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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: 1234123452456 am 15. Januar 2022, 17:26:59

Titel: Anerkennung einer Ausbildung
Beitrag von: 1234123452456 am 15. Januar 2022, 17:26:59
Guten Abend Zusammen,

ich habe eine Frage zwecks der Anerkennung von Ausbildungsberufen.

Situation: Soldat XY, hat neben dem Dienst in der Bundeswehr einen Ausbildungsberuf bei einen privaten Bildungsträger (ILS,SGD, etc...) gemacht.
Die Maßnahme wurde über eine interne BfD-Maßnahme angeboten.

1. In wie fern kann diese Ausbildung anerkannt werden?
2. Müsste etwas an der beruflichen Situation des Soldaten XY getan werden (Laufbahnwechsel, Verlängerung, Dienstpostenwechsel, etc...), damit eine Anerkennung statt findet?

Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes WE

Titel: Antw:Anerkennung einer Ausbildung
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2022, 17:30:16
@ Gast:

Um welchen Beruf handelt es sich?

Die BW "erkennt" keine Berufsausbildungen an - dass ist eine staatliche Aufgabe.
Ggf. Ist ein Beruf für eine Verwendung nutzbar - dazu ist dann aber ggf. ein Verwendungs- und / oder Laufbahnwechsel notwendig.
Titel: Antw:Anerkennung einer Ausbildung
Beitrag von: 1234123452456 am 15. Januar 2022, 17:35:28
In dem aufgezeigten Fall, handelt es sich um dem Kaufmann für Büromanagement.
Zusatz: Der Beruf ist staatlich Anerkannt.
Titel: Antw:Anerkennung einer Ausbildung
Beitrag von: KlausP am 15. Januar 2022, 17:41:02
Ich weiß jetzt nicht, worauf Sie hinaus wollen. Der Berufsabschluss wird doch durch das entsprechende Zeugnis des Bildungsträgers nach erfolgter Prüfung vor der IHK anerkannt. Was hat die Bw jetzt damit zu tun?
Titel: Antw:Anerkennung einer Ausbildung
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2022, 17:46:37
Dieser Beruf KANN für manche Laufbahnen UA / FA
im Fachdienst genutzt werden, allerdings MUSS der Freund dann eine UA / FA Eignung nach Bewerbung erhalten, eine freie Stelle finden und sich im Bestenvergleich durchsetzen.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Anerkennung einer Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 15. Januar 2022, 19:05:46
Wenn die Frage darauf zielt, dass bspw. ein OSG mit seinem Berufsabschluss deswegen nun Uffz werden soll: nein. Er gehört zu einer anderen Laufbahn an.
Beantragt er einen LfbWechsel, schafft die Eignungsfeststellung und bekommt eine positive Zusage inkl. einem Dienstposten, dann muss er keine ZAW machen, wenn der DP mit seinem Beruf übereinstimmt (verwertbar ist).
Titel: Antw:Anerkennung einer Ausbildung
Beitrag von: Deepflight am 16. Januar 2022, 10:19:20
Korrekt.
Im Intranet kann man auch nachschlagen, für was die Ausbildung alles verwertbar ist, sprich welche Uffz- oder ggf. Fw-Verwendungen diese Ausbildung vorsehen.

Aus dem Kopf würde ich sagen es wird vieles in Richtung MatBew sein, aber am besten mal selber gucken.