Folgender Sachverhalt:
Als Zugangsvoraussetzung zum ROL-Modul 1 benötigt BAPers von mir u.a. den Nachweis der ATB ,,Soldat SK", ATN 1001327.
In meinem Personalstammblatt von 1989 ist lediglich der Erwerb der der ATB ,,KF F PZJG KAN", ATN 3054860 eingetragen. Aber kein schriftlicher Nachweis darüber, dass ich damals eine Qualifikation in der Art ,,Soldat SK" erworben habe...
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass ich 1990, nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen Antrag auf KDV gestellt habe, der anerkannt wurde. Der Antrag wurde jedoch von mir ein paar Jahre später zurückgezogen – aber wahrscheinlich waren meine Akten da bereits vernichtet worden.
Während meiner späteren Dienstzeit als Reservist beim RSU / Heimatschutz (2019 - 2021) wurde mir dann die ATB ,,Soldat RSU SK", ATN 1081539 zuerkannt.
Konsequenz ist nun, dass ich vor Antritt des ROL-Modul-1 eine vierwöchige ASSA absolvieren soll, um damit die Qualifikation ,,Soldat SK 1001327" zu erwerben.
Grundsätzlich kein Problem, aber in meinen Augen verschwendete Zeit, auch da ich in den letzten Jahren mehrere Wochen beim Heimatschutz geübt habe, und in der ASSA nicht wirklich neue Inhalte auf mich warten. Und mit meinem Zivilberuf muss ich die zunächst nicht eingeplanten 4 Wochen RDL auch erst einmal vereinbaren.
Frage 1:
Ist es nicht so, dass man (1988) mit der Grundausbildung, die jeder Wehrpflichtiger zu durchlaufen hatte, eine Qualifikation analog ,,Soldat SK", ATN 1001327 ohnehin (und ohne Eintragung in das Personalstammblatt) erworben hat?
Frage 2:
Ist ,,Soldat RSU SK", ATN 1081539 tatsächlich eine ,,niedrigere" Qualifikation als ,,Soldat SK", ATN 1001327?
Vielen Dank für eure Unterstützung,
der Panzerjäger.
Mal eben auf meinem Lehrgangszeugnis geschaut: Ich habe "damals" -also zu der von dir genannten Zeit die ATN 3002987 SichSold bekommen.
Wahrscheinlich müsste man in damals gültigen ANTRA (oder wie auch immer) schauen, was genau die Inhalte waren und ob das vergleichbar ist.
Nein, Ja.
Zumindest NSAK und EEH A sind noch zu absolvieren, um aus einem RSU Soldaten einen "richtigen" Soldaten zu machen (pun intented).
Ralf hat das Prinzip richtig dargestellt - die genannten Inhalte fehlen.
Dies ist aber schneller (ca. 2 Wochen) als die 4 Wochen ASA.
ZitatZumindest NSAK und EEH A sind noch zu absolvieren, um aus einem RSU Soldaten einen "richtigen" Soldaten zu machen (pun intented).
Ralf hat das Prinzip richtig dargestellt - die genannten Inhalte fehlen.
Dies ist aber schneller (ca. 2 Wochen) als die 4 Wochen ASA.
EEH-A habe ich letztes Jahr im Rahmen einer Vvag ohnehin schon zusätzlich "erworben".
Und für Ausbildung nSAK bin ich auch bereits über meine Beorderungsdienststelle angemeldet worden (5-Tage-RDL - die Anmeldung erfolgte bevor die Information eintraf, dass ich die ASSA machen solle).
"RSU-Soldat" + EEH-A + nSAK wäre also inhaltlich gleichzusetzen mit "Soldat SK"?
Ja - so mein Kenntnisstand.
Mein Kenntnisstand zu dem Thema ist, dass die ATN "Sicherungssoldat" (SichSold), die damals Jeder zuerkannt bekam (außer den Sanitätssoldaten, die eine eigene Basis-ATN hatten), der erfolgreich die Grundausbildung absolvierte, plus die "NSAK" + EEH-A die ATN "Soldat SK" zuerkannt bekommt.
Die Aussage ist allerdings schon ein paar Jahre alt und kam damals vom BAPersBw VI(?) wegen ROAadW bzw. RO-SE.
Also am besten altes PSBS oder diese Tapete finden, die es am Ende der (A)GA gab, kopieren, beglaubigen lassen und mit dem Nachweis EEH-A-Ausbildung und Einplanung nSAK an BAPersBw schicken. Auf dem PSBS mit dem ,,KF F PZJG KAN", müsste auch die ATN "SichSold" vermerkt sein, da dass die Standard-ATN des Heeressoldaten war (wenn nicht Sanität).
Ergänzung:
- Eine "Einplanung" ersetzt natürlich keine ATB, wichtig ist schon der entsprechend erfolgreiche Abschluss.
