Hallo,
beim Durchlesen meiner Bewerbungsunterlagen habe ich eine Diskrepanz bemerkt. Von einem alten Arbeitgeber (Universität) habe ich bloß eine Arbeitsbescheinigung, die Auskunft über den Beschäftigungszeitraum gibt, aber nicht darüber, wie ich gearbeitet habe.
Meine Frage ist, ob die Bescheinigung als Beschäftigungsnachweis für die Bewerbung ausreichend ist. In den Begkeitschreiben gibt es keine Informationen darüber. Es scheint mir, dass es nur darum geht, die Beschäftigungszeiträume nachzuweisen, stimmt das?
Danke schon mal.
Zuerst einmal.
Wenn es später um anrechenbare Zeiten geht, können auch die genauen Tätigkeiten von Belang sein.
Ich war legiglich als studentische Hilfskraft tätig und habe keinen akkademischen Abschluss. Das hatte ich zu erwähnen vergessen.