Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Tommy1998 am 22. Januar 2022, 17:47:45

Titel: ZAW, verlängern?
Beitrag von: Tommy1998 am 22. Januar 2022, 17:47:45
Moin moin ,

ich bin momentan SAZ 8 (EinsSan) seit 10/2017 und möchte gerne eine Ausbildung zum Notfallsanitäter machen. Sollte ich mit BaPers übereinstimmen, kann mir jemand sagen wie viele Jahre ich voraussichtlich verlängern muss?

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:ZAW, verlängern?
Beitrag von: F_K am 22. Januar 2022, 17:55:48
Frage: derzeitige Laufbahn und Restdienstzeit?

FA geeignet?

Klar ist doch, dass die Regelverpflichtungszeit FA mit ZAW "drauf" kommt - zumindest ab dem Zeitpunkt der Weiterverpflichtung.
Titel: Antw:ZAW, verlängern?
Beitrag von: Ralf am 22. Januar 2022, 19:07:07
Die Regelverpflichtungszeit für Fw SanDst ohne Beruf sind 13 Jahre. Die -abzgl. evtl. anrechenbarer Ausbildungsanteile- müssen beim Lfb-Wechsel dann noch übrig sein.
Titel: Antw:ZAW, verlängern?
Beitrag von: Tommy1998 am 22. Januar 2022, 19:45:21
Momentan bin ich in der Uffz ohne Portepee Laufbahn, FA Eignung noch nicht. Nur vor ab die Frage. Eintritt 10/2017 und habe noch bis 09/2025
Titel: Antw:ZAW, verlängern?
Beitrag von: Ralf am 22. Januar 2022, 20:02:17
Zitat von: Ralf am 22. Januar 2022, 19:07:07
Die Regelverpflichtungszeit für Fw SanDst ohne Beruf sind 13 Jahre. Die -abzgl. evtl. anrechenbarer Ausbildungsanteile- müssen beim Lfb-Wechsel dann noch übrig sein.
Dann rechne halt nun selbst mach nach, du willst ja Fw werden, das schaffst du schon.  8)
Titel: Antw:ZAW, verlängern?
Beitrag von: F_K am 22. Januar 2022, 21:43:50
Hinweis:

Anrechenbar wird beispielsweise die GA sein - viel mehr nicht.
Also bei Zulassung in 2022 dann bis 2035 oder so ...

Viel Erfolg.