- Es war schon immer möglich, eine GA oder AGA eben OHNE Verleihung der entsprechend "Basis ATB" zu beenden (nicht erfolgreiche Ausbildungsabschnitte, Krankheit, sonstige Abwesenheit, whatever) - je nach weiterer Verwendung wurde / wird dann ggf. diese Ausbildung auch nicht vollendet / nachgeholt.
ZitatAuf dem PSBS mit dem ,,KF F PZJG KAN", müsste auch die ATN "SichSold" vermerkt sein, da dass die Standard-ATN des Heeressoldaten war (wenn nicht Sanität).
Genau da liegt das Problem:
Auf meinem PSBS steht unter "Dienstposten" 3024860 KF F PZJG RAK, und unter "wichtigste + zuerkannte ATN" 3054860 KF F PZJG KAN.
Weitere ATN, wie z.B. "SichSold" sind dort nicht aufgeführt...
Dann hast du ansch. dei GA nicht bestanden?!
Was steht denn auf deinem Lehrgangszeugnis der damaligen GA?
@ Panzerjäger:
Also ist "damals" die ATB SichSold NICHT zuerkannt worden (möglichkeiten siehe oben) - dass Feld ist ja groß genug (ja nach Ausdrucksform bis zu 12 ATB), um einige ATB aufzunehmen ...
However: die ATB RSU Sold in Verbindung mit EEH A und Nsak sollte ausreichend sein.
ZitatDann hast du ansch. dei GA nicht bestanden?!
Was steht denn auf deinem Lehrgangszeugnis der damaligen GA?
Also ein Lehrgangszeugnis habe ich meiner Erinnerung nach nie erhalten. Ich finde auch in meinen Unterlagen nichts derartiges.
Aber da ich seinerzeit die "Rekrutenprüfung" als Quartalsbester abgeschlossen habe (wofür es eine Belobigung vor der Truppe, und ein gerahmtes Bild des Braunscheiger Schlosses mit Widmung des KP-Chefs gab), gehe ich davon aus, das ich bestanden habe.
Die Grundausbildung "grün" ging aber damals in "Panzeraufklärungsausbildungskompanie 3/1" auch nur 6 Wochen, und weitere 6 Wochen waren dann Panzerfahrschule.
Wachausbildung und Ausbildung an MG, Uzi, Handgranate etc. erfolgte dann erst nach der Grundausbildung im Rahmen der Spezialausbildung bei der Stammeinheit.
Nunja, AFAIK gehörte die WachAusbildung mit in die Grundausbildung, die "damals" 3 Monate im Heer dauerte.
Mit 6 Wochen sind die Ausbildungsinhalte, die für den damaligen SichSold benötigt wurden, nicht zu vermitteln.
Ergo: Die Nichtverleihung der ATB SichSold war KEIN Fehler / Versäumnis, sondern Du hast eine verkürzte GA gemacht, die diese ATB eben nicht umfasst hat (weil man "schnell" MKF haben wollte ... ).
Hi panzerjaeger,
ich habe 1994 die "AGA Grundform" absolviert, ATN Sicherungssoldat 3002987, bekommen. Zu jeder ATN gabs einen separaten Ausdruck auch für den Soldaten. Auch für die weiteren ATN KF BCE, etc. bei mir gabs wiederum einen separaten Ausdruck. Die Ausdrucke hast Du nicht mehr?
Die ATN SichSold wurde damals auch an Soldaten vergeben, die bspw. - so wie ich - beim Wachschießen wegen Krankheit nicht teilnehmen konnten. ATN trotzdem bekommen, Wachschießen wurde 6 Monate später in der Nachbarkompanie nachgeholt. Im Stammblattauszug wurde das Wachschießen dann trotzdem mit "X" als erfüllt markiert und mit Bleistift ein "O" daneben für temporär nicht erfüllt mir ausgehändigt. Bei uns wurde allerdings ohne Zuerkennung der ATN SichSold auch niemand befördert. Also sollte man damit zumindest indirekt die ATN "herleiten" können, wenn Du mind. zum Gefreiten befördert worden bist. Das entspricht eher dem von F_K erwähnten Fall, nur umgekehrt, sprich Zuerkennung ATN SichSold obwohl nicht alles erfüllt war.
Wenn der KDV-Antrag nicht beschieden wurde ist eigentlich keine neue AGA/ASSA auch fällig.
Lehrgangsvoraussetzung für die ROA-Module ist
- EH-A
- Sicherungssoldat SK neuSAK
- Nachweis arbeitsmedizinischen Vorsorge "Lärmexposition".
Wenn EH-A erfüllt, neuSAk eingeplant und Abschluß vor Modul 1 und Nachweis Vorsorge bis Start Modul 1 erbracht (Wartezeit Termin tlw. 2-3 Monate), sollte es mit der Buchung und dann Teilnahme keine Probleme geben.
Ciao
arcd008
@ arcd:
der KDV Antrag wurde POSITIV beschieden.
Was ggf. "hilft"; ist die RSU Soldat ATB.
