende Frage zur Steuererklärung und werde im Netz einfach nicht schlau.
Angenommen ich nutze aktiv die Möglichkeit des "Bundeswehr-Tickets", kann ich dann die gefahrenen Kilometer in meiner Steuererklärung angeben? (bis 20km Strecke 0,30 €; ab 21 km 0,35€)
Es sind mir ja durch das "0-€ Ticket" keine Kosten entstanden. Andererseits gilt die Pendlerpauschale ja auch bei Strecken, welche man mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß zurücklegt.
Sollte dieses Thema bereits behandelt worden sein, verweisen Sie mich bitte darauf.
Ich wünsche eine schöne Restwoche.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Es ist eine Pendlerpauschale, unabhängig von gewähltem Verkehrsmittel und tatsächlich angefallenen Kosten.
Das 0 Euro Ticket stellt eine versteuerte Leistung dar (die Bw versteuert diese Tickets pauschal), damit kann die km Pauschale für die Heimfahrt geltend gemacht werden.
Im Intranet müsste sich das auch in den FAQ zu den Tickets finden.
Ergänzung... Siehe die Handreichung zum Bahnfahren in Uniform vom 16.08.21, P I 1, Seite 3 oben... bzw FAQs Bahnfahren in Uniform, Themenblock Steuerrecht auf S. 17
Zitat von: alpha_de am 04. Januar 2022, 15:58:21
Ergänzung... Siehe die Handreichung zum Bahnfahren in Uniform vom 16.08.21, P I 1, Seite 3 oben... bzw FAQs Bahnfahren in Uniform, Themenblock Steuerrecht auf S. 17
Finde ich die im Intranet?
Das wäre mal ganz interessant für meinen Steuerberater, der letztes Jahr meinte ohne Aufwendungen keine Berücksichtigung bei der Steuererklärung.
Und was würde er einem Fahrradfahrer raten?
Gute Frage, aber ich denke er meinte dies hier:
https://www.steuer-soldaten.de/post/steuerliche-folgen-kostenlose-bahnfahrten-fur-bundeswehr-soldaten
Punkt 3. Dieser würde auch mich Anwendung finden.
Zitat von: DeltaEcho am 05. Januar 2022, 15:05:19
Zitat von: alpha_de am 04. Januar 2022, 15:58:21
Ergänzung... Siehe die Handreichung zum Bahnfahren in Uniform vom 16.08.21, P I 1, Seite 3 oben... bzw FAQs Bahnfahren in Uniform, Themenblock Steuerrecht auf S. 17
Finde ich die im Intranet?
Das wäre mal ganz interessant für meinen Steuerberater, der letztes Jahr meinte ohne Aufwendungen keine Berücksichtigung bei der Steuererklärung.
Dann würde ich den Steuerberater wechseln, denn das ist nicht wahr. Selbst mit dem Fahrrad oder zu Fuß kann man die km absetzen.
Gilt dann auch als Antwort für DeltaEcho
Noch Ergänzung zu DeltaEcho:
Wenn die Versetzung auf unter 48 Monate befristet ist, dann gilt für dich Punkt 3 und du kannst sowohl die Hin und Rückfahrt absetzen, dazu dann noch für die ersten drei Monate die Verpflegungspauschale, gekürzt um erhaltenes Tg und gestellte Mahlzeiten.
Sobald man 4 Wochen nicht am Dienstort war, beginnen die 3 Monate von neu zu laufen, zb nach einem Lehrgang.
Zitat von: DeltaEcho am 05. Januar 2022, 15:05:19
Zitat von: alpha_de am 04. Januar 2022, 15:58:21
Ergänzung... Siehe die Handreichung zum Bahnfahren in Uniform vom 16.08.21, P I 1, Seite 3 oben... bzw FAQs Bahnfahren in Uniform, Themenblock Steuerrecht auf S. 17
Finde ich die im Intranet?
Das wäre mal ganz interessant für meinen Steuerberater, der letztes Jahr meinte ohne Aufwendungen keine Berücksichtigung bei der Steuererklärung.
Ja, bundeswehr.org - Zentrale Fachinformationen - Reisedienste - Kostenfreies Bahnfahren in Uniform
Kasten Weitere Informationen rechts unten, 1. und 3. Download
ZitatSobald man 4 Wochen nicht am Dienstort war, beginnen die 3 Monate von neu zu laufen, zb nach einem Lehrgang
Gilt das auch für EU/DA und könntest du mir eine Quelle dazu nennen?
§9 Absatz 4a Satz 7 EStG