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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Sdler am 05. Januar 2022, 14:41:22

Titel: Steuererklärung Amtshilfe
Beitrag von: Sdler am 05. Januar 2022, 14:41:22
Guten Morgen liebe Kameraden,

Ich halte mich kurz ohne riesige Vorgeschichte:

Wie gebe ich die Amtshilfen, in der Steuererklärung an?
Ich bin jeden Tag mit Kfz gependelt, habe vom Rechnungsführer kein Geld bekommen, da ich nicht ÜBER 8h kam.

Es gibt für mich zwei logische Optionen :

1. Angeben als Dienstreise
2. Angeben als Arbeitsort mit verschiedenen Arbeitswegen

Für Dienstreise bräuchte ich warscheinlich Nachweise, wie kommandierung usw., keine Ahnung ob sich meine Einheit dazu in der Lage fühlt mir dies auszuhändigen.
Titel: Antw:Steuererklärung Amtshilfe
Beitrag von: Rekrut84 am 05. Januar 2022, 14:52:23
Da die Amtshilfe nicht an deinem regulärem Dienstort, im Steuerrecht die erste Tätigkeitsstätte, stattfand, spielt es keine Rolle ob 1. oder 2. 
In jedem Fall ist es eine Auswärtstätigkeit und du kannst sowohl die Kilometer für die Hin- und Rückfahrt gelten machen. Daneben, sofern du in Summer deiner Dienstzeit und der Hin- und Rückfahrt mehr als 8 Std von zu Hause entfernt warst auch die Verpflegungspauschale.

Wenn du eine befristete Versetzung an deinen Dienstort von unter 48 Monaten hast, kannst du übrigens auch für deine täglichen Fahrten die Hin und Rückfahrt absetzen, da dies dann als Auswärtstätigkeit gilt.

Die Werte gibst du in der Anlage N unter den Punkt Auswärtstätigkeit an.
Titel: Antw:Steuererklärung Amtshilfe
Beitrag von: Deepflight am 23. Januar 2022, 14:14:49
Richtig.
Wichtig -wird oft vergessen- wenn du mehr als 8hrs weg bist dran eenken, dass du ggf. kostenlos bereitgestellte Mahlzeiten abziehst. Leider muss man das auch machen, wenn die Sätze für die Mahlzeiten den Verpflegungsmehraufwand auffressen; in dem Fall einfach keinen VPMA angeben ist steuerrechtlich ein fmFehler, auch wenns null Einfluss hat.
Verstehen muss man es nicht, aber isso.