...ah, gerade gesehen... man sollte genau lesen, Du hast recht. Dann tatsächlich "Soldat RSU SK", hilfsweise nochmal ASSA
Vielen Dank für die vielen aufschlussreichen Antworten und Hinweise.
Der Hinweis von F_K zur verkürtzten Grundausbildung könnte hier tatsächlich der springende Punkt sein.
Ist allerdings ein bißchen blöd kommuniziert in den Unterlagen zur RO-Ausbildung, denn da ist überall davon die Rede, dass die ASSA entfällt für alle die bereits "Wehrdienst geleistet" haben.
Dann werde ich wohl beim BAPers erneut meine ATB "RSU Soldat" in die Waagschale werfen, und wenn's nichts nutzt, mich für die ASSA in Appen einplanen lassen.
Beste Grüße,
der Panzerjäger.
Erwartungsmanagement:
Mit "Wehrdienst geleistet" ist hier nicht 1 Tag Wehrdienst oder damals Info RDL gemeint - sondern eben der (erfolgreiche) Abschluss GA (mit Zuerkennung ATB).
Auf den Umstand der Notwendigkeit EEH A / Nsak wird ja hingewiesen.
In der Mehrzahl der Fälle ist es deckungsgleich
Wenn ich später tatsächlich häufiger eine RDL ableisten möchte, dann ist die Teilnahme an der ASSA sicherlich kein Fehler. Im Laufe der Jahre geht ja doch einiges an Wissen unter. Das bringt die ASSA entweder wieder nach vorne oder man lernt es neu.
Es muss halt wie immer in die Lebens- und Berufsplanung passen.
Zitat von: F_K am 26. Januar 2022, 14:50:35Nunja, AFAIK gehörte die WachAusbildung mit in die Grundausbildung, die "damals" 3 Monate im Heer dauerte. ... ).
Es war zumindest Anfang der 2000er Jahre so, dass nach einem Sextal AGA sich direkt die SWA (Sicherungs- und Wachausbildung) für 2 Wochen folgte. Neben der reinen Wachausbildung wurden auch die nicht in der AGA ausgebildeten Waffen, wie MG, MPi, P1 usw. eingeführt und auch entsprechende Schulschießen abgehalten.
Nach der SWA erfolgte für die Msch in der Regel die 4-wöchige DPA (Dienstpostenausbildung) zum Erwerb der Msch-ATN und anschließend häufig für 6 Wochen BCE-Führerschein.
Das wurde aber spät. 2002/2003 wieder umgestellt. Wir hatten eine relativ lange Wachausbildung mit G36 und P8. In der Stammeinheit wurde nur bei Bedarf auf G3/P1 "umgeschult" aber keinesfalls schon in der AGA. Da viele ins Gezi kamen und die restlichen 6 Monate nie wieder "draußen" waren, sah man auch keine Notwenigkeit "umzuschulen", da man eh mit einem Zulauf von G36 rechnete.
Wenn man die AGA nicht bestanden hat hat man trotzdem die ATB verliehen bekommen, wichtig war hier nur das bestandene "Wachschießen" (weiß die genauen Übungen nicht mehr) und die komplette Wachausbildung. (Die etwas "entzerrt" war da einige Teile während der Rekrutenbesichtigung durchgeführt wurden.
Ich hatte damals selbst nicht bestanden (Eingangs PFT nicht geschafft bzw. knapp, doofer Tag aber selbst Schuld.. und beim Ausgangs PFT im BWK gewesen zwecks MKF Tauglichkeit), ATB gab es trotzdem und der PFT wurde dann in der neuen Einheit nachgeholt bzw. sollte es das aber man brauchte mich im Wachzug daher fand das m.W. nie statt..
Mir wurde für die RSU formlos die entsprechende ATB anerkannt.. Ich hatte zumindest damals nie von der ATB "Soldat SK" gehört,, wir waren alle "Wach und Sicherungssoldaten".(ehemalige Heerseinheit in der SKB)
Entscheidend war das sog. Wachschießen, welches man für die entsprechenden Wach-Waffen benötigte. Bei uns wurde das in SWA z.B. nur am G3 durchgeführt, so dass man dann in der Heimatkaserne auch als stv. WaHa oder OvWA-Fahrer den Wachdienst mit G3 versah. Als irgendwann später mal auf der StO-Schießanlage Wachschießen stattfanden, wurde das mit P1 durchgeführt und man konnte für die beiden erwähnten Funktionen dann auch die P1 nutzen. Später wurden die Waffen natürlich um G36 und P8 ergänzt, aber G3 und P1 blieben noch lange Zeit, da es sehr lange Wachsoldaten gab, denen eben besagtes Wachschießen auf den "neuen" Waffen fehlte. Ab ca. 2006 wurde die Wache jedoch auf das zivil-gewerbliche Modell umgestellt und Wachsoldaten am Standort somit obsolet.