Hallo, Kameraden, ein Kamerad von mir wird bald unweigerlich unehrenhaft entlassen. :'(
Jetzt brauch er natürlich schnell einen neuen Job und fragt sich, ab wann er sich legal woanders bewerben darf (also nicht anderen Job schon antreten, sondern nur dafür bewerben).
Kann er das auch schon machen, bevor er offiziell entlassen wurde, bzw. ein Entlassungsschreiben o. ä. empfangen hat?
Eigentlich bekommt es doch sowieso niemand mit, wenn er sich jetzt zB bei einer anderen Behörde etc. bewirbt, oder?
LG Tobi aKa Kathakombenheini
Zitat... Hallo, Kameraden, ein Kamerad von mir wird bald unweigerlich unehrenhaft entlassen ...
Es gibt keine ,,unehrenhafte Entlassung"! Und bei einer fristlosen Entlassung z.B. gem. §55(5) Soldatengesetz hält sich mein Mitleid auch in engen Grenzen.
Niemand und nichts verbietet einem Soldaten sich irgendwo zu bewerben.
Zitat von: KlausP am 23. Januar 2022, 18:25:11
Zitat... Hallo, Kameraden, ein Kamerad von mir wird bald unweigerlich unehrenhaft entlassen ...
Es gibt keine ,,unehrenhafte Entlassung"! Und bei einer fristlosen Entlassung z.B. gem. §55(5) Soldatengesetz hält sich mein Mitleid auch in engen Grenzen.
Das beantwortet leider nicht meine Frage und auch wenn sie Scheisse gebaut hat, einen neuen Job muss sie sich ja trotzdem suchen und sie möchte sich eben so schnell wie möglich bewerben und nicht noch warten bis sie etwas offizielles in den Händen hält, weil dann vielleicht die eine oder andere Bewerbungs-Frist draußen im Zivilen abgelaufen ist.
Zitat von: 2Cent am 23. Januar 2022, 18:25:41
Niemand und nichts verbietet einem Soldaten sich irgendwo zu bewerben.
Sicher? Gibt es da keine Einschränkungen für Soldaten?
Im Entlassungsschreiben steht dann folgender Satz:
Zitat... Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen diese Verfügung eröffnet wird, aus der Bundeswehr. ...
Damit kann niemand voraussagen, wie viel Zeit zum ,,Bewerbungen schreiben" überhaupt bleibt. Ich rede hier von Tagen und nicht Wochen bis zur
fristlosen Entlassung. Da kann Mitte nächster Woche schon ,,Ende im Gelände" sein.
Zitat von: KlausP am 23. Januar 2022, 18:47:22
Im Entlassungsschreiben steht dann folgender Satz:
Zitat... Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen diese Verfügung eröffnet wird, aus der Bundeswehr. ...
Damit kann niemand voraussagen, wie viel Zeit zum ,,Bewerbungen schreiben" überhaupt bleibt. Ich rede hier von Tagen und nicht Wochen bis zur fristlosen Entlassung. Da kann Mitte nächster Woche schon ,,Ende im Gelände" sein.
Also kann ihr kein zusätzlicher Strick drausgedreht werden, wenn sie sich jetzt schon woanders bewirbt?
Jeder kann sich jederzeit bewerben, wieso sollte es da Einschränkungen geben? Macht ja auch keinen Sinn, weil sich bewerben noch nichts mit einem anderen Arbeitsverhältnis zu tun hat
Zitat von: Ralf am 23. Januar 2022, 18:58:01
Jeder kann sich jederzeit bewerben, wieso sollte es da Einschränkungen geben? Macht ja auch keinen Sinn, weil sich bewerben noch nichts mit einem anderen Arbeitsverhältnis zu tun hat
aber wenn ich zB SaZ 12 bin und mich schon nach 10 Jahren woanders bewerbe könnte das nicht als Fahnenflucht oder so gewertet werden? weil eigentlich habe ich mich ja für 12 Jahre verpflichtet?
Zitat von: Kathakombenheini am 23. Januar 2022, 20:10:38
... weil eigentlich habe ich mich ja für 12 Jahre verpflichtet?
Daran ändert Deine Bewerbung ja auch nichts. Bewerben kannst Du Dich natürlich, Deine neue Stelle antreten kannst Du natürlich erst nach dem Ende Deiner Dienstzeit.
Ganz im Gegenteil- wenn die Entlassung droht, sollte man sich so schnell wie möglich um seine Bewerbungen kümmern.